Gewerbe in Österreich anmelden: Freie und reglementierte Gewerbe, Ablauf, Kosten (2026)
Kurz gesagt: In Österreich melden Sie ein Gewerbe bei der Gewerbebehörde des Standorts an, der Bezirkshauptmannschaft oder in Statutarstädten dem Magistrat, persönlich, per E-Mail oder online über das Gewerbeinformationssystem Austria (GISA). Die Anmeldung ist gebührenfrei. Entscheidend ist die Einordnung: Freie Gewerbe (Handel, Werbeagentur, IT-Dienstleistung, Marktforschung und rund 400 weitere) brauchen nur die Anmeldung; reglementierte Gewerbe (etwa 80, darunter alle Handwerke, Gastgewerbe, Baumeister, Immobilienmakler) verlangen einen Befähigungsnachweis wie Meisterprüfung, Studium oder Praxiszeiten. Mit der Anmeldung werden Sie automatisch Mitglied der Wirtschaftskammer und pflichtversichert bei der Sozialversicherung der Selbständigen. Deutsche und andere EWR-Bürger sind Österreichern gleichgestellt.
Voraussetzungen
| Voraussetzung | Regel |
|---|---|
| Alter | 18 Jahre (Eigenberechtigung) |
| Staatsangehörigkeit | Österreich, EU/EWR, Schweiz; Drittstaatsangehörige mit Aufenthaltstitel, der die Selbstständigkeit erlaubt (§ 14 GewO) |
| Keine Ausschlussgründe | keine Verurteilung zu mehr als drei Monaten Freiheitsstrafe oder wegen bestimmter Delikte (Betrug, Untreue, Geldwäsche), kein Konkurs mangels Masse in den letzten drei Jahren, keine Finanzstrafen über 726 Euro (§ 13 GewO) |
| Befähigungsnachweis | nur bei reglementierten Gewerben; alternativ gewerberechtlicher Geschäftsführer mit Nachweis |
| Standort | Betriebsstätte in Österreich; Wohnsitz kann im Ausland sein |
Freie, reglementierte und Teilgewerbe
Freie Gewerbe: Für sie gibt es keinen Befähigungsnachweis; die Wirtschaftskammer führt eine bundeseinheitliche Liste mit hunderten Bezeichnungen, etwa Handelsgewerbe, Werbeagentur, IT-Dienstleistung, Marktforschung, Handelsagent, Hausbetreuung, Fitnessbetreuung, Reinigung von Gebäuden (ohne Fassaden), Personalbereitstellung nicht. Wer keine passende Bezeichnung findet, meldet unter einer selbst formulierten an; die Behörde prüft, ob nicht doch ein reglementiertes Gewerbe berührt ist.
Reglementierte Gewerbe (§ 94 GewO): Baumeister, Elektrotechnik, Gas- und Sanitärtechnik, Kraftfahrzeugtechnik, Tischler, Friseur, Fußpflege, Kosmetik, Massage, Bäcker, Fleischer, Konditoren, Gastgewerbe, Immobilientreuhänder, Versicherungsvermittlung, Sicherheitsgewerbe, Reisebüros, Spediteure und weitere. Nachweis durch Meisterprüfung, Befähigungsprüfung, einschlägiges Studium mit Praxis, Lehrabschluss mit Praxisjahren oder individuelle Befähigung nach § 19 GewO. Deutsche Abschlüsse (Meisterbrief, Gesellenbrief mit Praxis) werden nach der EU-Berufsanerkennungsrichtlinie anerkannt; zuständig ist das Wirtschaftsministerium oder die Gewerbebehörde. Für einige reglementierte Gewerbe ist zusätzlich eine Zuverlässigkeitsprüfung vorgesehen (Baumeister, Sicherheitsgewerbe, Waffen, Pyrotechnik).
Teilgewerbe wurden 2018 in die freien Gewerbe überführt; die Kategorie existiert nicht mehr.
Die Anmeldung Schritt für Schritt
- Gewerbewortlaut festlegen: aus der Liste der freien Gewerbe oder nach § 94 GewO; mehrere Gewerbe sind möglich, jedes wird einzeln angemeldet. Die Wirtschaftskammer (Gründerservice) berät kostenlos.
- NeuFöG-Formular (NeuFö 2) beim Gründerservice der Wirtschaftskammer bestätigen lassen: befreit Neugründer und Betriebsübernehmer von bestimmten Gebühren und Abgaben (Stempelgebühren, Grunderwerbsteuer bei Einbringung, Teile der Lohnnebenkosten im ersten Jahr).
- Anmeldung bei der Gewerbebehörde: online über GISA oder das Unternehmensserviceportal mit ID Austria, per E-Mail oder persönlich. Angaben: Name, Geburtsdatum, Staatsangehörigkeit, Sozialversicherungsnummer, Wohn- und Standortadresse, Gewerbewortlaut; bei Gesellschaften Firmenbuchauszug und Daten des gewerberechtlichen Geschäftsführers.
- Unterlagen: Reisepass oder Personalausweis; Geburtsurkunde und Staatsbürgerschaftsnachweis, wenn der Ausweis das nicht belegt; Meldezettel; bei weniger als fünf Jahren Wohnsitz in Österreich Strafregisterbescheinigung des Herkunftslandes (deutsches Führungszeugnis, nicht älter als drei Monate); Befähigungsnachweis; bei Drittstaatsangehörigen der Aufenthaltstitel.
- Gewerbeberechtigung entsteht bei freien Gewerben und den meisten reglementierten Gewerben mit dem Tag der vollständigen Anmeldung (§ 340 GewO); Sie dürfen sofort beginnen. Die Behörde stellt den GISA-Auszug aus, der die frühere Gewerbeurkunde ersetzt.
- Automatisch danach: Mitgliedschaft in der Wirtschaftskammer (Grundumlage je nach Fachgruppe ab etwa 100 bis 300 Euro im Jahr), Pflichtversicherung bei der SVS ab dem Tag der Anmeldung, Meldung ans Finanzamt (Fragebogen Verf 24, Steuernummer, ggf. UID-Nummer).
Die Anmeldung ist seit 2020 von Bundesverwaltungsabgaben befreit; auch die Ausstellung des GISA-Auszugs ist kostenlos. Kosten entstehen nur für Nachweise (Strafregisterbescheinigung rund 30 Euro, Anerkennungsverfahren) und für Betriebsanlagengenehmigungen bei Werkstätten, Gastronomie und Produktion.
Sozialversicherung und Steuern
Selbstständige sind bei der SVS in Kranken-, Unfall- und Pensionsversicherung pflichtversichert, sobald sie eine Gewerbeberechtigung haben. Beiträge: rund 27 Prozent des Gewinns (Kranken 6,8, Pension 18,5, Selbständigenvorsorge 1,53 Prozent) plus Unfallversicherung rund 12 Euro monatlich, mindestens auf eine Beitragsgrundlage von etwa 550 Euro im Monat; in den ersten drei Jahren gelten für Neugründer ermäßigte vorläufige Grundlagen. Eine Ausnahme (Kleinstunternehmer) gibt es bei Einkünften unter rund 7.300 Euro und Umsatz unter 55.000 Euro auf Antrag. Einkommensteuer nach dem österreichischen Tarif (0 Prozent bis 13.308 Euro, dann 20 bis 55 Prozent), Gewinnfreibetrag 15 Prozent, Umsatzsteuer 20 Prozent mit Kleinunternehmerbefreiung bis 55.000 Euro. Eine Gewerbesteuer gibt es in Österreich nicht.
Häufige Fragen
Kann ich als Deutscher in Österreich ein Gewerbe anmelden?
Ja, wie ein Österreicher, ohne Bewilligung. Sie brauchen einen Standort in Österreich und legen ein deutsches Führungszeugnis vor, wenn Sie weniger als fünf Jahre in Österreich wohnen. Deutsche Meister- und Gesellenbriefe werden für reglementierte Gewerbe anerkannt.
Was kostet die Gewerbeanmeldung in Österreich?
Nichts; Bundesverwaltungsabgaben und Stempelgebühren sind seit 2020 abgeschafft. Kosten verursachen die SVS-Pflichtversicherung (mindestens einige hundert Euro im Quartal) und die Wirtschaftskammer-Umlagen.
Wie schnell darf ich nach der Anmeldung starten?
Bei freien Gewerben sofort; die Gewerbeberechtigung entsteht mit der vollständigen Anmeldung. Bei reglementierten Gewerben mit Zuverlässigkeitsprüfung erst nach dem Bescheid der Behörde, in der Regel binnen drei Monaten.
Brauche ich einen gewerberechtlichen Geschäftsführer?
Nur, wenn Sie selbst den Befähigungsnachweis für ein reglementiertes Gewerbe nicht erbringen oder eine Gesellschaft (GmbH, OG, KG) anmelden. Der Geschäftsführer muss den Nachweis besitzen und bei Gesellschaften mindestens 20 Wochenstunden im Betrieb tätig oder vertretungsbefugt sein.
Quellen und Rechtsgrundlagen
- Gewerbeordnung 1994 (GewO), § 5 (freie Gewerbe), § 13 (Ausschlussgründe), § 14 (Ausländer), § 16 ff. (Befähigungsnachweis), § 94 (reglementierte Gewerbe), § 339 f. (Anmeldung): ris.bka.gv.at
- Bundesministerium für Wirtschaft, Liste der freien Gewerbe und der reglementierten Gewerbe: bmaw.gv.at
- Unternehmensserviceportal, Gewerbeanmeldung online (GISA): usp.gv.at
- Neugründungs-Förderungsgesetz (NeuFöG): ris.bka.gv.at
- Gewerbliches Sozialversicherungsgesetz (GSVG), Pflichtversicherung und Beitragssätze; SVS: svs.at
- Wirtschaftskammer Österreich, Gründerservice: gruenderservice.at