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Stand: 14.09.2026

Gewerbe anmelden für Kreative & Handmade: Nähen, Schmuck, Keramik, Torten, Selbstgemachtes

Kurz gesagt: Wer Selbstgemachtes verkauft, um damit regelmäßig Geld zu verdienen, betreibt ein Gewerbe, auch bei kleinen Stückzahlen und auch neben dem Hauptberuf. Eine Erlaubnis ist nicht nötig, aber viele kreative Tätigkeiten sind Handwerk: Maßschneider, Gold- und Silberschmiede, Keramiker sind zulassungsfreie Handwerke (Anlage B1 HwO) und gehören zur Handwerkskammer, ohne Meisterpflicht. Torten und Kuchen zu verkaufen ist Konditorhandwerk mit Meisterpflicht und unterliegt dem Lebensmittelrecht. Nur wer eigenschöpferische Kunst schafft, ist Künstler und damit Freiberufler ohne Gewerbeanmeldung.

Welche Tätigkeit braucht was

TätigkeitEinstufungZusätzlich zur GewerbeanmeldungStart meist als
Nähen / SchneidernGewerbe; Maßschneider zulassungsfreies Handwerk (Anlage B1 Nr. 19), Änderungsschneider handwerksähnlich (Anlage B2 Nr. 37)Eintragung bei der Handwerkskammer; Textilkennzeichnung beim VerkaufKleingewerbe
Schmuck herstellenGewerbe; Gold- und Silberschmiede zulassungsfrei (Anlage B1 Nr. 11); Modeschmuck ohne Edelmetall kein HandwerkEdelmetallhandel: überwachungsbedürftig (§ 38 GewO); Nickel- und Cadmiumgrenzwerte (REACH)Kleingewerbe
Selbstgemachtes verkaufenGewerbe ab regelmäßigem Verkauf mit Gewinnabsichtje nach Produkt: Produktsicherheit (GPSR), Spielzeugrichtlinie, Kosmetikverordnung bei Seifen und CremesKleingewerbe
Töpferei / KeramikGewerbe; Keramiker zulassungsfrei (Anlage B1 Nr. 43)Lebensmittelkontakt-Verordnung für Geschirr (Blei- und Cadmiumgrenzwerte)Kleingewerbe
Torten / Kuchen verkaufenGewerbe; Konditor meisterpflichtig (Anlage A Nr. 31)Meister, Betriebsleiter oder Minderhandwerk; IfSG-Belehrung, zugelassene Küche, LebensmittelregistrierungEinzelunternehmen
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Was für Kreative zählt

Hobby oder Gewerbe. Die Gewerbepflicht beginnt nicht bei einer Umsatzgrenze, sondern mit der Absicht, dauerhaft Gewinn zu erzielen: ein Etsy-Shop, ein Stand auf dem Kunsthandwerkermarkt, regelmäßige Auftragsarbeiten. Wer nur gelegentlich ein Geschenk gegen Materialkosten fertigt, ist noch kein Gewerbetreibender. Im Zweifel ist die Anmeldung als Kleingewerbe der sichere Weg; sie kostet 15 bis 65 Euro, und die Kleinunternehmerregelung hält die Steuerpflichten bis 25.000 Euro Umsatz überschaubar.

Handwerkskammer. Die meisten Handmade-Techniken stehen in der Handwerksordnung: Schneidern, Schmieden, Töpfern, Weben, Buchbinden, Drechseln. Zulassungsfreie Handwerke (Anlage B1) und handwerksähnliche Gewerbe (Anlage B2) dürfen ohne Meister betrieben werden, die Handwerkskammer trägt Sie aber nach der Gewerbeanmeldung ein und erhebt Beiträge, im Gründungsjahr null, danach ermäßigt bei Gewinnen unter 25.000 Euro. Nur Konditoren, Bäcker und einige weitere Handwerke der Anlage A sind meisterpflichtig.

Künstler oder Kunsthandwerker. Freiberuflich ist nur, wer eigenschöpferisch arbeitet und Werke mit künstlerischer Gestaltungshöhe schafft; das Finanzamt verlangt dafür oft Ausstellungen, Preise oder ein Gutachten. Serienfertigung nach eigenem Entwurf, Gebrauchsgegenstände und Auftragsarbeiten sind Kunsthandwerk und damit Gewerbe. Die Unterscheidung wirkt auf Gewerbesteuer (erst ab 24.500 Euro Gewerbeertrag relevant) und auf die Künstlersozialkasse, die nur Künstler und Publizisten versichert.

Produktrecht. Wer Waren in Verkehr bringt, haftet für ihre Sicherheit. Seit Dezember 2024 gilt die EU-Produktsicherheitsverordnung mit Pflichtangaben (Hersteller mit Anschrift, Chargennummer) auch für Kleinstanbieter auf Etsy und Märkten. Spielzeug braucht CE-Kennzeichnung, Kosmetik eine Sicherheitsbewertung und Notifizierung im EU-Portal CPNP, Lebensmittel die Belehrung nach § 43 IfSG und eine registrierte Küche. Verpackungen sind bei LUCID zu registrieren.

So gehen Sie vor

  1. Prüfen Sie, ob Ihre Technik in Anlage A oder B der Handwerksordnung steht; die Handwerkskammer beantwortet das kostenlos und sagt, ob ein Meister nötig ist.
  2. Gewerbe anmelden beim Gewerbeamt, Tätigkeit konkret benennen („Herstellung und Verkauf von Keramik“).
  3. Finanzamt-Fragebogen innerhalb eines Monats, Kleinunternehmerregelung wählen, Berufsgenossenschaft je nach Material (BG ETEM für Textil, BG RCI für Keramik, BGN für Lebensmittel).
  4. Vor dem ersten Verkauf: Produktkennzeichnung und LUCID; bei Online-Verkauf Impressum und Widerrufsbelehrung; bei Lebensmitteln zuerst das Veterinär- und Lebensmittelüberwachungsamt.

Häufige Fragen

Ab wie vielen verkauften Stücken brauche ich ein Gewerbe?


Es gibt keine Stückzahl. Sobald Sie regelmäßig und mit Gewinnabsicht verkaufen, ist es ein Gewerbe, auch bei fünf Stück im Monat. Die Plattformen melden Verkäufer ab 30 Verkäufen oder 2.000 Euro im Jahr ans Finanzamt.

Darf ich zu Hause gebackene Torten verkaufen?


Nur unter Auflagen: Konditor ist meisterpflichtiges Handwerk. Ohne Meister bleibt der Weg über das Minderhandwerk (einfache Tätigkeiten, die in drei Monaten erlernbar sind) oder einen angestellten Betriebsleiter. Unabhängig davon muss die Küche den Hygieneanforderungen genügen, vom Lebensmittelamt registriert sein und Sie brauchen die Belehrung nach § 43 IfSG. Details unter Torten und Kuchen verkaufen.

Muss ich als Schmuckdesignerin in die Handwerkskammer?


Bei Arbeiten mit Edelmetall ja, als zulassungsfreier Gold- und Silberschmied. Modeschmuck aus Perlen, Draht und Kunststoff ist kein Handwerk; dann sind Sie bei der IHK. Die Handwerkskammer entscheidet im Einzelfall anhand der Technik.

Bin ich als Kunsthandwerker Künstler?


Steuerlich meist nicht. Künstler ist, wer freie Werke ohne Gebrauchszweck mit eigener Gestaltungshöhe schafft. Gebrauchskeramik, Taschen oder Schmuck in Serie sind Kunsthandwerk und Gewerbe, selbst bei hoher Qualität.

Quellen und Rechtsgrundlagen

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