Einnahmen-Überschuss-Rechnung - einfach erklärt:
Die Einnahmen-Überschuss-Rechnung oder kurz EÜR genannt, ist eine Methode zur Gewinnermittlung für Selbstständige mit eigenem Gewerbe. Jedoch ist diese nicht für jedes Unternehmen geeignet.
Das Thema Buchhaltung spielt bei jedem Gewerbe eine große Rolle. Ganz egal, ob es nur ein kleines Einzelunternehmen ist oder ein großer Konzern. Dennoch gibt es in der Buchhaltung je nach Gewinn und Rechtsform unterschiedliche Auflagen, die erfüllt werden müssen.
Einnahmen-Überschuss-Rechnung – aber für wen?
Unternehmen sind in der Regel dazu verpflichtet, über die doppelte Buchführung eine Gewinn- und Verlustrechnung (GuV) zu erstellen. Einige Firmen oder Unternehmen sind jedoch davon befreit. In diesem Fall reicht eine einfache Einnahmen-Überschuss-Rechnung aus. Es handelt sich dabei um ein gesetzliches Formular, vom zuständigen Finanzamt, zur Gewinnermittlung.
Freiberufler und Gewerbetreibende dessen jährlicher Umsatz 600.000 Euro nicht übersteigt, können von der Einnahmen-Überschuss-Rechnung gebrauch machen. Kleinunternehmer deren Umsatz unter 17.500 Euro liegt, können sogar ganz auf das Ausfüllen des Formulars verzichten, es reicht eine formlose Gewinnermittlung.
Einnahmen-Überschuss-Rechnung – was wird erfasst?
Bei der Einnahmen-Überschuss-Rechnung werden die Betriebseinnahmen den Betriebsausgaben gegenübergestellt. Gibt es mehr Einnahmen als Betriebsausgaben, handelt es sich um den Gewinn, also den Überschuss. Natürlich kann durch die Einnahmen-Überschuss-Rechnung auch ein betrieblicher Verlust dargelegt werden, wenn die Kosten die Einnahmen übersteigen. Als Betriebsausgaben zählen zum Beispiel die Miete der Geschäftsräume, Gehälter, KFZ-Kosten, Bewirtungskosten und natürlich Abschreibungen. Unter Abschreibungen versteht man Anschaffungs- und Herstellungskosten für Wirtschaftsgüter, wie zum Beispiel Möbel, Computer oder ein Firmenfahrzeug. Je nach Höhe der Summe gibt es unterschiedliche Abschreibungszeiträume. Als geringwertiges Wirtschaftsgut (GWG) zählen Anschaffungen unter 1.000 Euro. Diese können in der Regel im Anschaffungsjahr abgeschrieben werden.
Einnahmen-Überschuss-Rechnung – das Formular
Die Einnahmen-Überschuss-Rechnung wird als Anlage EÜR bei der Steuererklärung mit abgegeben. Es handelt sich dabei um ein mehrseitiges Dokument, dass vollständig ausgefüllt und im Anschluss, mit der Steuererklärung zusammen, elektronisch an das Finanzamt geschickt werden muss. Einnahmen-Überschuss-Rechnung ist in drei Teile gegliedert: Gewinnermittlung, Ergänzende Angaben und Zusätzliche Angaben bei Einzelunternehmen.
1. Gewinnermittlung:
Hier muss genau aufgeführt werden, wie sich de Gewinn zusammensetzt. So werden zunächst die Betriebseinnahmen abgefragt, dazu zählen zum Beispiel Rechnungen die an Kunden gestellt wurden, ggf. vom Finanzamt erstattete und/oder verrechnete Umsatzsteuer, Veräußerung oder Entnahme von Anlagevermögen und Private Kfz-Nutzung. In den Betriebsausgaben werden Posten wie Abschreibungen, Miete und Gehälter angegeben.
2. Ergänzende Angaben
Im zweiten Abschnitt werden Rücklagen und stille Reserven abgefragt. Thematisiert wird auch die Rückgängigmachung von Investitionsabzugsbeträgen.
3. Zusätzliche Angaben bei Einzelunternehmen
Wie der Titel schon beschreibt, geht es hier vor allem um Einzelunternehmen. Erfasst werden hier private Entnahmen und Einlagen.
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