Gewerbe anmelden rund um Haus & Immobilien: Handwerk, Makler, Dienstleister
Kurz gesagt: Rund um Haus und Immobilien gibt es drei Gruppen. Erstens die meisterpflichtigen Handwerke Elektro, Sanitär und Heizung, Maler, Fliesenleger und Tischler: Sie brauchen die Eintragung in die Handwerksrolle. Zweitens Immobilienmakler und Wohnimmobilienverwalter mit Erlaubnis nach § 34c GewO. Drittens die erlaubnisfreien Dienstleistungen Hausmeister, Reinigung, Gartenpflege, Winterdienst, Entrümpelung, Montageservice und Haushaltshilfe, die mit der Gewerbeanmeldung allein starten. Ferienwohnungen zu vermieten ist meist gar kein Gewerbe, sondern private Vermögensverwaltung.
Welcher Beruf braucht welche Erlaubnis
| Beruf | Zusätzlich zur Gewerbeanmeldung | Kammer | Start meist als |
|---|---|---|---|
| Elektriker | Meisterbrief Elektrotechniker (Anlage A Nr. 25 HwO), Handwerksrolle, Eintragung beim Netzbetreiber | HWK | Einzelunternehmen oder GmbH |
| Entrümpelung | Anzeige als Abfallsammler/-beförderer beim Landkreis (§ 53 KrWG), Beförderungserlaubnis bei gefährlichen Abfällen | IHK | Kleingewerbe |
| Ferienwohnung | meist kein Gewerbe; Zweckentfremdungsgenehmigung in vielen Städten, Registriernummer, Kurtaxe | keine | privat / Vermögensverwaltung |
| Fliesenleger | seit 2020 wieder meisterpflichtig (Anlage A Nr. 42 HwO), Handwerksrolle | HWK | Einzelunternehmen |
| Gartenservice | keine für Pflege und Rasenschnitt; Baumfällung nach Baumschutzsatzung, Pflanzenschutz-Sachkunde bei Anwendung | IHK | Kleingewerbe |
| Haushaltshilfe | keine | IHK | Kleingewerbe |
| Hausmeisterdienst | keine, solange keine meisterpflichtigen Handwerksarbeiten | IHK | Kleingewerbe |
| Hausverwaltung | Erlaubnis nach § 34c Abs. 1 Nr. 4 GewO, Berufshaftpflicht, 20 Stunden Weiterbildung in drei Jahren | IHK | GmbH oder Einzelunternehmen |
| Immobilienmakler | Erlaubnis nach § 34c Abs. 1 Nr. 1 GewO, Führungszeugnis, Weiterbildungspflicht | IHK | Einzelunternehmen |
| Klempner / Sanitär | Meisterbrief Installateur und Heizungsbauer (Anlage A Nr. 24 HwO), Handwerksrolle | HWK | Einzelunternehmen oder GmbH |
| Maler und Lackierer | Meisterbrief (Anlage A Nr. 10 HwO), Handwerksrolle | HWK | Einzelunternehmen |
| Montageservice | keine; Einbau genormter Bauteile ist handwerksähnlich (Anlage B2 Nr. 24 HwO) | HWK (handwerksähnlich) | Kleingewerbe |
| Reinigungsfirma | keine, Gebäudereiniger ist zulassungsfrei (Anlage B1 Nr. 33 HwO) | HWK | Einzelunternehmen |
| Schlüsseldienst | keine; Preisangabenpflicht, Notdienst-Preistransparenz | IHK | Kleingewerbe |
| Schreiner / Tischler | Meisterbrief (Anlage A Nr. 27 HwO), Handwerksrolle | HWK | Einzelunternehmen |
| Winterdienst | keine; Haftpflicht mit Deckung für Räumpflicht-Übernahme | IHK | Kleingewerbe |
Was in dieser Branche zählt
Handwerksrolle. Die Handwerksordnung schützt die Vollhandwerke der Anlage A: Ohne Meister, angestellten Betriebsleiter, Altgesellenregelung (§ 7b HwO) oder Ausübungsberechtigung (§ 7a) darf niemand Elektroinstallationen, Sanitäranlagen, Fliesenböden oder Anstricharbeiten gewerblich anbieten. Erlaubt ohne Meister sind einfache Tätigkeiten, die nicht den Kernbereich des Handwerks berühren, etwa Möbelaufbau, Kleinreparaturen im Hausmeisterdienst oder Reinigung. Wer die Grenze überschreitet, riskiert Bußgeld nach § 117 HwO und Abmahnungen der Innung. Die Handwerkskammer klärt vorab kostenlos, ob eine Tätigkeit eintragungspflichtig ist.
Erlaubnis nach § 34c GewO. Makler, Bauträger und Wohnimmobilienverwalter brauchen die Erlaubnis der Kreisverwaltung oder IHK (je nach Land): Zuverlässigkeit, geordnete Vermögensverhältnisse, bei Verwaltern eine Berufshaftpflicht. Beide müssen sich alle drei Jahre 20 Stunden weiterbilden (§ 34c Abs. 2a GewO). Die Erlaubnis kostet je nach Behörde 150 bis 500 Euro und muss vor der Gewerbeanmeldung vorliegen.
Vermögensverwaltung statt Gewerbe. Wer eigene Wohnungen vermietet, auch als Ferienwohnung, betreibt in der Regel keine gewerbliche Tätigkeit, solange keine hotelähnlichen Zusatzleistungen erbracht werden. Dafür verlangen viele Städte eine Genehmigung nach Zweckentfremdungsrecht und eine Registriernummer für Portale wie Airbnb.
So gehen Sie vor
- Klären Sie mit der Handwerkskammer, ob Ihre Tätigkeit in Anlage A, Anlage B oder gar nicht in der Handwerksordnung steht. Das entscheidet über Meisterpflicht und Kammerzugehörigkeit.
- Holen Sie erforderliche Erlaubnisse (§ 34c GewO, Handwerkskarte) ein, bevor Sie zum Gewerbeamt gehen.
- Gewerbe anmelden beim Gewerbeamt, 15 bis 65 Euro. Bei Handwerksbetrieben verlangt das Amt die Handwerkskarte.
- Innerhalb eines Monats Finanzamt-Fragebogen; Berufsgenossenschaft der Bauwirtschaft (BG BAU) für Bau- und Reinigungsberufe, Verwaltungs-Berufsgenossenschaft für Makler und Verwalter; Betriebshaftpflicht ist in dieser Branche unverzichtbar.
Häufige Fragen
Darf ein Hausmeister kleine Reparaturen machen?
Ja, solange es sich um einfache Tätigkeiten handelt, die auch ein Laie ausführen kann: Glühbirnen tauschen, Möbel montieren, Kleinreparaturen. Elektroinstallation, Wasseranschlüsse und Malerarbeiten in nennenswertem Umfang sind meisterpflichtigen Betrieben vorbehalten.
Brauche ich für eine Reinigungsfirma einen Meister?
Nein. Gebäudereiniger ist seit 2004 zulassungsfreies Handwerk. Sie melden das Gewerbe an und werden bei der Handwerkskammer geführt, ohne Meisterbrief.
Ist die Vermietung einer Ferienwohnung ein Gewerbe?
Meist nicht. Reine Vermietung ist Vermögensverwaltung und wird über die Anlage V der Einkommensteuer erklärt. Gewerblich wird sie, wenn Sie wie ein Hotel Zusatzleistungen anbieten (Frühstück, täglicher Zimmerservice, Rezeption) oder mehrere Objekte mit Personal betreiben. Die Zweckentfremdungsgenehmigung der Stadt ist davon unabhängig.
Kann ich als Immobilienmakler ohne Ausbildung starten?
Ja, eine Ausbildung ist nicht vorgeschrieben. Nötig sind die Erlaubnis nach § 34c GewO (Zuverlässigkeit, keine Insolvenz) und danach die Weiterbildung von 20 Stunden in drei Jahren.
Quellen und Rechtsgrundlagen
- Handwerksordnung, Anlage A (Nr. 10, 24, 25, 27, 42), Anlage B (B1 Nr. 33, B2 Nr. 24), §§ 3, 7a, 7b, 117: gesetze-im-internet.de/hwo
- § 34c GewO, Makler, Bauträger, Wohnimmobilienverwalter: gesetze-im-internet.de/gewo/__34c.html
- § 34c GewO, Erlaubnis und Weiterbildungspflicht (Details in der MaBV): gesetze-im-internet.de
- § 53 Kreislaufwirtschaftsgesetz, Anzeige für Sammler und Beförderer: gesetze-im-internet.de/krwg/__53.html
- § 21 EStG, Einkünfte aus Vermietung (Abgrenzung zum Gewerbe): gesetze-im-internet.de/estg/__21.html