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Aktualisiert: 05.06.2026

Krankenversicherung bei einem Nebengewerbe als Angestellter

Krankenversicherung bei einem Nebengewerbe und Angestelltenverhältnis


Das Thema Krankenversicherung spielt bei jeder Gewerbeanmeldung eine wichtige Rolle – schließlich gibt es in Deutschland die Versicherungspflicht. Wer ein Nebengewerbe anmelden möchte, sollte sich vorab genau über die Bedingungen informieren.

Wer ein zunächst nur ein Nebengewerbe anmelden möchte, kann unter Umständen von einer zusätzlichen Krankenversicherung befreit sein. Hierbei spielen jedoch mehrere Faktoren eine wichtige Rolle und jeder Fall muss dabei einzeln betrachtet werden.

Muss bei einem Nebengewerbe zusätzlich Krankenversicherung gezahlt werden?


Es gibt die unterschiedlichsten Konstellationen bei der Gewerbeanmeldung. Vor allem beim Nebengewerbe. Wer Hauptberuflich als Angestellter arbeitet, ist bereits durch den Arbeitgeber (und den eigenen Anteil) gesetzlich krankenversichert. Soll nun zusätzlich ein Nebengewerbe beziehungsweise Kleingewerbe betrieben werden, stellt sich die Frage, ob es eine Veränderung bezüglich der Krankenversicherung gibt. Es gibt zwei Faktoren die für die Beantwortung wichtig sind. Zum einen darf der Verdienst durch das Kleingewerbe beziehungsweise Nebengewerbe nicht höher sein als der des Hauptjobs und zum andern darf der nebenberuflichen Tätigkeit nur maximal 18 bis 20 Stunden pro Woche nachgegangen werden. Trifft beides zu – so muss keine zusätzliche Krankenversicherung abgeschlossen werden.

Grenzen beim Nebengewerbe


Bei anderen Konstellationen wird es schwieriger. Wer zwar unter den 18 beziehungsweise 20 Stunden Aufwand pro Woche bleibt, aber die Einnahmen höher ausfallen, als das Gehalt aus dem Angestellten Verhältnis, muss dies der Krankenkasse melden. Nun wird geprüft welche Veränderungen bezüglich der Krankenkasse auf den Existenzgründer zukommen.

Die dritte Möglichkeit wäre, dass das Nebengewerbe mehr Stunden in Anspruch nimmt, als die vorgeschriebenen 18 beziehungsweise 20 Stunden. Tritt dieser Fall ein, handelt es sich nicht mehr um ein Nebengewerbe und der Status muss der Krankenversicherung gemeldet werden.

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Häufige Fragen

Muss ich als Angestellter bei einem Nebengewerbe zusätzlich Krankenversicherung zahlen?


Nein, nicht zwingend. Wenn Ihr Verdienst aus dem Nebengewerbe nicht höher ist als Ihr Hauptverdienst und Sie maximal 18 bis 20 Stunden pro Woche dafür aufwenden, müssen Sie in der Regel keine zusätzliche Krankenversicherung abschließen. Ihr Angestelltenverhältnis bleibt dann die primäre Absicherung für Ihre Krankenversicherungspflicht in Deutschland. Es ist jedoch wichtig, diese Faktoren genau zu prüfen.

Welche Kriterien entscheiden, ob mein Nebengewerbe krankenversicherungsrelevant wird?


Entscheidend sind zwei Hauptfaktoren: die Höhe Ihrer Einnahmen aus dem Nebengewerbe und der wöchentliche Zeitaufwand. Die Einnahmen aus dem Nebengewerbe dürfen nicht höher sein als Ihr Gehalt aus dem Hauptjob als Angestellter. Zudem darf der wöchentliche Zeitaufwand für Ihr Nebengewerbe 18 bis 20 Stunden nicht überschreiten.

Was muss ich tun, wenn mein Nebengewerbe mehr einbringt als mein Angestelltengehalt?


In diesem Fall müssen Sie Ihre Krankenkasse umgehend informieren. Die Krankenkasse wird dann prüfen, welche Auswirkungen dies auf Ihren Versicherungsstatus hat. Es kann zu einer Neubewertung Ihres Status kommen, bei der das Nebengewerbe möglicherweise als Haupttätigkeit eingestuft wird. Dies könnte eine eigenständige Krankenversicherungspflicht zur Folge haben.

Was passiert, wenn ich für mein Nebengewerbe mehr als 20 Stunden pro Woche arbeite?


Überschreitet Ihr Zeitaufwand für das Nebengewerbe die Grenze von 18 bis 20 Stunden pro Woche, gilt es nicht mehr als reines Nebengewerbe. Dies müssen Sie Ihrer Krankenkasse melden. Ihr Status als "nebenberuflich Selbstständiger" kann sich ändern, was weitreichende Auswirkungen auf Ihre Krankenversicherung in Deutschland hat.

Muss ich die Gründung eines Nebengewerbes meiner Krankenkasse melden?


Es ist ratsam, die Gründung eines Nebengewerbes der Krankenkasse zu melden, insbesondere um Missverständnisse zu vermeiden. Eine Meldung ist spätestens dann verpflichtend, wenn sich die Bedingungen (Einkommen, Arbeitszeit) ändern und das Nebengewerbe nicht mehr klar als solches einzustufen ist. So stellen Sie sicher, dass Ihr Versicherungsstatus korrekt bleibt und Sie die Versicherungspflicht erfüllen.

Welche Rolle spielt die Versicherungspflicht in Deutschland bei einem Nebengewerbe?


Die Versicherungspflicht in Deutschland bedeutet, dass jeder Bürger krankenversichert sein muss. Bei einem Nebengewerbe als Angestellter bleiben Sie in der Regel über Ihr Hauptarbeitsverhältnis versichert, solange bestimmte Grenzen nicht überschritten werden. Sobald Ihr Nebengewerbe jedoch als hauptberuflich eingestuft wird, müssen Sie sich eigenständig krankenversichern, beispielsweise als freiwilliges Mitglied oder in der privaten Krankenversicherung.

Gibt es regionale Unterschiede bei der Krankenversicherung für Nebengewerbe?


Nein, die grundlegenden Regeln zur Krankenversicherung bei einem Nebengewerbe für Angestellte sind bundesweit einheitlich geregelt. Es gibt keine regionalen Unterschiede, die sich auf die Bedingungen für die Befreiung von einer zusätzlichen Krankenversicherung auswirken. Die Prüfung erfolgt stets nach den gleichen gesetzlichen Vorgaben durch die jeweilige Krankenkasse, unabhängig vom Bundesland.

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