Gewerbe anmelden in Österreich
Wer sein eigenes Gewerbe in Österreich anmelden möchte, muss einige Dinge beachten. Zu allererst sollte geprüft werden, ob es sich bei der gewünschten Tätigkeit um ein reglementiertes Gewerbe oder um ein freies Gewerbe handelt.
Die Überlegung ein eigenes Gewerbe in Österreich anzumelden und sich selbstständig zu machen, sollte gut überlegt sein. Schließlich werden die Vorzüge und Sicherheiten des Angestellten aufgegeben. Auf der anderen Seite sind die Gestaltungsmöglichkeiten im eigenen Betrieb deutlich größer. Sind die Vor- und Nachteile abgewogen und die Entscheidung gefallen, geht es an die Gewerbeanmeldung in Österreich.
Gewerbeberechtigung
Wer in Österreich ein eignes Gewerbe anmelden möchte unterliegt der Gewerbeberechtigung. So muss in der Regel ein Befähigungsnachweis vorgelegt werden, wie zum Beispiel ein Meisterbrief. In Österreich wird zwischen reglementierten und freien Gewerben beziehungsweise Teilgewerben unterschieden. Handelt es sich bei dem neuen Gewerbe um ein Freies, so muss keine Berechtigung vorgelegt werden. Zu den reglementierten Berufen zählen unter anderem die Handwerksberufe, wie Friseur, Bäcker, Schuhmacher und viele mehr. Natürlich gibt es auch unzählige Unternehmen, für die kein Befähigungsnachweis vorlegt werden muss, wie zum Beispiel Markt- und Meinungsforschung, Pharmareferenten oder für die eigene Werbeagentur.
Gewerbeanmeldung bei der Gewerbebehörde
Liegt der Befähigungsnachweis vor oder ist keiner nötig, kann die eigentliche Gewerbeanmeldung in Angriff genommen werden. Diese erfolgt bei der zuständigen Gewerbebehörde also bei der Bezirksverwaltungsbehörde. Wer nicht in Österreich wohnt oder seit weniger als fünf Jahren in Österreich wohnhaft ist, muss eine Strafregisterbescheinigung des Herkunftslandes beziehungsweise des bisherigen Aufenthaltsstaates vorlegen.
Ähnlich wie in Deutschland kann die Anmeldung persönlich, per Post, per Mail, per Fax oder teilweise auch online bei der Gewerbebehörde erfolgen.
Checkliste für die Gewerbeanmeldung in Österreich
- Geburtsurkunde und Staatsbürgerschaftsnachweis oder gültiger Reisepass
- Aufenthaltstitel bei Nicht-EU-Bürgern
- Meldebestätigung (nur wenn kein Wohnsitz in Österreich vorliegt)
- Befähigungsnachweis (bei reglementierten bzw. Teilgewerben)
- Firmenbuchauszug oder Vereinsregisterauszug (nur bei Gesellschaften und juristischen Personen)
- Personaldokumente des gewerberechtlichen Geschäftsführers (nur bei Gesellschaften und juristischen Personen)
Besonderheit: Das Neugründungsförderungsgesetz (NeuFöG)
Wer in Österreich zum ersten Mal ein eigenes Gewerbe anmelden möchte, kann unter gewissen Voraussetzungen von den Kosten für die Gewerbeanmeldung befreit werden. Auch Betriebsnachfolger können vom Neugründungsförderungsgesetz (NeuFöG) profitieren. Die Bestätigung können Interessierte bei der zuständigen Wirtschaftskammer erfragen.
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