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Aktualisiert: 02.07.2026

Bar / Kneipe eröffnen und Gewerbe anmelden

Bar oder Kneipe eröffnen – alle Schritte zur Gewerbeanmeldung


Eine eigene Bar oder Kneipe zu eröffnen gehört zu den anspruchsvollsten Projekten in der Gastronomie. Neben dem unternehmerischen Geschick brauchst du eine Reihe von Genehmigungen – allen voran die Gewerbeanmeldung und je nach Bundesland eine Gaststättenerlaubnis. Wer die Behördengänge kennt und früh einplant, kann seinen Traum ohne böse Überraschungen verwirklichen.

Gewerbeanmeldung: der erste Schritt


Wie bei jedem Gastronomiebetrieb steht die Gewerbeanmeldung am Anfang. Du meldest dein Unternehmen beim Gewerbeamt deiner Gemeinde an und gibst als Tätigkeit „Gaststättenbetrieb" oder „Betrieb einer Bar / Schankwirtschaft" an. Die Kosten für den Gewerbeschein liegen je nach Gemeinde zwischen 20 und 60 Euro.

Für sehr kleine Betriebe – etwa eine winzige Kiez-Kneipe ohne Küche – stellt sich die Frage nach dem Kleingewerbe. Allerdings sind Bars und Kneipen mit Alkoholausschank in der Regel von der Kleinunternehmerregelung ausgeschlossen, sobald die Umsätze entsprechend steigen.

Gaststättenerlaubnis – je nach Bundesland Pflicht


In Deutschland ist die Gaststättengesetzgebung Ländersache. Die meisten Bundesländer haben das Gaststättengesetz des Bundes durch eigene Regelungen ersetzt. Das bedeutet:

  • Bayern: Gaststättenerlaubnis nach dem Bayerischen Gaststättengesetz ist Pflicht – für Bars und Kneipen mit Alkohol in jedem Fall
  • NRW, Berlin, Hamburg und andere: Erlaubnispflicht weitgehend abgeschafft; stattdessen Anzeigepflicht und Zuverlässigkeitsprüfung
  • Baden-Württemberg, Sachsen: Eigene Landesregelungen, Auskunft beim Ordnungsamt

Informiere dich unbedingt beim Ordnungsamt oder der IHK deines Bundeslandes, welche Anforderungen für dich gelten.

Sachkundenachweis für den Alkoholausschank


In vielen Bundesländern musst du einen Sachkundenachweis für das Gaststättengewerbe erbringen. Dieser wird häufig als IHK-Kurs angeboten und umfasst Kenntnisse zu:

  • Lebensmittelrecht und Hygiene
  • Jugendschutz und Alkoholabgabe an Minderjährige
  • Steuerrecht für Gaststätten
  • Betriebswirtschaftliche Grundlagen

Der Kurs dauert in der Regel einen Tag und kostet je nach IHK zwischen 100 und 300 Euro.

Jugendschutz – absolut verpflichtend


Wer eine Bar oder Kneipe betreibt, trägt besondere Verantwortung beim Jugendschutz. Das Jugendschutzgesetz verbietet die Abgabe von Alkohol an Personen unter 16 Jahren (Bier, Wein) bzw. unter 18 Jahren (Spirituosen). Regelmäßige Personenkontrollen und klare Hausregeln sind Pflicht – Verstöße können empfindliche Bußgelder und den Entzug der Erlaubnis nach sich ziehen.

Unterlagen für die Gewerbeanmeldung


Für die Anmeldung einer Bar oder Kneipe benötigst du mindestens:

  • Personalausweis oder Reisepass
  • Ausgefülltes Anmeldeformular
  • Ggf. Gaststättenerlaubnis oder Sachkundenachweis
  • Polizeiliches Führungszeugnis (in vielen Bundesländern bei Gaststätten Pflicht)
  • Ggf. Aufenthaltstitel

Beim Ordnungsamt können weitere Unterlagen gefordert werden, etwa Grundriss der Betriebsstätte, Mietvertrag oder Nachweis über Brandschutzmaßnahmen.

Lärm, Sperrstunden und Immissionsschutz


Bars und Kneipen haben häufig Probleme mit Lärmbeschwerden der Nachbarschaft. Beachte:

  • Sperrstunden: In vielen Gemeinden gibt es Sperrstunden (oft 1–2 Uhr nachts), die eingehalten werden müssen
  • Lärmschutz: Schallschutzmaßnahmen in den Räumlichkeiten können vorgeschrieben sein
  • Außenbereich: Bestuhlung im Freien erfordert eine Sondernutzungserlaubnis und ggf. Lärmschutzauflagen

Brandschutz und Sicherheit


Das Baurechts- oder Ordnungsamt prüft, ob deine Räumlichkeiten den Anforderungen entsprechen:

  • Fluchtwege müssen ausgeschildert und freigehalten sein
  • Feuerlöscher und Notbeleuchtung sind vorgeschrieben
  • Maximale Personenkapazität muss eingehalten werden

Steuern für Bar- und Kneipen-Betreiber


Getränke und Speisen in einer Bar unterliegen grundsätzlich 19 % Mehrwertsteuer (da mit Service vor Ort). Alkohol hat keine ermäßigten Steuersätze. Kläre mit deinem Steuerberater, wie du Einnahmen korrekt verbuchst.


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Häufige Fragen

Brauche ich für eine Bar zwingend eine Gaststättenerlaubnis?

Das hängt von deinem Bundesland ab. In Bayern ist sie Pflicht; in vielen anderen Ländern reicht eine Anzeigepflicht und Zuverlässigkeitsprüfung. Frage beim Ordnungsamt nach, was in deinem Fall gilt.

Was kostet die Gewerbeanmeldung für eine Bar?

Der Gewerbeschein kostet zwischen 20 und 60 Euro. Hinzu können Gebühren für die Gaststättenerlaubnis, Führungszeugnis und Sachkundenachweis kommen.

Welche Unterlagen brauche ich für die Gewerbeanmeldung?

Mindestens Personalausweis und Anmeldeformular. Je nach Bundesland kommen Sachkundenachweis und Führungszeugnis hinzu. Eine vollständige Übersicht findest du unter Gewerbeschein Unterlagen.

Darf ich in meiner Kneipe auch Musik abspielen?

Ja, aber du musst GEMA-Gebühren zahlen, wenn du urheberrechtlich geschützte Musik spielst. Die GEMA-Lizenz wird separat beantragt und ist abhängig von der Raumgröße und der Art der Nutzung.

Kann ich eine Bar als Kleingewerbe eröffnen?

Bei geringen Umsätzen ist das theoretisch möglich. In der Praxis erreichen Bars aber schnell Umsatzgrenzen, bei denen der Kleingewerbestatus entfällt. Details findest du unter Kleingewerbe.

Was passiert, wenn ich Alkohol an Minderjährige abgebe?

Das ist eine Ordnungswidrigkeit und kann mit empfindlichen Bußgeldern bestraft werden. Im Wiederholungsfall riskierst du den Entzug deiner Gaststättenerlaubnis. Kontrollen durch das Jugendamt oder Ordnungsamt sind in Bars üblich.

Gibt es Sperrstunden für Bars in Deutschland?

Ja, in vielen Gemeinden gibt es Sperrstunden – häufig zwischen 1 und 5 Uhr morgens. Die genauen Regelungen variieren stark je nach Bundesland und Gemeinde. Frage beim Ordnungsamt nach, was in deiner Region gilt.

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