Aktualisiert:
15.06.2026
Gewerbeamt Ortenaukreis: Alle Gemeinden im Überblick
Gewerbeamt im Ortenaukreis – Übersicht aller Gemeinden
Im Ortenaukreis (Baden-Württemberg) ist für jede Gemeinde ein eigenes Gewerbeamt zuständig. Wählen Sie Ihre Gemeinde aus der Liste, um direkte Informationen zur Gewerbeanmeldung zu erhalten.
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Für die Gewerbeanmeldung im Ortenaukreis wenden Sie sich an das zuständige Gewerbeamt Ihrer Gemeinde. Die Gebühren liegen in Baden-Württemberg in der Regel bei 20-40 EUR. Benötigt werden in der Regel:
- Personalausweis oder Reisepass
- Ausgefülltes Gewerbeanmeldeformular (GewA 1)
- Ggf. Handelsregisterauszug
Häufige Fragen
Welches Gewerbeamt ist im Ortenaukreis zuständig?
Im Ortenaukreis ist jeweils das Gewerbeamt der Gemeinde zuständig, in der das Gewerbe betrieben wird. Wählen Sie Ihre Gemeinde aus der obigen Liste, um das zuständige Amt zu finden.
Wie hoch sind die Gebühren im Ortenaukreis?
Die Gebühren für eine Gewerbeanmeldung im Ortenaukreis liegen in der Regel bei 20-40 EUR. Bei erlaubnispflichtigen Gewerben können zusätzliche Kosten anfallen.
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