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Stand: 14.09.2026

Gewerbe anmelden im Bereich Auto & Transport: Erlaubnisse im Überblick

Kurz gesagt: Alle Berufe rund um Auto und Transport sind Gewerbe und müssen beim Gewerbeamt angemeldet werden. Der Unterschied liegt in den Zusatzerlaubnissen: Fahrradkurier, Autoaufbereitung, Reifenservice und Abschleppdienst starten mit dem Gewerbeschein allein. Kfz-Werkstatt (Meisterpflicht), Fahrschule (Fahrschulerlaubnis), Taxi (Konzession nach § 13 PBefG) und Transporte mit Fahrzeugen über 3,5 Tonnen (Güterkraftverkehrserlaubnis) brauchen vorher eine eigene Genehmigung, die Sie beim Gewerbeamt vorlegen müssen.

Welcher Beruf braucht welche Erlaubnis

BerufZusätzlich zur GewerbeanmeldungKammerStart meist als
AbschleppdienstGüterkraftverkehrserlaubnis ab 3,5 t zulässiger Gesamtmasse, Führerschein C/C1IHKEinzelunternehmen
Autoaufbereitungkeine (kein Handwerk, solange keine Lackier- oder Reparaturarbeiten)IHKKleingewerbe
Fahrradkurier / LastenradkeineIHKKleingewerbe
FahrschuleFahrlehrerlaubnis und Fahrschulerlaubnis (§ 17 FahrlG), UnternehmerlehrgangIHKEinzelunternehmen oder GmbH
Kfz-WerkstattEintragung in die Handwerksrolle, Kraftfahrzeugtechniker-Meister (Anlage A Nr. 20 HwO) oder BetriebsleiterHWKEinzelunternehmen oder GmbH
Reifenservicekeine (Reifenmontage ist zulassungsfrei)IHK, ggf. HWKKleingewerbe
TaxiunternehmenKonzession (§ 13 PBefG), Fachkundeprüfung IHK, Eigenkapital, P-Schein für FahrerIHKEinzelunternehmen
Transport / SpeditionGüterkraftverkehrserlaubnis (§ 3 GüKG) ab 3,5 t, EU-Lizenz ab 2,5 t grenzüberschreitend, Fachkunde, EigenkapitalIHKGmbH oder Einzelunternehmen
UmzugsunternehmenGüterkraftverkehrserlaubnis ab 3,5 t; darunter nur GewerbeanmeldungIHKEinzelunternehmen
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Die drei Hürden in dieser Branche

Handwerksrolle. Reparaturen an Fahrzeugen sind Kraftfahrzeugtechniker-Handwerk und damit meisterpflichtig. Wer ohne Meister arbeiten will, stellt einen Meister als Betriebsleiter an, nutzt die Altgesellenregelung (§ 7b HwO: sechs Jahre Berufserfahrung, davon vier in leitender Stellung) oder beschränkt sich auf zulassungsfreie Tätigkeiten wie Aufbereitung, Reifenmontage und Zubehörhandel. Die Handwerkskammer entscheidet über die Eintragung; das Gewerbeamt verlangt die Handwerkskarte bei der Anmeldung.

Güterkraftverkehr. Wer gewerblich Güter mit Fahrzeugen über 3,5 Tonnen zulässiger Gesamtmasse befördert, braucht die Erlaubnis nach § 3 Güterkraftverkehrsgesetz von der Verkehrsbehörde des Landkreises: fachliche Eignung (IHK-Prüfung oder gleichwertiger Abschluss), finanzielle Leistungsfähigkeit (9.000 Euro für das erste, 5.000 Euro je weiteres Fahrzeug) und Zuverlässigkeit. Für grenzüberschreitende Transporte gilt seit 2022 die EU-Gemeinschaftslizenz bereits ab 2,5 Tonnen. Sprinter-Transporte bis 3,5 Tonnen im Inland bleiben erlaubnisfrei.

Personenbeförderung. Taxi, Mietwagen und Krankenfahrten fallen unter das Personenbeförderungsgesetz: Konzession von der Genehmigungsbehörde, Fahrer mit Fahrerlaubnis zur Fahrgastbeförderung (§ 48 FeV). Fahrschulen unterliegen dem Fahrlehrergesetz mit eigener Erlaubnis der Fahrerlaubnisbehörde.

So gehen Sie vor

  1. Klären Sie, ob Ihre Tätigkeit in die Handwerksrolle gehört oder eine Verkehrserlaubnis braucht. Bei Unsicherheit beraten Handwerkskammer und IHK kostenlos.
  2. Beantragen Sie die Zusatzerlaubnis, bevor Sie zum Gewerbeamt gehen. Das Gewerbeamt nimmt die Anmeldung zwar auch ohne an, meldet aber der Erlaubnisbehörde, und der Betrieb darf erst mit Erlaubnis starten.
  3. Melden Sie das Gewerbe beim Gewerbeamt Ihres Betriebssitzes an, 15 bis 65 Euro. Wie das geht, steht unter Gewerbe anmelden.
  4. Innerhalb eines Monats: Fragebogen zur steuerlichen Erfassung ans Finanzamt, Anmeldung bei der Berufsgenossenschaft Verkehrswirtschaft (BG Verkehr), Betriebshaftpflicht und Kfz-Versicherung für den gewerblichen Einsatz.

Häufige Fragen

Kann ich eine Autowerkstatt ohne Meisterbrief eröffnen?


Nur mit einem angestellten Meister als Betriebsleiter, über die Altgesellenregelung oder eine Ausübungsberechtigung nach § 7a HwO. Ohne Eintragung in die Handwerksrolle sind Reparaturen unzulässig; Aufbereitung, Reifenmontage und Teilehandel sind dagegen zulassungsfrei.

Brauche ich für Kurierfahrten mit dem Pkw eine Güterkraftverkehrserlaubnis?


Nein. Die Erlaubnis nach § 3 GüKG gilt erst ab 3,5 Tonnen zulässiger Gesamtmasse. Kurierfahrten mit Pkw, Transporter oder Lastenrad sind ein einfaches Gewerbe; Details unter Kurierdienst.

Ist ein Fahrlehrer Freiberufler?


Nein. Fahrlehrer und Fahrschulen gelten als Gewerbe, weil der Unterricht Teil eines erlaubnispflichtigen Betriebs nach dem Fahrlehrergesetz ist. Angestellte Fahrlehrer brauchen nur die Fahrlehrerlaubnis, Inhaber zusätzlich die Fahrschulerlaubnis.

Quellen und Rechtsgrundlagen

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