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Stand: 14.09.2026

Gewerbe anmelden in Wien: Magistratische Bezirksämter und MA 63 (2026)

Kurz gesagt: In Wien ist die Gewerbebehörde der Magistrat der Stadt Wien. Die Anmeldung nehmen die Magistratischen Bezirksämter entgegen, zuständig nach dem Bezirk des Standorts; bestimmte Gewerbe sind zentral bei der Magistratsabteilung 63 (Gewerberecht, Datenschutz und Personenstand) angesiedelt, Taxi- und Mietwagengewerbe beim Bezirksamt für den 1. und 8. Bezirk. Die Anmeldung geht persönlich, per E-Mail, per Post oder online über das Gewerbeinformationssystem Austria und ist gebührenfrei. Freie Gewerbe dürfen sofort starten; reglementierte brauchen den Befähigungsnachweis. Die Regeln sind dieselben wie in ganz Österreich (Gewerbe in Österreich anmelden); Wien unterscheidet sich nur in der Behördenorganisation.

Wer in Wien zuständig ist

GewerbeZuständige Stelle
Freie Gewerbe (Handel, Dienstleistungen, Werbung, IT) und die meisten reglementierten Gewerbe (Friseur, Kosmetik, Gastgewerbe, Tischler, Kfz-Technik, Immobilientreuhänder)Magistratisches Bezirksamt des Standortbezirks
Baumeister, Brunnenmeister, Holzbau-Meister, Elektrotechnik, Rauchfangkehrer, Pfandleiher, Sicherheitsgewerbe (Bewachung, Berufsdetektive), Waffengewerbe, Pyrotechnik, Sprengungsunternehmen, VersteigerungenMA 63, Gewerberecht
Güterbeförderung mit Kraftfahrzeugen (innerstaatlich und grenzüberschreitend), Ausflugswagen, Mietwagen und Stadtrundfahrten mit OmnibussenMA 63
Taxi, Mietwagen mit Pkw, GästewagenMagistratisches Bezirksamt für den 1. und 8. Bezirk (Konzession nach dem Gelegenheitsverkehrs-Gesetz)
Betriebsanlagengenehmigung (Werkstatt, Gastronomie, Produktion)Magistratisches Bezirksamt, Referat Betriebsanlagen

Die Bezirksämter betreuen jeweils mehrere Bezirke; welches für Ihren Standort zuständig ist, zeigt der Bezirksamtsfinder der Stadt Wien.

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Ablauf und Unterlagen

  1. Gewerbewortlaut wählen und beim Gründerservice der Wirtschaftskammer Wien das NeuFöG-Formular bestätigen lassen (kostenlose Beratung, Befreiung von Abgaben für Neugründer).
  2. Anmeldung einreichen: online über GISA oder das Unternehmensserviceportal mit ID Austria, per E-Mail an das Bezirksamt, per Post oder persönlich (Termin online buchbar).
  3. Unterlagen: Reisepass oder Personalausweis; Meldezettel; Sozialversicherungsnummer; bei weniger als fünf Jahren Wohnsitz in Österreich eine Strafregisterbescheinigung des Herkunftsstaats (deutsches Führungszeugnis); Befähigungsnachweis bei reglementierten Gewerben; bei Gesellschaften Firmenbuchauszug, Dienstgeberkontonummer und Daten des gewerberechtlichen Geschäftsführers; bei Drittstaatsangehörigen der Aufenthaltstitel.
  4. Die Gewerbeberechtigung entsteht bei freien Gewerben mit der vollständigen Anmeldung; das Bezirksamt trägt ins GISA ein und stellt den GISA-Auszug aus. Bei reglementierten Gewerben mit Zuverlässigkeitsprüfung folgt ein Bescheid.
  5. Danach automatisch: Wirtschaftskammer Wien (Grundumlage), Sozialversicherung der Selbständigen (Pflichtversicherung), Finanzamt Österreich (Fragebogen Verf 24 für Steuernummer und UID).

Die Anmeldung ist gebührenfrei. Für Betriebsanlagen, die Nachbarn oder Umwelt beeinträchtigen können (Gastronomie mit Küche, Werkstatt, Lager mit Lkw-Verkehr), ist vor Inbetriebnahme eine Betriebsanlagengenehmigung nach §§ 74 ff. GewO nötig; das vereinfachte Verfahren dauert zwei bis drei Monate.

Besonderheiten in Wien

  • Standort in der Wohnung: Möglich, wenn der Mietvertrag Gewerbenutzung nicht ausschließt und keine Betriebsanlage entsteht; bei Gemeindewohnungen ist die Zustimmung von Wiener Wohnen nötig.
  • Marktgewerbe: Für Wiener Märkte ist zusätzlich die Zuweisung eines Standplatzes durch das Marktamt (MA 59) erforderlich.
  • Gastgewerbe: Betriebsanlage, Sperrstunde und Schanigarten (Gebrauchsabgabe, MA 36) sind getrennt zu beantragen.
  • Ummeldung nach Wien: Wer von einem anderen Bundesland nach Wien verlegt, zeigt die Standortverlegung beim Wiener Bezirksamt an; die Mitgliedschaft wechselt zur Wirtschaftskammer Wien (Ab- und Ummeldung).

Häufige Fragen

Muss ich persönlich zum Bezirksamt?


Nein. Online über GISA mit ID Austria oder per E-Mail mit eingescannten Unterlagen ist die Anmeldung vollständig möglich; das Bezirksamt fordert Originale nur bei Zweifeln an.

Wie lange dauert die Anmeldung in Wien?


Bei freien Gewerben und vollständigen Unterlagen wird der GISA-Auszug meist innerhalb weniger Tage ausgestellt; die Berechtigung besteht ab dem Tag der Anmeldung. Reglementierte Gewerbe mit Prüfung der Zuverlässigkeit dauern bis zu drei Monate.

Was kostet die Gewerbeanmeldung in Wien?


Nichts. Kosten entstehen für Nachweise (Führungszeugnis, Anerkennung), für die Betriebsanlagengenehmigung (Kommissionsgebühren) und laufend für Wirtschaftskammer und SVS.

Ich wohne in Deutschland und will in Wien ein Gewerbe anmelden. Geht das?


Ja, mit einem Standort in Wien (Büro, Geschäftslokal, auch angemietete Betriebsstätte). Das deutsche Führungszeugnis ersetzt die österreichische Strafregisterbescheinigung. Für die Sozialversicherung gilt bei Tätigkeit in beiden Ländern die EU-Koordinierung (A1-Bescheinigung).

Quellen und Rechtsgrundlagen

  • Stadt Wien, Gewerbeanmeldung und Zuständigkeiten der Magistratischen Bezirksämter: wien.gv.at
  • Stadt Wien, Magistratsabteilung 63, Gewerberecht: wien.gv.at/verwaltung/gewerbe
  • Gewerbeordnung 1994, §§ 74 ff. (Betriebsanlagen), § 339 ff. (Anmeldung): ris.bka.gv.at
  • Unternehmensserviceportal, Online-Gewerbeanmeldung: usp.gv.at
  • Wirtschaftskammer Wien, Gründerservice: wko.at/wien
  • Gelegenheitsverkehrs-Gesetz 1996 (Taxi, Mietwagen): ris.bka.gv.at
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