Gewerbe und Gewerbeanmeldung für den Kurierdienst und Kurierfahrer
Ein eigenes Gewerbe als Kurierdient beziehungsweise als Kurierfahrer anzumelden, sollte wohl überlegt sein. Die Konkurrenz ist je nach Standort groß und sollte dabei nicht unterschätzt werden. Dennoch gibt es auch viele Vorteile als Kurierfahrer.
Wer kennt sie nicht die flinken Fahrrad-Flitzer mit Kuriertaschen auf dem Rücken oder die Kleinbusse mit der Aufschrift „Ich arbeite im Namen von einem großen Postunternehmen“? Zumindest in Großstädten begegnen uns Kurierfahrer fast jeden Tag – warum nicht auf den Zug aufspringen und auch als Kurierfahrer arbeiten oder einen eigenen Kurierdienst gründen?
Als erstes sollten sich Interessierte darüber im Klaren sein, dass zwar die Nachfrage nach Kurierfahrern sehr groß ist, aber auch die Konkurrenz. Natürlich kommt es auch darauf an, welche Art des Kurierfahrers es sein soll. Etwa der schnelle Radfahrer? Oder lieber kleine bis mittlere Transporte mit dem eigenen PKW? Oder als Franchise-Unternehmen für einen großen Anbieter? Je nach Art und Standort kann die eine oder andere Form lukrativer sein, als die andere.
Voraussetzungen als Kurierdienst / Kurierfahrer
Als Fahrradkurier bedarf es keiner besonderen Bedingungen, außer einem entsprechenden Rad. Je nach Auftraggeber kann in Ausnahmefälle ein polizeiliches Führungszeugnis vorgelegt werden müssen. Wer sich für den Transport von Waren mit dem Auto entscheidet, sollte beachten, dass genehmigungsfrei nur Gütertransporte mit Fahrzeugen unter 3,5 Tonnen zulässigem Gesamtgewicht sind. Ein möglicher Anhänger ist bei dem Gewicht eingeschlossen.
Eine weitere Option ist das Ausliefern von Paketen als Franchise-Kooperation mit einem großen Anbieter. Je nach Standort und Anbieter können hier die Bedingungen unterschiedlich ausfallen.
Gewerbe beim Gewerbeamt anmelden
In jedem Fall muss ein eigenes Gewerbe beim zuständigen Gewerbeamt angemeldet werden. In der Regel brauchen künftige Kurierfahrer nur den eigenen Personalausweis vorlegen und die Kosten für die Anzeige übernehmen. Da es jedoch je nach Gewerbeamt unterschiedliche Voraussetzungen und Bedingungen geben kann, ist es empfehlenswert sich vorab telefonisch zu vergewissern, welche Unterlagen erforderlich sind.
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