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Stand: 13.06.2026

Gewerbeämter im Landkreis Biberach

Im Landkreis Biberach (Baden-Württemberg) meldet jede Gemeinde Gewerbe selbst an. Zuständig ist das Amt der Gemeinde, in der die Betriebsstätte liegt, nicht das Landratsamt. Die Liste unten führt alle 45 Gemeinden mit der jeweils zuständigen Stelle.

Gewerbeanmeldung im Landkreis Biberach


Die Gebühr liegt in Baden-Württemberg in der Regel bei 20-40 EUR. Mitzubringen sind:

  • Personalausweis oder Reisepass
  • ausgefülltes Formular GewA 1
  • bei eingetragenen Gesellschaften ein Handelsregisterauszug
  • bei erlaubnispflichtigen Gewerben die Erlaubnis, im Handwerk die Handwerkskarte

Was in die einzelnen Felder gehört, erklärt Gewerbeformular ausfüllen. Welche Unterlagen im Einzelfall dazukommen, steht unter Erforderliche Unterlagen.

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Gemeinden von A bis Z

45 Gemeinden im Landkreis Biberach, davon 36 mit hinterlegter Anschrift. Wählen Sie Ihre Gemeinde für Zuständigkeit, Gebühren und den Weg zur Anmeldung.

Gemeinde PLZ Hinterlegte Angaben
Achstetten 88480 Anschrift, Telefon, Öffnungszeiten
Alleshausen 88422 Anschrift, Telefon, Öffnungszeiten
Allmannsweiler 88348 Anschrift, Telefon, Öffnungszeiten
Altheim 88499 Telefon, Öffnungszeiten
Attenweiler 88448 Anschrift, Telefon
Bad Buchau 88422 Anschrift, Telefon, Öffnungszeiten
Bad Schussenried 88427 Anschrift, Telefon
Berkheim 88450 Gemeinde-Website
Betzenweiler 88422 Anschrift, Telefon, Öffnungszeiten
Biberach an der Riß 88400 Anschrift, Telefon, Öffnungszeiten
Burgrieden 88483 Anschrift, Telefon, Öffnungszeiten
Dettingen an der Iller 88451 Gemeinde-Website
Dürmentingen 88525 Anschrift, Telefon, Öffnungszeiten
Dürnau 88422 Anschrift, Telefon, Öffnungszeiten
Eberhardzell 88436 Anschrift, Telefon, Öffnungszeiten
Erlenmoos 88416 Gemeinde-Website
Erolzheim 88453 Anschrift, Telefon, Öffnungszeiten
Ertingen 88521 Anschrift, Telefon, Öffnungszeiten
Gutenzell-Hürbel 88484 Anschrift, Telefon
Hochdorf 88454 Gemeinde-Website
Ingoldingen 88456 Anschrift, Telefon
Kanzach 88422 Anschrift, Telefon, Öffnungszeiten
Kirchberg an der Iller 88486 Anschrift, Telefon, Öffnungszeiten
Kirchdorf an der Iller 88457 Anschrift, Telefon, Öffnungszeiten
Langenenslingen 88515 Anschrift, Telefon
Laupheim 88471 Anschrift, Telefon, Öffnungszeiten
Maselheim 88437 Anschrift, Telefon, Öffnungszeiten
Mietingen 88487 Anschrift, Telefon
Mittelbiberach 88441 Anschrift, Telefon, Öffnungszeiten
Moosburg 88422 Anschrift, Telefon, Öffnungszeiten
Ochsenhausen 88416 Anschrift, Telefon
Oggelshausen 88422 Anschrift, Telefon, Öffnungszeiten
Riedlingen 88499 Anschrift, Telefon, Öffnungszeiten
Rot an der Rot 88430 Gemeinde-Website
Schemmerhofen 88433 Anschrift, Telefon, Öffnungszeiten
Schwendi 88477 Anschrift, Telefon, Öffnungszeiten
Seekirch 88422 Anschrift, Telefon, Öffnungszeiten
Steinhausen an der Rottum 88416 Gemeinde-Website
Tannheim 88459 Gemeinde-Website
Tiefenbach 88422 Gemeinde-Website
Ummendorf 88444 Anschrift, Telefon, Öffnungszeiten
Unlingen 88527 Anschrift, Telefon, Öffnungszeiten
Uttenweiler 88524 Anschrift, Telefon, Öffnungszeiten
Wain 88489 Anschrift, Telefon, Öffnungszeiten
Warthausen 88447 Anschrift, Telefon, Öffnungszeiten

Häufige Fragen

Welches Gewerbeamt ist im Landkreis Biberach zuständig?


Zuständig ist immer die Gemeinde, in der die Betriebsstätte liegt – nicht Ihr Wohnort und nicht das Landratsamt. Wählen Sie Ihre Gemeinde aus der Liste auf dieser Seite.

Wie hoch sind die Gebühren im Landkreis Biberach?


In Baden-Württemberg liegen die Gebühren für eine Gewerbeanmeldung meist bei 20-40 EUR. Jede Gemeinde legt ihre Sätze selbst fest; erlaubnispflichtige Gewerbe kosten zusätzlich. Alle Sätze nach Bundesland stehen unter Kosten der Gewerbeanmeldung.

Kann ich mein Gewerbe im Landkreis Biberach online anmelden?


Das hängt an der Gemeinde. Ob Ihre Gemeinde angeschlossen ist, steht auf ihrer Seite in der Liste; eine Übersicht der Landesportale finden Sie unter Gewerbe online anmelden.

Muss ich persönlich erscheinen?


Nein. Die Anzeige nach § 14 GewO ist auch schriftlich per Post oder – wo angeboten – online möglich. Einen Termin brauchen Sie nur, wenn die Gemeinde ausschließlich vor Ort anmeldet.

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