Nebenjob & Nebeneinkommen – wann muss ich ein Gewerbe anmelden?
Nebenjob & Nebeneinkommen – wann muss ich ein Gewerbe anmelden?
Immer mehr Menschen verdienen neben ihrem Hauptberuf zusätzliches Einkommen – durch Freelance-Projekte, Online-Verkauf, Handwerksarbeiten oder kreative Tätigkeiten. Doch spätestens wenn das Nebeneinkommen regelmäßig fließt, stellt sich die Frage: Muss ich ein Gewerbe anmelden? Und was sagt mein Arbeitgeber dazu?
Wann ist ein Gewerbe im Nebenerwerb Pflicht?
Das Gewerbepflicht-Prinzip gilt unabhängig davon, ob du haupt- oder nebenberuflich tätig bist. Sobald du eine selbstständige Tätigkeit mit Gewinnerzielungsabsicht und Regelmäßigkeit ausübst – also nicht nur einmalig oder gelegentlich etwas verdienst – bist du gewerbepflichtig. Das gilt auch für den Nebenjob.
Typische Nebenjob-Tätigkeiten, die zu einem Gewerbe führen:
- Online-Verkauf (Etsy, eBay, Amazon)
- Freelance-Arbeit (Webdesign, Texten, IT)
- Handwerks- und Heimwerker-Dienstleistungen
- Nachhilfe oder Coaching (außer Freiberufler-Status)
- Fotografie oder Videoproduktion für Kunden
Steuerfreigrenze und Kleinunternehmerregelung
Wer ein Gewerbe im Nebenerwerb anmeldet, muss nicht sofort Umsatzsteuer zahlen. Die Kleinunternehmerregelung (§ 19 UStG) erlaubt dir bis zu 25.000 Euro Jahresumsatz ohne Umsatzsteuerausweis – das vereinfacht die Buchführung erheblich.
Einkommensteuerlich gibt es keine allgemeine Freigrenze für Gewinne aus Nebentätigkeiten. Lediglich bei gelegentlichen Einzelleistungen (§ 22 Nr. 3 EStG) gilt eine Freigrenze von 410 Euro pro Jahr. Wer regelmäßig tätig ist, muss jeden Euro Gewinn versteuern – das Finanzamt prüft im Einzelfall.
Arbeitgeber informieren – wann und warum
Dein Arbeitsvertrag kann eine Klausel enthalten, die eine Nebentätigkeit erlaubnispflichtig macht oder sogar verbietet. Schau in deinen Vertrag und prüfe, ob du deinen Arbeitgeber informieren oder seine Zustimmung einholen musst.
Grundsätzlich gilt: Dein Arbeitgeber kann eine Nebentätigkeit nur untersagen, wenn sie seinen berechtigten Interessen schadet – etwa wenn du für einen direkten Wettbewerber tätig wirst oder wenn die Nebentätigkeit deine Arbeitsleistung im Hauptberuf beeinträchtigt. Reine Verbote ohne sachlichen Grund sind rechtlich häufig nicht haltbar.
Sozialversicherung im Nebenerwerb
Als Angestellter im Hauptberuf bleibst du sozialversicherungsrechtlich in deiner bestehenden Kranken- und Rentenversicherung. Die Nebentätigkeit als Gewerbetreibender beeinflusst deine Sozialversicherung in der Regel nicht, solange das Hauptbeschäftigungsverhältnis überwiegt.
Die Gewerbeanmeldung für den Nebenerwerb ist beim Gewerbeamt deiner Gemeinde mit einem Personalausweis und 15 bis 65 Euro Gebühr schnell erledigt. Mehr zu den Unterlagen und Kosten auf den verlinkten Seiten.