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Aktualisiert: 18.02.2026

Gewerbe und Gewerbeanmeldung für den Abschleppdienst

Gewerbe und Gewerbeanmeldung für den Abschleppdienst


Abschleppdienst – Helfer in der Not oder auch ein teures Vergnügen beim Falschparken. Die Nachfrage nach Abschleppdiensten ist groß. Wer sich dafür entscheidet ein eigenes Abschleppunternehmen zu gründen, muss für die Gewerbeanmeldung jedoch einiges beachten.

Persönliche Voraussetzung für das Abschleppunternehmen


Ein Abschleppunternehmen zu gründen und ein Gewerbe anzumelden ist nicht ohne. Schließlich braucht es einiger Erfahrung über Fahrzeuge, um diese sachgemäß abschleppen zu können ohne einen Schaden zu hinterlassen.
Je nach Bundesland kann es unterschiedliche Mindestanforderungen geben. Wichtig ist, dass die fachliche Qualifikation gegeben ist. Idealerweise liegt ein Studium im Bereich Fahrzeugbau oder eine abgeschlossene Ausbildung im Bereich KFZ vor. Wer selbst in einem Abschleppunternehmen gearbeitet hat, bringt natürlich optimale Voraussetzungen mit.
Das Bergen und Abschleppen von Fahrzeugen passiert in der Regel mit einem LKW, somit muss ein entsprechender Führerschein vorhanden sein.

Weitere Voraussetzungen für den Abschleppdienst


Da es sich bei dem Bergungs- und Abschleppgewerbe nach §38 GewO um ein überwachungsbedürftiges Gewerbe handelt, muss Zuverlässigkeit des Gewerbetreibenden von der Behörde geprüft werden. Des Weiteren sollte der Unternehmer sich ausführlich über notwendige Versicherungen informieren, wie zum Beispiel eine Betriebshaftpflicht- und Hakenlastversicherung, eine Haftpflichtversicherung sowie gegebenenfalls eine Umweltschadensversicherung.
Weitere wichtige Aspekte sind die 24-stündige Bereitschaft und wohlmöglich auch ein Gelände auf dem das abgeschleppte Fahrzeug untergebracht werden kann.

Benötigte Unterlagen und Informationen zur Gewerbeanmeldung


Bei jeder Gewerbeanmeldung muss der Personalausweis vorgelegt werden. Des Weiteren kann auf den Internetseiten der jeweiligen Stadt, das Formular für die Gewerbeanmeldung heruntergeladen werden. Sobald ein Unternehmen im Register eingetragen wird, ist der jeweilige Auszug vorzulegen. Wer sich für ein eigenes Gewerbe entscheidet und ein Abschleppunternehmen gründen möchte, sollte sich vorab beim Ordnungsamt und der zuständigen IHK über die genauen Bestimmungen und Voraussetzungen informieren.

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