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Aktualisiert: 02.07.2026

Gewerbe für eine Spedition oder Transportunternehmen

Gewerbeanmeldung für eine Spedition oder ein Transportunternehmen


Ein Gewerbe für ein Transportunternehmen oder eine Spedition anzumelden, kann vor allem Bezug auf die vielen Online-Bestellungen ein lukratives Geschäft sein. Wer mit großen Fahrzeugen arbeiten möchte, muss dabei die Erlaubnispflicht beachten.

Wer sich dazu entschließt ein eigenes Gewerbe zu gründen und eine Spedition beziehungsweise ein Transportunternehmen zu eröffnen, sollte im Vorwege einige Dinge beachten. Zunächst ist es ratsam bereits in der Branche Erfahrungen und wohlmöglich bereits auch Kontakte gesammelt zu haben. Die Konkurrenz auf dem Gebiet ist nicht unerheblich. Vor allem in Großstädten dauert es eine gewisse Zeit, bis sich das Unternehmen behaupten kann.

Erlaubnis als Transportunternehmen / Spedition


Sobald das Gesamtgewicht der Fahrzeuge aus dem eigenen Fuhrpark die Grenze von 3,5 Tonnen übersteigt, wird das Gewerbe erlaubnispflichtig. In diesem Fall setzt das Güterkraftverkehrsgesetz ein, welches besagt, dass eine Güterkraftverkehrserlaubnis benötigt wird. Um diese Lizenz zu erlangen, müssen gewisse Voraussetzungen erfüllt sein, die beim zuständigen Gewerbeamt vorzulegen sind.

 

1. finanzielle Leistungsfähigkeit


Gefragt wird hier nach dem Eigenkapital, welches für die Firmengründung benötigt wird. Als unterste Grenze für ein Transportunternehmen beziehungsweise eine Spedition sind 9.000 Euro. Diese Summe wird für die Anschaffung eines entsprechenden Fahrzeugs über 3,5 Tonnen vorausgesetzt. Für weitere Fahrzeuge liegt die Summe bei etwa 5.000 Euro. Eine Eigenkapitalbescheinigung kann vom Steuerberater ausgefüllt werden.

2. persönliche / unternehmerische Zuverlässigkeit


Ein weiterer Aspekt bei der Zulassung ist die Zuverlässigkeit des künftigen Unternehmens beziehungsweise des Unternehmers. Damit diese bestätigt werden kann, müssen bestimmte Dokumente vorgelegt werden. Dazu zählen das polizeiliche Führungszeugnis sowie Auszüge aus dem Gewerbezentralregister und dem Verkehrszentralregister.

 

3. fachliche Eignung


Je nach Gewerbeamt können die Anforderungen etwas abweichen. In einigen Fällen zählt als fachliche Qualifikation die mehrjährige Berufserfahrung in einem Transportunternehmen. Zu den qualifizierten Ausbildungsberufen zählen somit unter anderem Speditionsfachleute, Verkehrsfachwirte und Kaufleute aus dem Bereich Straßenverkehr. Auch Studienabschlüsse in den Bereichen aus dem Transport- und Logistikwesen können bereits die Anforderungen erfüllen. Eine Bescheinigung über die Eignung kann von der zuständigen IHK ausgestellt werden.
Trifft keine der genannten Voraussetzungen zu, kann eine Fachkundeprüfung bei der Industrie- und Handelskammer (IHK) abgelegt werden. Hier gibt es sowohl eine mündliche als auch eine schriftliche Prüfung über die relevanten Themengebiete.

 

Weitere Schritte für die Gewerbeanmeldung eines Transportunternehmens / Spedition

  • Gewerbehaftpflichtversicherung abschließen
  • EU-Lizenz für grenzüberschreitende Transporte beantragen
  • Mögliche Finanzierung beantragen

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Gewerbeamt Frankfurt

Gewerbeamt Stuttgart

Gewerbeamt Köln
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Häufige Fragen

Wann wird eine Güterkraftverkehrserlaubnis für ein Transportunternehmen benötigt?


Eine Güterkraftverkehrserlaubnis ist erforderlich, sobald das Gesamtgewicht der Fahrzeuge aus Ihrem Fuhrpark die Grenze von 3,5 Tonnen übersteigt. Dies ist im Güterkraftverkehrsgesetz festgelegt. Ohne diese Erlaubnis dürfen Sie keine Transporte mit größeren Fahrzeugen durchführen.

Wie viel Eigenkapital brauche ich für die Gründung eines Transportunternehmens?


Für die Gründung eines Transportunternehmens benötigen Sie als unterste Grenze 9.000 Euro Eigenkapital für das erste Fahrzeug über 3,5 Tonnen. Für jedes weitere Fahrzeug sind zusätzlich etwa 5.000 Euro Eigenkapital nachzuweisen. Eine Bescheinigung über Ihr Eigenkapital kann Ihr Steuerberater ausstellen.

Welche Dokumente belegen meine Zuverlässigkeit als Transportunternehmer?


Um Ihre persönliche und unternehmerische Zuverlässigkeit zu bestätigen, müssen Sie bestimmte Dokumente vorlegen. Dazu gehören ein polizeiliches Führungszeugnis sowie Auszüge aus dem Gewerbezentralregister und dem Verkehrszentralregister. Diese Nachweise sind beim zuständigen Gewerbeamt einzureichen.

Welche fachlichen Qualifikationen gelten für die Gründung eines Transportunternehmens?


Als fachliche Qualifikation für die Gründung eines Transportunternehmens zählt oft eine mehrjährige Berufserfahrung in der Branche. Qualifizierte Ausbildungsberufe wie Speditionsfachleute, Verkehrsfachwirte oder Kaufleute aus dem Bereich Straßenverkehr erfüllen die Anforderungen. Auch Studienabschlüsse im Transport- und Logistikwesen können anerkannt werden.

Was kann ich tun, wenn ich keine fachliche Qualifikation für die Speditionsgründung habe?


Falls Sie keine der genannten fachlichen Qualifikationen besitzen, können Sie eine Fachkundeprüfung bei der Industrie- und Handelskammer (IHK) ablegen. Diese Prüfung umfasst sowohl einen mündlichen als auch einen schriftlichen Teil über relevante Themengebiete. Nach erfolgreichem Abschluss stellt Ihnen die IHK eine Bescheinigung über Ihre Eignung aus.

Welche weiteren Schritte sind nach der Gewerbeanmeldung eines Transportunternehmens nötig?


Nach der Gewerbeanmeldung sollten Sie unbedingt eine Gewerbehaftpflichtversicherung abschließen, um sich gegen mögliche Risiken abzusichern. Planen Sie grenzüberschreitende Transporte, müssen Sie zusätzlich eine EU-Lizenz beantragen. Diese Schritte sind für den rechtssicheren Betrieb Ihres Transportunternehmens unerlässlich.

Wo reiche ich die Unterlagen für die Güterkraftverkehrserlaubnis ein?


Die Unterlagen für die Güterkraftverkehrserlaubnis reichen Sie beim zuständigen Gewerbeamt ein. Für die Ausstellung einer Bescheinigung über die fachliche Eignung oder die Ablegung einer Fachkundeprüfung ist Ihre lokale Industrie- und Handelskammer (IHK) der richtige Ansprechpartner.

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