Kostenlose Informationen Aktuell 2026 Unabhängig & seriös
Aktualisiert: 05.06.2026

Gewerbe in Österreich ab- und ummelden

Gewerbe um- und abmelden in Österreich


Es gibt es viele Gründe warum ein Gewerbe wieder abgemeldet oder umgemeldet werden soll. Wird der Betriebsstandort in Österreich geändert, so muss das Gewerbe umgemeldet werden. Für die Gewerbe Abmeldung gibt es gleich zwei Optionen.

Gewerbe Abmelden / Zurücklegen


Soll der eigene Betrieb in Österreich endgültig eingestellt werden, muss das Gewerbe bei der zuständigen Gewerbebehörde zurückgelegt werden. Die Zurücklegung kann am selbigen Tag erfolgen oder zu einem späteren gewünschten Zeitpunkt. Zu beachten ist, dass dieser Vorgang nicht rückgängig gemacht werden kann. Soll der Betrieb wiederaufgenommen werden, muss das Gewerbe in Österreich erneut angemeldet werden.

Gewerbe Abmelden / Ruhendmeldung


Eine weitere Option ist die Ruhemeldung: Soll das Gewerbe nur für einen gewissen Zeitraum eingestellt werden, kann das Gewerbe ruhend gemeldet werden. Diese Option ist zum Beispiel für werdende Mütter, welche selbstständig sind und dessen Gewerbe von ihnen alleine betrieben wird, eine Möglichkeit das eigene Gewerbe in Österreich im Anschluss wiederaufzunehmen. Ist das Gewerbe ruhend gemeldet, endet die Pflichtversicherung bei der Sozialversicherung vorübergehend und die Wirtschaftskammer-Grundumlage wird halbiert.
Die Ruhendmeldung und auch die Wiederaufnahme des Gewerbes müssen innerhalb von drei Wochen ab Veränderung des Betriebes angezeigt werden. Der Vorgang kann nur von dem Gewerbetreibenden beziehungsweise juristischen Personen durch das vertretende Organ durchgeführt werden. Des Weiteren gibt es die Möglichkeit eine weitere Person zu bevollmächtigen.

Gewerbeummeldung / Standortverlegung


Wird der Standort des Gewerbes geändert, so muss dies bei der zuständigen Gewerbemeldestelle angezeigt werden. Unter Umständen kann eine Kopie der Betriebsanlagengenehmigung dafür erforderlich sein. In der Regel kann die Ummeldung problemlos online durchgeführt werden. Benötigt wird dafür die GISA-Zahl des Gewerbes sowie die Sozialversicherungsnummer oder Firmenbuchnummer. Bei Bei persönlicher oder schriftlicher Ummeldung muss der Name des Gewerbeinhabers genannt und die GISA-Zahl des Gewerbes sowie die neue Standortadresse mitgeteilt werden.

Gewerbeamt Berlin

Gewerbeamt Frankfurt

Gewerbeamt Stuttgart

Gewerbeamt Köln
____________________________________________

Infos über die GmbH und die Limited
Alles über das Einzelunternehmen und die GBR
Informatives über die Steuernummer
Aktuelles zur [Gewerbe]() und dem Kleingewerbe
Weitere Informationen zur Gewerbeanmeldung:

Gewerbe anmelden in Österreich

Gewerbeamt Wien

Gewerbe anmelden in der Schweiz

Gewerbeanmeldung in Deutschland

Gewerbeamt finden

Jetzt Gewerbe online anmelden
Ohne Wartezeit, ohne Termin — direkt von Zuhause aus starten
✓ Einfach & schnell✓ Offiziell
Jetzt beantragen →

Häufige Fragen

Was ist der Unterschied zwischen "Gewerbe zurücklegen" und "Gewerbe ruhend melden" in Österreich?


Ein Gewerbe "zurücklegen" bedeutet die endgültige Einstellung des Betriebs in Österreich, wobei eine Wiederaufnahme eine Neuanmeldung erfordert. Die "Ruhendmeldung" hingegen ist eine temporäre Einstellung der Geschäftstätigkeit, die es ermöglicht, das Gewerbe später ohne Neuanmeldung wiederaufzunehmen und dabei vorübergehend Pflichtversicherungen sowie Kammerumlagen zu reduzieren.

Wie melde ich mein Gewerbe in Österreich endgültig ab?


Um Ihr Gewerbe in Österreich endgültig abzumelden, müssen Sie es bei der zuständigen Gewerbebehörde "zurücklegen". Dieser Vorgang kann am selben Tag oder zu einem späteren gewünschten Zeitpunkt erfolgen. Beachten Sie, dass die Zurücklegung nicht rückgängig gemacht werden kann; für eine Wiederaufnahme des Betriebs ist eine erneute Gewerbeanmeldung notwendig.

Wann sollte ich mein Gewerbe in Österreich ruhend melden?


Eine Ruhendmeldung ist sinnvoll, wenn Sie Ihr Gewerbe nur für einen gewissen Zeitraum einstellen möchten, beispielsweise während einer Elternzeit. Diese Option ermöglicht es Ihnen, den Betrieb später wiederaufzunehmen, während vorübergehend die Pflichtversicherung bei der Sozialversicherung endet und die Wirtschaftskammer-Grundumlage halbiert wird.

Welche Vorteile bietet die Ruhendmeldung eines Gewerbes in Österreich?


Die Ruhendmeldung eines Gewerbes in Österreich bietet zwei wesentliche Vorteile: Erstens endet die Pflichtversicherung bei der Sozialversicherung vorübergehend, was Ihre monatlichen Beiträge reduziert. Zweitens wird die Grundumlage bei der Wirtschaftskammer für die Dauer der Ruhendmeldung halbiert, was zu weiteren Kosteneinsparungen führt.

Wie gehe ich vor, wenn ich den Standort meines Gewerbes in Österreich ändern möchte?


Wenn Sie den Standort Ihres Gewerbes in Österreich ändern, müssen Sie dies bei der zuständigen Gewerbemeldestelle anzeigen. Die Ummeldung kann in der Regel problemlos online durchgeführt werden. Dafür benötigen Sie die GISA-Zahl Ihres Gewerbes sowie Ihre Sozialversicherungsnummer oder Firmenbuchnummer.

Welche Informationen sind für eine Gewerbeummeldung in Österreich notwendig?


Für eine Gewerbeummeldung in Österreich benötigen Sie die GISA-Zahl Ihres Gewerbes und entweder Ihre Sozialversicherungsnummer oder Firmenbuchnummer. Bei persönlicher oder schriftlicher Ummeldung müssen zudem Ihr Name als Gewerbeinhaber und die neue Standortadresse mitgeteilt werden. Unter Umständen kann auch eine Kopie der Betriebsanlagengenehmigung erforderlich sein.

Kann ich eine andere Person bevollmächtigen, Änderungen an meinem Gewerbe in Österreich vorzunehmen?


Ja, es ist möglich, eine weitere Person zu bevollmächtigen, Änderungen an Ihrem Gewerbe in Österreich vorzunehmen, wie beispielsweise die Ruhendmeldung oder die Wiederaufnahme. Grundsätzlich müssen diese Vorgänge jedoch vom Gewerbetreibenden selbst oder, bei juristischen Personen, durch das vertretende Organ durchgeführt werden.

💡 Gewerbe bequem von Zuhause anmelden
Sparen Sie sich den Gang zum Amt — melden Sie Ihr Gewerbe in nur 10 Minuten online an.
Jetzt starten →
Gewerbe jetzt online anmelden
Einfach, schnell und ohne Wartezeit — starten Sie noch heute in die Selbstständigkeit.
Gewerbe in 10 Minuten online beantragen →
Über 100.000 erfolgreiche Gewerbeanmeldungen
Gewerbe online beantragen →