# Script SEO-Tool
X
Gewerbe in 10 Minuten Online beantragen

Gewerbe und Gewerbeanmeldung für die Autoaufbereitung

Auto- oder Fahrzeugaufbereitung, Dellendoktor oder Lackreperateur – wer sich auf diesem Gebiet selbstständig machen und ein Gewerbe anmelden möchte, braucht je nach Ausrichtung keine spezielle Vorkenntnis.

Die Nachfrage nach Autoaufbereitern oder Lackdoktoren wächst. Vor allem in Deutschland legen die Autobesitzer viel Wert auf die Autopflege. Mit einer kurzen Fahrt durch die Waschstraße ist es für viele nicht getan. Auch bei winzigen Kratzern oder kleinen Dellen geht die Suche nach professioneller Hilfe los. Wer sich dies zum Nutzen machen und ein eigenes Gewerbe anmelden möchte, muss bei der Gewerbeanmeldung genau darauf achten, welche Bezeichnung gewählt wird.

Berufliche Qualifikation als Autoaufbereiter

Wer sich auf die Fahrzeugpflege oder das Aufbessern kleiner Lackschäden spezifizieren möchte und somit nur kosmetische Arbeiten am Auto ausführt, muss keine berufliche Ausbildung vorlegen. Somit dürfen Existenzgründer ohne spezielle Ausbildung Lackierungen, Lackreperaturen, Dellenausbeulung sowie Innen- und Außenreinigung anbieten.
Sobald aber sicherheitsrelevante Teile des Fahrzeugs ausgebessert werden, muss die entsprechende Qualifikation nachweisen können. Schon kleinere Reparaturen an der Karosserie fallen unter das Aufgabengebiet des Karosserie- und Fahrzeugbauers, für dessen Selbstständigkeit die Meisterprüfung abgelegt werden muss. Sollen derartige Arbeiten mit in das Angebot aufgenommen werden, muss zumindest ein Meister des Karosserie- und Fahrzeugbaus für das eigene Gewerbe angestellt werden.

Gewerbeanmeldung als Lackdoktor, Autoaufbereiter und Co.

Ist eine geeignete Halle gefunden und alle Geräte sind angeschafft, kann es zum Gewerbeamt gehen. Für die Gewerbeanmeldung, ohne Reparaturen, brauchen Neugründer nur den eigenen Personalausweis und das ausgefüllte Formular mit konkreter Tätigkeitsbezeichnung. Da die Bestimmungen je nach Stadt variieren könnten, ist es empfehlenswert sich vorab beim zuständigen Gewerbeamt über die notwendigen Unterlagen zu informieren.

____________________________________________

Infos über die GmbH und die Limited

Alles über das Einzelunternehmen und die GBR

Informatives über die Steuernummer

Aktuelles zur Gewerbe und dem Kleingewerbe