Aktualisiert:
15.06.2026
Gewerbeamt Neu-Ulm: Alle Gemeinden im Überblick
Gewerbeamt im Neu-Ulm – Übersicht aller Gemeinden
Im Neu-Ulm (Bayern) ist für jede Gemeinde ein eigenes Gewerbeamt zuständig. Wählen Sie Ihre Gemeinde aus der Liste, um direkte Informationen zur Gewerbeanmeldung zu erhalten.
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Für die Gewerbeanmeldung im Neu-Ulm wenden Sie sich an das zuständige Gewerbeamt Ihrer Gemeinde. Die Gebühren liegen in Bayern in der Regel bei 26-56 EUR. Benötigt werden in der Regel:
- Personalausweis oder Reisepass
- Ausgefülltes Gewerbeanmeldeformular (GewA 1)
- Ggf. Handelsregisterauszug
Häufige Fragen
Welches Gewerbeamt ist im Neu-Ulm zuständig?
Im Neu-Ulm ist jeweils das Gewerbeamt der Gemeinde zuständig, in der das Gewerbe betrieben wird. Wählen Sie Ihre Gemeinde aus der obigen Liste, um das zuständige Amt zu finden.
Wie hoch sind die Gebühren im Neu-Ulm?
Die Gebühren für eine Gewerbeanmeldung im Neu-Ulm liegen in der Regel bei 26-56 EUR. Bei erlaubnispflichtigen Gewerben können zusätzliche Kosten anfallen.
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