Gewerbesteuer im Kleingewerbe — Was gilt?
Gewerbesteuer
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Häufige Fragen
Muss ich als Kleingewerbetreibender überhaupt Gewerbesteuer zahlen?
Ja, grundsätzlich unterliegen auch Kleingewerbetreibende der Gewerbesteuerpflicht, sofern sie nicht freiberuflich tätig sind. Es gibt jedoch einen hohen Freibetrag, der dafür sorgt, dass die meisten Kleingewerbe keine Gewerbesteuer zahlen müssen. Nur der Gewinn, der diesen Freibetrag übersteigt, wird besteuert.
Wie hoch ist der Gewerbesteuer-Freibetrag in Deutschland?
Für Einzelunternehmen und Personengesellschaften (wie die GbR) liegt der aktuelle Gewerbesteuer-Freibetrag bei 24.500 Euro pro Jahr. Gewinne bis zu dieser Höhe sind somit von der Gewerbesteuer befreit. Kapitalgesellschaften wie die GmbH haben keinen solchen Freibetrag.
Wie wird die Gewerbesteuer für Kleingewerbe berechnet?
Die Gewerbesteuer berechnet sich aus dem Gewerbeertrag abzüglich des Freibetrags, multipliziert mit der Steuermesszahl von 3,5 %. Das Ergebnis ist der Gewerbesteuermessbetrag. Dieser Messbetrag wird dann mit dem Hebesatz der jeweiligen Gemeinde multipliziert, um die tatsächliche Steuerlast zu ermitteln.
Sind Freiberufler von der Gewerbesteuer befreit?
Ja, Freiberufler sind in Deutschland grundsätzlich von der Gewerbesteuer befreit. Voraussetzung ist, dass ihre Tätigkeit als freiberuflich anerkannt wird, beispielsweise als Arzt, Rechtsanwalt oder Künstler. Die korrekte Abgrenzung zwischen freiberuflicher und gewerblicher Tätigkeit ist hier entscheidend.
Wann muss ich eine Gewerbesteuererklärung abgeben?
Eine Gewerbesteuererklärung müssen Sie immer dann abgeben, wenn Sie ein gewerbliches Unternehmen betreiben, selbst wenn Ihr Gewinn unter dem Freibetrag liegt. Das Finanzamt prüft dann, ob eine Gewerbesteuerpflicht besteht und wie hoch der eventuelle Messbetrag ist. Die Abgabefrist ist in der Regel der 31. Juli des Folgejahres.
Welche Rolle spielt der Hebesatz bei der Gewerbesteuer?
Der Hebesatz ist ein wichtiger Faktor, da er von jeder Gemeinde selbst festgelegt wird und die Höhe der zu zahlenden Gewerbesteuer maßgeblich beeinflusst. Er muss mindestens 200 % betragen und variiert stark zwischen den Kommunen in Deutschland. Der Hebesatz wird auf den zuvor ermittelten Gewerbesteuermessbetrag angewendet.
Kann ich die gezahlte Gewerbesteuer von der Einkommensteuer absetzen?
Ja, die gezahlte Gewerbesteuer kann bei Einzelunternehmen und Personengesellschaften teilweise auf die Einkommensteuer angerechnet werden. Dies geschieht durch eine pauschale Anrechnung, die den Einkommensteuermessbetrag mindert. Eine vollständige Absetzbarkeit als Betriebsausgabe ist jedoch nicht möglich.