Der Künstler und das Gewerbeamt
Mit dem Künstlersozialversicherungsgesetz (KSVG) genießen selbständige Publizisten und Künstler ähnlichen Sozialversicherungsschutz wie klassisch Angestellte. Die Künstlersozialkasse wurde vom Gesetzgeber damit beauftragt.
Unter freiberuflicher Tätigkeit wird auch die Betätigung als Künstler oder Publizist verstanden. Allerdings gibt es eine Ausnahme von der Ausnahme:
Wird die freiberufliche Tätigkeit in einer bestimmten Rechtsform ausgeübt, zum Beispiel im Rahmen einer GmbH, kommen auch Künstler und Publizisten nicht um die Gewerbeanmeldung herum.
Unabhängig davon, ob eine Gewerbeanmeldung erforderlich ist oder nicht, sollte das zuständige Finanzamt auf jeden Fall über die Aufnahme der künstlerischen Tätigkeit informiert werden. Bleibt noch die Frage der Sozialversicherung. Hier kommt das Künstlersozialversicherungsgesetz vom 27. Juli 1981 ins Spiel.
Künstlersozialkasse
Die Künstlersozialkasse (KSK) hat ihren Sitz in Wilhelmshaven und ist bundesweit für selbstständig arbeitende Künstler und Publizisten zuständig. Als eine Abteilung der Unfallkasse des Bundes, führt die KSK das Künstlersozialversicherungsgesetz (KSVG) durch. Für ihre Mitglieder berechnet die KSK die Beitragsanteile zur Sozialversicherung, die der Künstler selbst tragen muss und führt den vollständigen Beitragssatz dann an die Träger der gesetzlichen Pflege-, Renten- und Krankenversicherung ab.
Die Künstlersozialkasse entscheidet auch darüber, ob ein Antragsteller als selbständiger Künstler oder als Publizist anzuerkennen ist und die Künstlersozialversicherung nutzen darf.
Künstlersozialversicherungsgesetz
Das Künstlersozialversicherungsgesetzt bietet selbstständigen Publizisten und Künstlern sozialen Versicherungsschutz in der Pflege-, Kranken- und Rentenversicherung. Wie bei Angestellten in einem Unternehmen gewährleistet das Künstlersozialversicherungsgesetz, dass Künstler und Publizisten lediglich die Hälfte der aufkommenden Kosten zur Sozialversicherung tragen müssen. Die andere Hälfte des Beitrages übernimmt die Künstlersozialkasse.
Auch Unternehmen zahlen Abgaben
Unternehmen die Werke von Künstlern und Publizisten nutzen wie beispielsweise Theater, Verlage oder Presseagenturen sind dazu verpflichtet Abgaben an die Künstlersozialkasse zu zahlen. Wenn jedoch Kulturbetriebe einen Künster buchen, der als Freiberufler auftritt, muss sich dieser selbst um die entsprechenden Abgaben kümmern.
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