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Aktualisiert: 05.06.2026

Wer ist Freiberufler und wer ist Gewerbetreibender?

Freiberufler oder Gewerbetreibender?


Journalisten, Heilpraktiker oder Redakteure sind Freiberufler. Finanzberater, Kosmetiker oder PR-Berater sind hingegen Gewerbetreibende. Fotografen beispielsweise können dagegen in beide Kategorien fallen.

Laut Partnerschaftsgesellschaftsgesetz (PartGG) haben Freie Berufe „im Allgemeinen auf der Grundlage besonderer beruflicher Qualifikation oder schöpferischer Begabung die persönliche, eigenverantwortliche und fachlich unabhängige Erbringung von Dienstleistungen zum Inhalt." Etwas konkreter unterteilt das Einkommensteuergesetz (EStG) Freie Berufe in Katalogberufe, Katalogähnliche Berufe und Tätigkeitsberufe. Die Grenzen zwischen einem Freiberufler und einem Gewerbetreibenden sind nicht immer eindeutig. Wer sich dazu entschließt dem klassischen Angestelltenverhältnis zu entgehen, sollte sich auf jeden Fall Rat vom Fachmann holen. Interessierte können auch beim Finanzamt eine verbindliche Auskunft beantragen und prüfen lassen, ob sie als Freiberufler oder als Gewerbetreibender gelten.

Erkennungsmerkmale für Freiberufler


Fünf formale Kriterien unterscheiden einen Freiberufler von einem Gewerbetreibenden. Ein Freiberufler muss keine Gewerbesteuer zahlen und auch kein Gewerbe anmelden. Für Freiberufler reicht zur Einkommenssteuererklärung eine Einnahmen-Überschuss-Rechnung. Gewerbetreibende hingegen müssen eine sogenannte doppelte Buchführung für das geltende Geschäftsjahr führen. Vorteil von Freiberuflern ist die nicht-zwingende Mitgliedschaft bei der Industrie- und Handelskammer (IHK) und die Möglichkeit, sich mit anderen Freiberuflern zusammenzuschließen, um eine Partnergesellschaft zu gründen.  

Berufsgruppen für Freiberufler


Wie bereits erwähnt unterteilt das Finanzamt Freie Berufe in Katalogberufe, Katalogähnliche Berufe und Tätigkeitsberufe. Im steuerrechtlichen Sinne stellen Freiberufler eine besondere Gruppe unter den Existenzgründern und Selbstständigen dar.
Katalogberufe wiederum werden in vier grobe Berufsgruppen unterteilt. So zählen Heilberufe, naturwissenschaftliche und technische Berufe, Kulturberufe und Rechts-, Steuer- und wirtschaftsberatende Berufe als Katalogberufe und lassen einen weiten Radius an Berufsbezeichnungen als freiberufliche Tätigkeiten zu. Katalogähnliche Berufe unterscheiden sich von den Katalogberufen nur minimal. Sie erfordern lediglich eine höhere Ausbildung und müssen von Fall zu Fall einzeln geprüft werden.
Freiberufler müssen nicht zwingend eine festgeschriebene Berufsbezeichnung mit sich tragen. Sie können freiberuflich auch in sogenannten Tätigkeitsberufen arbeiten. Hierzu zählen beispielsweise wissenschaftliche, künstlerische, schriftstellerische, erzieherische und unterrichtende Tätigkeiten.

 

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Häufige Fragen

Frage 1?


Was unterscheidet Freiberufler von Gewerbetreibenden in Deutschland?

Freiberufler erbringen persönliche, eigenverantwortliche Dienstleistungen auf Basis besonderer Qualifikation oder schöpferischer Begabung. Sie müssen kein Gewerbe anmelden und keine Gewerbesteuer zahlen. Gewerbetreibende hingegen müssen ein Gewerbe anmelden und unterliegen der Gewerbesteuerpflicht. Die genaue Abgrenzung ist oft komplex und individuell zu prüfen.

Frage 2?


Muss ich als Freiberufler ein Gewerbe anmelden?

Nein, als Freiberufler müssen Sie grundsätzlich kein Gewerbe anmelden. Dies ist ein wesentlicher Unterschied zu Gewerbetreibenden. Sie melden Ihre freiberufliche Tätigkeit lediglich beim zuständigen Finanzamt an.

Frage 3?


Welche steuerlichen Vorteile genießen Freiberufler in Deutschland?

Freiberufler sind von der Gewerbesteuer befreit, was einen erheblichen finanziellen Vorteil darstellt. Für die Einkommensteuererklärung genügt ihnen in der Regel eine einfache Einnahmen-Überschuss-Rechnung (EÜR). Gewerbetreibende müssen hingegen oft eine aufwendigere doppelte Buchführung führen.

Frage 4?


Welche Berufsgruppen zählen typischerweise zu den Freiberuflern?

Zu den Freiberuflern gehören klassischerweise Heilberufe wie Ärzte und Heilpraktiker sowie Rechts-, Steuer- und wirtschaftsberatende Berufe. Auch naturwissenschaftliche, technische und kulturelle Berufe fallen oft darunter. Beispiele sind Journalisten, Redakteure und viele beratende Tätigkeiten.

Frage 5?


Wie kann ich verbindlich prüfen lassen, ob meine Tätigkeit freiberuflich ist?

Um Ihren Status verbindlich zu klären, können Sie eine verbindliche Auskunft beim Finanzamt beantragen. Es ist ratsam, sich zusätzlich von einem Fachmann wie einem Steuerberater beraten zu lassen. Die Grenzen zwischen freiberuflicher und gewerblicher Tätigkeit sind nicht immer eindeutig.

Frage 6?


Ist die Mitgliedschaft in der IHK für Freiberufler verpflichtend?

Nein, Freiberufler sind nicht zwingend Mitglied der Industrie- und Handelskammer (IHK). Dies ist ein weiterer Vorteil gegenüber Gewerbetreibenden. Die IHK-Mitgliedschaft ist für Gewerbetreibende in Deutschland in der Regel Pflicht.

Frage 7?


Welche Art der Buchführung ist für Freiberufler ausreichend?

Für Freiberufler reicht zur Einkommensteuererklärung in der Regel eine Einnahmen-Überschuss-Rechnung (EÜR) aus. Dies ist eine vereinfachte Form der Gewinnermittlung, bei der Einnahmen und Ausgaben gegenübergestellt werden. Gewerbetreibende müssen hingegen oft eine aufwendigere doppelte Buchführung führen.

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