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Krankenversicherung – das Nebengewerbe als Haupteinnahmequelle

Als kleine Verdienstquelle ein Nebengewerbe anmelden, ist kein Problem. Nur bezüglich der Krankenkasse gibt es einiges zu beachten. Wer kein festes Angestelltenverhältnis hat und nur Einnahmen mit dem Nebengewerbe erzielt, sollte genau prüfen, ob eine zusätzliche Krankenversicherung abgeschlossen werden muss.

Der erste Schritt in Richtung Selbstständigkeit ist mit der Gewerbeanmeldung für das Nebengewerbe getan. Doch bevor es losgeht sollten Existenzgründer sich genau darüber informieren, ob eine zusätzliche Krankenversicherung abgeschlossen werden muss. Schließlich gibt es die unterschiedlichsten Konstellationen.

Sind alle Voraussetzungen für ein Nebengewerbe erfüllt?

Als allererstes muss sichergestellt werden, dass es sich bei dem neugegründeten Gewerbe um ein Nebengewerbe beziehungsweise Kleinunternehmen handelt. Zwei Faktoren spielen dabei eine entscheidende Rolle. Zum einen darf die Stundenzahl, die pro Woche für das Nebengewerbe geplant ist, maximal 18 bis 20 Stunden betragen. Und zum anderen ist die Höhe des Einkommens ausschlaggebend. Dies ist jedoch von Fall zu Fall unterschiedlich.

Nebengewerbe und Familienversicherung

Wie bereits beschrieben, gibt es je nach Fall unterschiedliche Einnahmegrenzen, die eingehalten werden müssen, wenn keine zusätzliche Krankenversicherung bei dem Nebengewerbe gezahlt werden soll. Wer über seinen Partner in der sogenannten Familienversicherung versichert ist und ansonsten nicht berufstätig ist, unterliegt der Grenze von 395 Euro. Sollte die Summe überschritten werden, muss eine zusätzliche Krankenversicherung abgeschlossen werden.

Nebengewerbe als Student – zusätzliche Krankenversicherung ein Muss?

Um sich als Student etwas dazuzuverdienen, kann ein Nebengewerbe durchaus lukrativ sein. Doch auch hier gibt es Richtlinien, was die Höhe der Einnahme angeht, wenn keine zusätzliche Krankenversicherung abgeschlossen werden soll. Für Studenten die unter 25 Jahre alt und in der Familienversicherung versichert sind, liegt die maximale Verdienstgrenze bei 435 Euro. Diese darf für je zwei Monate, also für die Zeit der Semesterferien, überschritten werden. Beträgt das Einkommen pro Monat mehr, muss sich der Student selbst krankenversichern. Studenten über 25 Jahre können die studentische Krankenversicherung nutzen, welche um die 70 Euro pro Monat kostet. Um diese nutzen zu können, darf durch das Nebengewerbe nicht mehr als 425 Euro dazuverdient werden. Auch hier darf die Grenze für zwei Monate überschritten werden.

Nebengewerbe, Arbeitslosigkeit und die Krankenversicherung

Wer sich derzeit arbeitslos beziehungsweise arbeitssuchend gemeldet hat, kann zusätzlich zum ALG-I ein Nebengewerbe betreiben. Jedoch darf dieses nur mit maximal 15 Stunden pro Woche betrieben werden. Bis zu 165 Euro dürfen Arbeitssuchende einnehmen, ohne dass diese auf das Arbeitslosengeld angerechnet werden. Wird diese Summe überschritten, wird die Einnahme bis 400 Euro angerechnet. Sollte der Erwerb durch das Nebengewerbe diese Grenze überschreiten, gilt die Person nicht mehr als Arbeitssuchende und wird automatisch sozialversicherungspflichtig.

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