Versicherungen für Freiberufler: Pflicht, Vorsorge und sinnvoller Schutz (2026)
Kurz gesagt: Freiberufler sorgen selbst für Absicherung. Pflicht sind die Krankenversicherung (freiwillig gesetzlich oder privat), für bestimmte Berufe die Rentenversicherung (Lehrer, Erzieher, Pflegeberufe, Hebammen über die Deutsche Rentenversicherung; Künstler und Publizisten über die Künstlersozialkasse; Ärzte, Anwälte, Architekten, Steuerberater über ihr Versorgungswerk), die Berufshaftpflicht bei Anwälten, Notaren, Steuerberatern, Ärzten und Architekten sowie die Anmeldung bei der Berufsgenossenschaft. Dringend empfohlen: Berufshaftpflicht für alle Beratungs- und Heilberufe, Berufsunfähigkeitsversicherung und eine Altersvorsorge, wo keine Pflicht besteht. Die freiwillige Arbeitslosenversicherung muss innerhalb von drei Monaten nach dem Start beantragt werden.
Pflicht, empfohlen, optional
| Versicherung | Status für Freiberufler | Kosten (Richtwert 2026) |
|---|---|---|
| Krankenversicherung | Pflicht: freiwillig in der GKV (Beitrag auf den Gewinn, mindestens auf 1.318,33 Euro monatlich, rund 250 bis 280 Euro inkl. Pflege) oder PKV | GKV 14,6 Prozent plus Zusatzbeitrag, Höchstbeitrag rund 1.100 Euro; PKV nach Alter und Tarif |
| Rentenversicherung | Pflicht für Lehrer, Dozenten, Erzieher, Pflegepersonen, Hebammen, Seelotsen (§ 2 SGB VI), für Künstler und Publizisten (KSK) und für verkammerte Berufe (Versorgungswerk); sonst freiwillig | 18,6 Prozent des Einkommens; halber Regelbeitrag in den ersten drei Jahren möglich |
| Berufsgenossenschaft | Anmeldung Pflicht innerhalb einer Woche; Unternehmer selbst je nach BG pflicht- oder freiwillig versichert | 0 bis 300 Euro |
| Berufshaftpflicht (Vermögensschaden) | Pflicht für Rechtsanwälte, Notare, Steuerberater, Wirtschaftsprüfer, Ärzte, Architekten, Ingenieure (je nach Landesrecht), Versicherungsberater; empfohlen für IT, Berater, Übersetzer, Journalisten | 150 bis 2.000 Euro je nach Beruf und Deckung |
| Betriebshaftpflicht | empfohlen bei Praxis, Kundenverkehr, Mitarbeitern | 100 bis 500 Euro |
| Berufsunfähigkeitsversicherung | dringend empfohlen, da keine gesetzliche Absicherung bei Berufsunfähigkeit (Erwerbsminderungsrente nur mit 5 Jahren Beiträgen) | 50 bis 200 Euro monatlich je nach Alter, Beruf, Rente |
| Freiwillige Arbeitslosenversicherung | optional, Antrag innerhalb von drei Monaten nach Aufnahme der Selbstständigkeit; Voraussetzung: 12 Monate Versicherungspflicht in den letzten 30 Monaten | rund 90 Euro monatlich |
| Krankentagegeld | empfohlen; GKV zahlt Krankengeld für Selbstständige nur bei Wahlerklärung ab dem 43. Tag | 20 bis 80 Euro monatlich |
| Rechtsschutz, Cyber, Inhalt, Praxisausfall | optional nach Risiko | 100 bis 600 Euro |
Krankenversicherung: GKV oder PKV
Freiberufler wählen zwischen freiwilliger gesetzlicher Versicherung und privater Krankenversicherung. Die GKV bemisst den Beitrag am gesamten Einkommen (Gewinn, Kapitalerträge, Mieten), mindestens auf 1.318,33 Euro und höchstens auf 5.812,50 Euro im Monat (2026); Ehepartner und Kinder ohne eigenes Einkommen sind kostenlos mitversichert; Krankengeld gibt es nur mit Wahltarif oder Wahlerklärung. Die PKV kalkuliert nach Alter, Gesundheit und Leistungsumfang, unabhängig vom Einkommen, versichert jede Person einzeln und ist im Alter teurer; die Rückkehr in die GKV ist ab 55 praktisch ausgeschlossen. Der Vergleich im Detail: Krankenversicherung für Selbstständige.
Rentenversicherung und Versorgungswerke
- Verkammerte Berufe: Ärzte, Zahnärzte, Apotheker, Tierärzte, Rechtsanwälte, Notare, Steuerberater, Wirtschaftsprüfer, Architekten, Ingenieure (in einigen Ländern), Psychotherapeuten sind Pflichtmitglied im berufsständischen Versorgungswerk ihrer Kammer und dort rentenversichert; von der gesetzlichen Rentenversicherung sind sie befreit.
- Pflichtversicherte nach § 2 SGB VI: Selbstständige Lehrer, Dozenten, Erzieher, Krankenpfleger, Physiotherapeuten mit Kassenzulassung (soweit sie ohne versicherungspflichtige Mitarbeiter arbeiten), Hebammen. Sie zahlen 18,6 Prozent auf das Einkommen, wahlweise den Regelbeitrag (2026 rund 700 Euro) oder in den ersten drei Jahren die Hälfte. Wer die Pflicht übersieht, zahlt bis zu vier Jahre nach; die Rentenversicherung prüft bei Statusanfragen.
- Künstler und Publizisten: über die Künstlersozialkasse (Details).
- Alle anderen (Ärzte ohne Kammer gibt es nicht, aber IT-Freelancer, Berater, Übersetzer, Journalisten ohne KSK): freiwillige Versicherung in der gesetzlichen Rentenversicherung, Rürup-Rente mit Steuerabzug, ETF-Sparplan, Immobilie. Ohne Vorsorge droht Grundsicherung im Alter.
Berufshaftpflicht
Beratungs- und Heilberufe haften für Vermögens- und Personenschäden durch Fehler unbegrenzt mit dem Privatvermögen. Für Anwälte (Mindestdeckung 250.000 Euro), Steuerberater (250.000 Euro), Notare, Wirtschaftsprüfer, Ärzte und in den meisten Ländern Architekten ist die Berufshaftpflicht Zulassungsvoraussetzung. Für alle anderen ist sie freiwillig, aber die wichtigste Police: Der IT-Freelancer, dessen Update den Shop lahmlegt, die Übersetzerin, deren Fehler einen Vertrag ungültig macht, der Journalist, der eine Persönlichkeitsverletzung verursacht. Deckungssummen von 250.000 bis 1 Million Euro sind üblich; die Prämie hängt von Beruf, Umsatz und Deckung ab.
Häufige Fragen
Muss ich als Freiberufler in die gesetzliche Rentenversicherung?
Nur, wenn Ihr Beruf in § 2 SGB VI genannt ist (vor allem Lehrer, Erzieher, Pflegeberufe, Hebammen) oder Sie über die KSK versichert sind. Verkammerte Berufe sind im Versorgungswerk pflichtversichert. Alle anderen entscheiden frei, sollten aber privat vorsorgen.
Bekomme ich als Freiberufler Krankengeld?
In der GKV nur, wenn Sie bei Beginn der Mitgliedschaft die Wahlerklärung für Krankengeld abgeben (erhöhter Beitragssatz 14,6 statt 14,0 Prozent), dann ab dem 43. Tag der Arbeitsunfähigkeit. Für die ersten sechs Wochen oder in der PKV brauchen Sie ein Krankentagegeld.
Wann muss ich die freiwillige Arbeitslosenversicherung beantragen?
Innerhalb von drei Monaten nach Aufnahme der Selbstständigkeit bei der Agentur für Arbeit, und nur, wenn Sie in den 30 Monaten davor mindestens zwölf Monate versicherungspflichtig beschäftigt waren oder Arbeitslosengeld bezogen haben. Später ist der Einstieg nicht mehr möglich.
Ist die Berufsgenossenschaft für Freiberufler Pflicht?
Die Anmeldung des Unternehmens ja, auch ohne Mitarbeiter. Ob Sie selbst versichert sind, hängt von der Berufsgenossenschaft ab: Bei der BGW (Gesundheit) sind Freiberufler meist pflichtversichert, bei der VBG (Beratung, IT, Medien) freiwillig.
Quellen und Rechtsgrundlagen
- § 2 SGB VI, versicherungspflichtige Selbstständige; § 6 Abs. 1 Nr. 1 SGB VI, Befreiung für Versorgungswerke: gesetze-im-internet.de/sgb_6/__2.html
- § 9 SGB V, freiwillige Versicherung; § 44 SGB V, Krankengeld-Wahlerklärung; § 240 SGB V, Beitragsbemessung: gesetze-im-internet.de/sgb_5
- § 28a SGB III, freiwillige Arbeitslosenversicherung: gesetze-im-internet.de/sgb_3/__28a.html
- § 192 SGB VII, Anmeldung bei der Berufsgenossenschaft: gesetze-im-internet.de/sgb_7/__192.html
- § 51 BRAO, § 67 StBerG, Berufshaftpflicht für Anwälte und Steuerberater: gesetze-im-internet.de/brao/__51.html
- Künstlersozialversicherungsgesetz: gesetze-im-internet.de/ksvg
- Deutsche Rentenversicherung, Pflichtversicherung für Selbstständige: deutsche-rentenversicherung.de