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Stand: 14.09.2026

Gewerbe anmelden für weitere Berufe: Fotograf, Fitnesstrainer, Kurier, Security, Hundesitter

Kurz gesagt: Von den Berufen auf dieser Seite braucht der Sicherheitsdienst die aufwendigste Zulassung: Erlaubnis nach § 34a GewO mit Sachkundeprüfung und Eintrag im Bewacherregister. Hundesitter mit eigener Betreuung brauchen die Erlaubnis nach § 11 Tierschutzgesetz vom Veterinäramt. Kurierdienst, Promotion und Fotografie starten mit der Gewerbeanmeldung. Fitnesstrainer, die Kurse geben, und Fotografen mit künstlerischem Schwerpunkt können Freiberufler sein und müssen dann kein Gewerbe anmelden.

Welcher Beruf braucht welche Erlaubnis

BerufZusätzlich zur GewerbeanmeldungKammerStart meist als
Fitnesstrainerkeine; Gruppenkurse und Unterricht oft freiberuflich (§ 18 EStG), Personal Training mit Produktverkauf oder Studio gewerblichIHK (nur bei Gewerbe)Kleingewerbe oder Freiberufler
Fotografkeine; Fotograf ist zulassungsfreies Handwerk (Anlage B1 Nr. 38 HwO); künstlerische Fotografie freiberuflich möglichHWKKleingewerbe
HundesitterErlaubnis nach § 11 Abs. 1 Nr. 8a TierSchG bei gewerbsmäßiger Betreuung in eigenen Räumen (Hundepension, Tagesbetreuung), SachkundenachweisIHKKleingewerbe
Kurierdienstkeine bis 3,5 t; Briefbeförderung: Eintrag ins Anbieterverzeichnis der Bundesnetzagentur (§ 7 PostG)IHKKleingewerbe
PromotionkeineIHKKleingewerbe
SicherheitsdienstErlaubnis nach § 34a GewO, Sachkundeprüfung IHK, Bewacherregister, Haftpflicht; Mitarbeiter mit Unterrichtung oder SachkundeIHKGmbH oder Einzelunternehmen
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Was bei diesen Berufen zählt

Gewerbe oder freier Beruf. Bei Fitnesstrainern und Fotografen entscheidet der Inhalt der Arbeit. Unterrichtende Tätigkeit (Kurse, Trainingspläne mit Anleitung) fällt unter § 18 Abs. 1 Nr. 1 EStG und ist freiberuflich; wer daneben Nahrungsergänzung verkauft oder ein Studio mit Geräten betreibt, ist insgesamt gewerblich. Bei Fotografen erkennt das Finanzamt künstlerische Arbeit an, wenn eine eigenschöpferische Leistung im Vordergrund steht (Kunstfotografie, Ausstellungen); Auftragsfotografie für Hochzeiten, Produkte oder Events ist Gewerbe und zugleich zulassungsfreies Handwerk. Im Zweifel lohnt die verbindliche Auskunft beim Finanzamt, denn die Einstufung wirkt auf Gewerbesteuer, IHK-Beitrag und Buchführung.

Erlaubnispflichtige Tätigkeiten. Das Bewachungsgewerbe ist streng reguliert: Der Inhaber weist Zuverlässigkeit (Führungszeugnis, Regelanfrage beim Verfassungsschutz), geordnete Vermögensverhältnisse, Sachkunde und Haftpflicht nach; jede eingesetzte Person wird im Bewacherregister geprüft, bevor sie arbeiten darf. Tierbetreuung fällt unter § 11 Tierschutzgesetz, sobald sie gewerbsmäßig und mit Unterbringung erfolgt; das Veterinäramt prüft Räume und Sachkunde. Ein Gassi-Service ohne Unterbringung bleibt in den meisten Kreisen erlaubnisfrei, die Praxis ist aber nicht einheitlich.

Post und Transport. Seit der Postrechtsreform 2024 ist die frühere Lizenz für Briefe bis 1.000 Gramm durch die Eintragung ins Anbieterverzeichnis der Bundesnetzagentur ersetzt. Paket- und Kurierfahrten mit Fahrzeugen bis 3,5 Tonnen sind erlaubnisfrei; darüber greift das Güterkraftverkehrsgesetz (siehe Auto und Transport).

So gehen Sie vor

  1. Prüfen Sie zuerst die Einstufung: freiberuflich (nur Finanzamt) oder gewerblich (Gewerbeamt plus Finanzamt).
  2. Erlaubnisse vor der Gewerbeanmeldung beantragen: § 34a beim Ordnungsamt oder der Kreisverwaltung (Bearbeitung mehrere Wochen), § 11 TierSchG beim Veterinäramt.
  3. Gewerbe anmelden beim Gewerbeamt, 15 bis 65 Euro.
  4. Finanzamt-Fragebogen innerhalb eines Monats; Berufsgenossenschaft je nach Branche (VBG für Sicherheit und Promotion, BG Verkehr für Kuriere, BG ETEM für Fotografen); Betriebshaftpflicht, bei Tierbetreuung mit Tierhalterhaftpflicht-Erweiterung.

Häufige Fragen

Muss ich als Fotograf ein Gewerbe anmelden?


Wenn Sie im Auftrag fotografieren (Hochzeiten, Porträts, Produkte), ja; Sie werden dann zusätzlich bei der Handwerkskammer als zulassungsfreier Handwerksbetrieb geführt. Freiberuflich sind nur Fotografen mit überwiegend künstlerischer oder journalistischer Arbeit, was das Finanzamt im Einzelfall prüft.

Brauche ich als Hundesitter eine Erlaubnis?


Für die Betreuung in eigenen Räumen oder auf dem eigenen Grundstück gegen Entgelt ja (§ 11 TierSchG), inklusive Sachkundenachweis und Abnahme der Räume durch das Veterinäramt. Reines Ausführen der Hunde beim Halter wird von vielen Kreisen ohne Erlaubnis geduldet; fragen Sie vorab beim Veterinäramt.

Kann ich alleine einen Sicherheitsdienst gründen?


Ja, als Einzelunternehmer mit der Erlaubnis nach § 34a GewO und bestandener Sachkundeprüfung. Für Bewachung in Diskotheken, im öffentlichen Raum, von Flüchtlingsunterkünften und als Ladendetektiv ist die Sachkunde auch für jeden Mitarbeiter Pflicht, sonst reicht die Unterrichtung bei der IHK.

Quellen und Rechtsgrundlagen

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