Gewerbe und Gewerbeanmeldung für den Fotograf
Hobbyfotograf oder professioneller Fotograf – wer seinen Traum verwirklichen möchte und sich als Fotograf selbstständig machen möchte, muss in der Regel ein eigenes Gewerbe anmelden. Doch auch hier gibt es Ausnahmen!
Im Grund genommen gelten Personen die sich selbstständig machen als Gewerbetreibende. Zumindest, wenn ein Gewinn beabsichtigt wird. Je nach Berufsgruppe gibt es jedoch auch Ausnahmen. Künstler müssen zum Beispiel kein Gewerbe anmelden. Nun gilt die Frage zu klären, ob der Beruf als Fotograf als Gewerbe oder als künstlerische Tätigkeit eingestuft wird.
Freiberufler und Künstler
Als selbstständiger Fotograf kann grob zwischen zwei Kategorien unterschieden werden – dem Freiberufler beziehungsweise dem Künstler und dem Gewerbebetreibenden. Als Freiberufler gelten jene Fotografen, die als Künstler oder Bildjournalist arbeiten. Handelt es sich bei den Fotografien um keine Auftragsarbeiten, sondern um ästhetische Bilder, welche ein Mindestmaß an eigenschöpferischer Gestaltung beinhalten, kann diese Arbeit als Kunst ausgelegt werden. Auch Bildberichterstatter und Bildjournalisten werden in der Regel als Freiberufler eingestuft.
Ob der Status als Freiberufler oder Künstler anerkannt wird, hängt von dem zuständigen Finanzamt ab. Dieses prüft jeden einzelnen Fall und entscheidet, welche Form dem Fotografen zuzuordnen ist.
Fotografie als Handwerk
Seit einigen Jahren ist die Berufsbezeichnung Fotograf nicht mehr geschützt und somit darf jeder, auch ohne Meisterbrief, als Fotograf arbeiten. Eine handwerkliche Tätigkeit wird ausgeführt, wenn Auftragsarbeiten erledigt werden. Wer also auf Hochzeiten fotografiert, Porträts, Architekturobjekte oder Produkte knippst, ist dazu verpflichtet ein Gewerbe anzumelden. Ob eine Mitgliedshaft in der Handwerkskammer notwendig wird, hängt auch hier vom Einzelfall ab. Mode- oder Werbefotografen sind unter Umständen nicht dazu verpflichtet.
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