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Aktualisiert: 18.02.2026

Krankenversicherung bei einem Nebengewerbe als Angestellter

Krankenversicherung bei einem Nebengewerbe und Angestelltenverhältnis


Das Thema Krankenversicherung spielt bei jeder Gewerbeanmeldung eine wichtige Rolle – schließlich gibt es in Deutschland die Versicherungspflicht. Wer ein Nebengewerbe anmelden möchte, sollte sich vorab genau über die Bedingungen informieren.

Wer ein zunächst nur ein Nebengewerbe anmelden möchte, kann unter Umständen von einer zusätzlichen Krankenversicherung befreit sein. Hierbei spielen jedoch mehrere Faktoren eine wichtige Rolle und jeder Fall muss dabei einzeln betrachtet werden.

Muss bei einem Nebengewerbe zusätzlich Krankenversicherung gezahlt werden?


Es gibt die unterschiedlichsten Konstellationen bei der Gewerbeanmeldung. Vor allem beim Nebengewerbe. Wer Hauptberuflich als Angestellter arbeitet, ist bereits durch den Arbeitgeber (und den eigenen Anteil) gesetzlich krankenversichert. Soll nun zusätzlich ein Nebengewerbe beziehungsweise Kleingewerbe betrieben werden, stellt sich die Frage, ob es eine Veränderung bezüglich der Krankenversicherung gibt. Es gibt zwei Faktoren die für die Beantwortung wichtig sind. Zum einen darf der Verdienst durch das Kleingewerbe beziehungsweise Nebengewerbe nicht höher sein als der des Hauptjobs und zum andern darf der nebenberuflichen Tätigkeit nur maximal 18 bis 20 Stunden pro Woche nachgegangen werden. Trifft beides zu – so muss keine zusätzliche Krankenversicherung abgeschlossen werden.

Grenzen beim Nebengewerbe


Bei anderen Konstellationen wird es schwieriger. Wer zwar unter den 18 beziehungsweise 20 Stunden Aufwand pro Woche bleibt, aber die Einnahmen höher ausfallen, als das Gehalt aus dem Angestellten Verhältnis, muss dies der Krankenkasse melden. Nun wird geprüft welche Veränderungen bezüglich der Krankenkasse auf den Existenzgründer zukommen.

Die dritte Möglichkeit wäre, dass das Nebengewerbe mehr Stunden in Anspruch nimmt, als die vorgeschriebenen 18 beziehungsweise 20 Stunden. Tritt dieser Fall ein, handelt es sich nicht mehr um ein Nebengewerbe und der Status muss der Krankenversicherung gemeldet werden.

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