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Aktualisiert: 05.06.2026

Laufende Buchhaltung für Selbstständige erklärt

Bewirtungsbeleg - wichtig bei Geschäftsessen


Wer sich selbstständig machen und ein eigenes Gewerbe anmelden möchte, wird wahrscheinlich über kurz oder lang auf den Bewirtungsbeleg stolpern. Denn ein Geschäftsessen kann teilweise von den Steuern abgesetzt werden.

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Kassenbuch - wichtig für die Buchführung


Das Kassenbuch ist ein wichtiger Bestandteil der Buchführung. Schließlich müssen alle Geschäftsvorfälle ordnungsgemäß dokumentiert werden. Doch was genau ist ein Kassenbuch und wer muss dieses führen?

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Die richtige Rechnungstellung


Ist das eigene Gewerbe angemeldet und das Geschäft läuft langsam an, wird es Zeit sich mit dem Thema Rechnungstellung auseinander zu setzten. Denn erst nach erfolgreich gestellter Rechnung werden Geschäftspartner beziehungsweise Kunden diese bezahlen.

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Aufbewahrungsfrist / Aufbewahrungspflicht


Sobald das eigene Gewerbe gestartet ist, häufen sich die geschäftlichen Unterlagen, wie zum Beispiel Rechnungen und Angebote. Nun stellt sich die Frage, welche müssen überhaupt aufbewahrt werden und wie lange sind die Aufbewahrungsfristen.

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Zahlungserinnerung - wann und wie schreibt man sie?


Die Leistungen sind erbracht, die Rechnung ist geschrieben und dennoch bleibt die Zahlung aus. In diesem Fall könnte eine freundliche Zahlungserinnerung hilfreich sein, damit das eigene Gewerbe weiterhin erfolgreich bleibt.

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Mahnung - Wie und wann verschickt man eine Mahnung?


Das eigene Gewerbe ist angemeldet und die ersten Rechnungen sind geschrieben – fehlt nur noch der Zahlungseingang. Lässt dieser auf sich warten, ist es ratsam eine Mahnung zu verschicken.

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BWA / Betriebswirtschaftliche Auswertung


Wer ein Gewerbe anmeldet und erfolgreich betreibt, wird an dem Thema BWA kaum vorbeikommen. Bei der BWA handelt es sich um die Betriebswirtschaftliche Auswertung. Doch was ist das genau?

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Weiterführende Themen zur Buchhaltung und Steuern:

Umsatzsteuer für Gewerbetreibende

Gewerbesteuer — Was ist zu beachten?

Steuererklärung für Selbstständige

Steuern im Kleingewerbe

Einnahmenüberschussrechnung (EÜR)

Häufige Fragen

Wie nutze ich einen Bewirtungsbeleg korrekt für mein Geschäftsessen?


Ein Bewirtungsbeleg dokumentiert Ausgaben für Geschäftsessen, die teilweise steuerlich absetzbar sind. Achten Sie darauf, alle Pflichtangaben wie Anlass, Teilnehmer und Betrag vollständig einzutragen. Nur ein korrekt ausgefüllter Beleg wird vom Finanzamt anerkannt und mindert Ihre Steuerlast.

Wer ist zur Führung eines Kassenbuchs verpflichtet?


Die Pflicht zur Führung eines Kassenbuchs betrifft grundsätzlich alle Gewerbetreibenden, die buchführungspflichtig sind und Bargeschäfte tätigen. Kleinunternehmer oder Freiberufler, die lediglich eine Einnahmenüberschussrechnung (EÜR) erstellen, müssen in der Regel kein formelles Kassenbuch führen. Dennoch ist eine ordentliche Aufzeichnung aller Bareinnahmen und -ausgaben unerlässlich für eine transparente Buchhaltung.

Welche Angaben muss eine korrekte Rechnung enthalten?


Eine korrekte Rechnung muss den vollständigen Namen und die Anschrift des leistenden Unternehmers und des Leistungsempfängers enthalten. Weiterhin sind die Steuernummer oder Umsatzsteuer-Identifikationsnummer, das Ausstellungsdatum und eine fortlaufende Rechnungsnummer Pflicht. Beschreiben Sie die erbrachte Leistung oder gelieferte Ware präzise, geben Sie den Zeitpunkt der Leistung an und weisen Sie den Nettobetrag, den Umsatzsteuersatz sowie den Bruttobetrag aus.

Wie lange müssen Selbstständige ihre Geschäftsunterlagen aufbewahren?


Die Aufbewahrungsfristen für Geschäftsunterlagen betragen in Deutschland in der Regel sechs oder zehn Jahre. Rechnungen, Buchungsbelege und Jahresabschlüsse müssen zehn Jahre lang aufbewahrt werden. Handelsbriefe und andere Geschäftskorrespondenzen haben eine Aufbewahrungsfrist von sechs Jahren.

Wann sollte ich eine Zahlungserinnerung oder eine Mahnung versenden?


Eine Zahlungserinnerung ist ein freundlicher Hinweis auf eine fällige, aber noch nicht beglichene Rechnung und wird oft kurz nach Überschreiten der Zahlungsfrist versendet. Eine Mahnung hingegen ist formeller und setzt den Schuldner in Verzug, was rechtliche Konsequenzen nach sich ziehen kann. Sie sollte verschickt werden, wenn eine Zahlungserinnerung erfolglos blieb oder die Zahlung trotz Fälligkeit ausbleibt.

Wofür benötige ich als Selbstständiger eine Betriebswirtschaftliche Auswertung (BWA)?


Die Betriebswirtschaftliche Auswertung (BWA) bietet Ihnen einen komprimierten Überblick über die aktuelle Ertragslage Ihres Unternehmens. Sie zeigt Einnahmen, Ausgaben und den daraus resultierenden Gewinn oder Verlust für einen bestimmten Zeitraum auf. Die BWA ist ein wichtiges Instrument zur Steuerung Ihres Unternehmens und wird oft auch von Banken oder Investoren angefragt.

Was ist die Einnahmenüberschussrechnung (EÜR) und wer darf sie anwenden?


Die Einnahmenüberschussrechnung (EÜR) ist eine vereinfachte Methode zur Gewinnermittlung für Freiberufler und kleinere Gewerbetreibende. Hierbei werden lediglich die tatsächlichen Einnahmen den tatsächlich gezahlten Ausgaben gegenübergestellt. Sie dürfen die EÜR anwenden, wenn Sie nicht buchführungspflichtig sind, also beispielsweise als Freiberufler oder wenn Ihr Jahresumsatz und Gewinn bestimmte Grenzen nicht überschreiten.

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