Gewerbe anmelden als Partyservice
Gewerbe anmelden als Partyservice – Schritt für Schritt zum eigenen Catering-Betrieb
Ein Partyservice oder Catering-Betrieb zu starten ist für viele Kochbegeisterte ein echter Traumjob. Du kochst für Hochzeiten, Firmenfeiern, Geburtstage und andere Veranstaltungen – und das gegen Bezahlung. Doch bevor der erste Auftrag reinkommt, musst du deinen Betrieb offiziell anmelden. Die Gewerbeanmeldung ist dabei der erste und entscheidende Schritt.
Was ist ein Partyservice und wie wird er eingeordnet?
Ein Partyservice oder Cateringunternehmen ist ein Gewerbebetrieb, der Speisen und Getränke für Veranstaltungen zubereitet und liefert oder vor Ort serviert. Je nachdem, ob du mit eigenem Personal aufwartest oder nur Essen lieferst, unterscheidet sich die rechtliche Einordnung leicht. In jedem Fall handelt es sich um eine gewerbliche Tätigkeit, die angemeldet werden muss.
Gewerbeanmeldung: So gehst du vor
Die Anmeldung erfolgt beim Gewerbeamt deiner Gemeinde. Als Tätigkeitsbeschreibung wählst du etwa „Partyservice und Catering" oder „Zubereitung und Lieferung von Speisen für Veranstaltungen". Die Kosten für den Gewerbeschein liegen zwischen 20 und 60 Euro.
Startest du im Nebenberuf oder mit geringen Umsätzen? Dann könnte das Kleingewerbe der einfachere Einstieg sein. Als Kleingewerbetreibender hast du weniger Verwaltungsaufwand und bist bis zu einem bestimmten Jahresgewinn von der Gewerbesteuer befreit.
Lebensmittelrecht und Gesundheitsamt
Als Partyservice-Betreiber produzierst du Lebensmittel und bist damit voll dem Lebensmittelrecht unterstellt. Du musst:
- Deine Produktionsstätte beim Gesundheitsamt als Lebensmittelbetrieb registrieren
- Sicherstellen, dass alle Mitarbeiter einen Gesundheitspass (Schulung nach § 43 IfSG) besitzen
- Ein HACCP-Konzept erstellen und dokumentieren: Das umfasst Temperaturkontrollen, Haltbarkeitsmanagement und Hygienepläne
- Alle verwendeten Lebensmittel rückverfolgbar dokumentieren
Besonders wichtig: Bei Catering-Aufträgen transportierst du Speisen über längere Strecken und lagerst sie ggf. vor Ort. Die Kühlkette muss lückenlos eingehalten werden. Bei Verstoß drohen empfindliche Bußgelder und im schlimmsten Fall Schadensersatzansprüche.
Alkohol ausschenken – geht das einfach so?
Wenn du bei Veranstaltungen Alkohol ausschenken möchtest, brauchst du in vielen Bundesländern keine eigene Gaststättenerlaubnis, solange du als Caterer tätig bist und der Veranstalter die Erlaubnis für seine Veranstaltung besitzt. Trotzdem lohnt sich eine Abklärung mit dem Ordnungsamt – insbesondere bei regelmäßigen oder öffentlichen Veranstaltungen.
Fahrzeuge und Transportausrüstung
Ein Partyservice ist auf gute Transportlogistik angewiesen. Achte auf:
- Fahrzeuge, die für den Transport von Lebensmitteln geeignet und ggf. mit Kühlung ausgestattet sind
- Gewerbliche Kfz-Versicherung für Lieferfahrten
- Geeignete Thermoboxen, Chafing Dishes und Transportbehälter für warme Speisen
Unterlagen für die Gewerbeanmeldung
Für die Anmeldung deines Partyservices benötigst du:
- Personalausweis oder Reisepass
- Ausgefülltes Anmeldeformular
- Ggf. Aufenthaltstitel
Beim Gesundheitsamt kommen Schulungsnachweise und ggf. eine Beschreibung deiner Betriebsstätte hinzu.
Versicherungen für deinen Partyservice
Schütze deinen Betrieb vor finanziellen Risiken:
- Betriebshaftpflicht: Schäden bei Kunden oder Veranstaltungsorten
- Produkthaftpflicht: Bei Lebensmittelvergiftungen oder Beschwerden
- Berufsunfähigkeitsversicherung für dich persönlich
Preiskalkulation und Steuern
Als Partyservice-Betreiber musst du deine Preise sorgfältig kalkulieren. Berücksichtige Wareneinsatz, Personal, Transport, Strom und Verwaltungskosten. Die Mehrwertsteuer auf Speisen beträgt in der Regel 7 % (Lieferung) oder 19 % (Bewirtung mit Service). Kläre mit deinem Steuerberater, welcher Satz auf dein Angebot zutrifft.
Häufige Fragen
Brauche ich für einen Partyservice eine Gaststättenerlaubnis?
In den meisten Fällen nicht – als Caterer, der für private oder betriebliche Veranstaltungen kocht und liefert, reicht die Gewerbeanmeldung. Bei öffentlichen Veranstaltungen mit Alkohol kann aber eine gesonderte Erlaubnis nötig sein. Informiere dich beim Ordnungsamt.
Was kostet die Gewerbeanmeldung für einen Partyservice?
Der Gewerbeschein kostet zwischen 20 und 60 Euro. Hinzu kommen Schulungskosten und Gebühren für die Anmeldung beim Gesundheitsamt.
Kann ich meinen Partyservice von meiner Privatküche aus betreiben?
Das kommt auf deine Gemeinde und das Gesundheitsamt an. Manche erlauben es, andere nicht. Kläre das unbedingt vorab, bevor du investierst.
Muss ich einen Gesundheitspass haben?
Ja. Alle Personen, die in deinem Betrieb mit Lebensmitteln arbeiten, benötigen eine Schulung nach § 43 IfSG – auch bekannt als Gesundheitspass oder Belehrung.
Kann ich einen Partyservice als Kleingewerbe führen?
Ja, wenn dein Jahresgewinn unter dem Freibetrag bleibt. Mehr dazu unter Kleingewerbe.
Welche Unterlagen brauche ich für die Anmeldung?
Personalausweis und Anmeldeformular sind Pflicht. Eine vollständige Liste gibt es unter Gewerbeschein Unterlagen.
Bin ich als Partyservice-Betreiber zur Rückverfolgung von Lebensmitteln verpflichtet?
Ja. Das Lebensmittelrecht schreibt vor, dass du alle verwendeten Zutaten und Lieferanten dokumentierst, damit im Fall einer Lebensmittelvergiftung die Herkunft schnell ermittelt werden kann.