Gewerbe anmelden als Foodtruck
Gewerbe anmelden als Foodtruck – alles, was du wissen musst
Der Foodtruck-Trend hält an: Auf Märkten, Festivals und in Innenstädten sind mobile Küchen längst nicht mehr wegzudenken. Wer mit einem Foodtruck durchstarten möchte, muss jedoch einige wichtige Schritte beachten – angefangen bei der Gewerbeanmeldung bis hin zur Stellplatzgenehmigung.
Gewerbeanmeldung: Pflicht für jeden Foodtruck-Betreiber
Bevor du deinen Foodtruck in Betrieb nimmst, musst du ein Gewerbe anmelden. Das geschieht beim Gewerbeamt deines Wohnortes oder Betriebssitzes. Als Tätigkeitsbeschreibung gibst du in der Regel „mobiler Imbissbetrieb" oder „Foodtruck-Betrieb" an. Die Kosten für den Gewerbeschein liegen zwischen 20 und 60 Euro, je nach Gemeinde.
Wenn du deinen Foodtruck alleine betreibst und noch keine hohen Umsätze erzielst, kann das Kleingewerbe eine attraktive Option sein. Als Kleingewerbetreibender profitierst du von weniger Bürokratie und bist bis zu einem bestimmten Jahresgewinn von der Gewerbesteuer befreit.
Stellplatz- und Marktgenehmigungen
Das Besondere am Foodtruck ist seine Mobilität – und genau das macht die Genehmigungslage komplex. Du kannst deinen Truck nicht einfach überall aufstellen. Folgende Genehmigungen sind typischerweise nötig:
- Sondernutzungserlaubnis: Wenn du auf öffentlichen Flächen wie Gehwegen oder Plätzen stehst, brauchst du eine Sondernutzungserlaubnis vom Tiefbauamt oder Ordnungsamt. Diese wird pro Standort und Zeitraum beantragt.
- Marktstandgenehmigung: Für Wochen- oder Jahrmärkte stellst du einen Antrag beim Marktamt der jeweiligen Stadt.
- Veranstaltungsgenehmigung: Bei privaten Events gilt meist eine separate Genehmigung durch den Veranstalter, der seinerseits für seine Veranstaltung die behördliche Erlaubnis besitzt.
Plane frühzeitig, denn begehrte Standorte und Märkte sind oft Monate im Voraus vergeben.
Lebensmittelrecht und Gesundheitsamt
Auch als Foodtruck-Betreiber bist du lebensmittelrechtlich voll verantwortlich. Du musst:
- Dein Fahrzeug beim Gesundheitsamt als Lebensmittelunternehmen anmelden
- Nachweisen, dass du und dein Personal eine Schulung nach § 43 Infektionsschutzgesetz (Gesundheitspass) absolviert habt
- Ein HACCP-Konzept umsetzen – also Hygienemaßnahmen dokumentieren und systematisch kontrollieren
Das Gesundheitsamt kann deinen Truck vor der ersten Inbetriebnahme besichtigen und muss die Küche freigeben.
Fahrzeug und technische Anforderungen
Dein Foodtruck muss für den Straßenverkehr zugelassen und technisch geeignet sein. Wichtige Punkte:
- Fahrzeugzulassung: Der Truck muss auf deinen Namen oder dein Unternehmen zugelassen sein
- TÜV und Hauptuntersuchung: Regelmäßige Prüfpflicht wie bei jedem Fahrzeug
- Gasanlagen: LPG-Kocher und Gasflaschen müssen nach DVGW-Normen eingebaut und regelmäßig geprüft werden
- Fettabscheider und Wasseranschluss: Abhängig vom Einsatzort kann ein eigener Wasservorrat und eine Abwasseranlage vorgeschrieben sein
Unterlagen für den Start
Für die Gewerbeanmeldung deines Foodtrucks benötigst du:
- Personalausweis oder Reisepass
- Ausgefülltes Anmeldeformular
- Ggf. Aufenthaltstitel
- Fahrzeugpapiere (für spätere Anmeldungen beim Gesundheitsamt)
Versicherungen nicht vergessen
Ein Foodtruck-Betrieb birgt spezifische Risiken. Achte auf folgende Versicherungen:
- Kfz-Haftpflicht (für das Fahrzeug)
- Betriebshaftpflicht (für Schäden beim Kunden)
- Produkthaftpflicht (bei Lebensmittelschäden)
Steuer und Buchhaltung
Nach der Gewerbeanmeldung meldet sich das Finanzamt. Du erhältst einen steuerlichen Erfassungsbogen. Foodtruck-Umsätze unterliegen grundsätzlich der Umsatzsteuer – der Steuersatz hängt davon ab, ob du Speisen „to go" verkaufst (7 %) oder an Ort und Stelle verzehrfertig anbietest (19 %). Diese Unterscheidung ist wichtig für deine Kalkulation.
Häufige Fragen
Brauche ich für jeden Standort eine separate Genehmigung?
Ja, grundsätzlich schon. Für öffentliche Flächen benötigst du eine Sondernutzungserlaubnis pro Standort und Zeitraum. Für Märkte und Events gelten eigene Regelungen. Informiere dich frühzeitig beim zuständigen Ordnungsamt oder Marktamt.
Was kostet die Gewerbeanmeldung für einen Foodtruck?
Der Gewerbeschein kostet je nach Gemeinde zwischen 20 und 60 Euro. Hinzu kommen Kosten für Genehmigungen, Gesundheitsamt-Anmeldung und ggf. Schulungen.
Kann ich meinen Foodtruck als Kleingewerbe anmelden?
Grundsätzlich ja, wenn dein Jahresgewinn unter dem Freibetrag liegt. Viele Foodtrucker starten so und wechseln später in eine andere Rechtsform. Mehr Infos unter Kleingewerbe.
Muss ich meinen Foodtruck beim Gesundheitsamt anmelden?
Ja, das ist Pflicht. Das Gesundheitsamt überprüft die hygienischen Standards deines Trucks und stellt sicher, dass du alle lebensmittelrechtlichen Anforderungen erfüllst.
Welche Unterlagen brauche ich für die Gewerbeanmeldung?
Mindestens Personalausweis und Anmeldeformular. Weitere Unterlagen können je nach Gemeinde gefordert werden. Eine Übersicht findest du unter Gewerbeschein Unterlagen.
Darf ich meinen Foodtruck auf einem Privatparkplatz aufstellen?
Auf privatem Grund ist keine Sondernutzungserlaubnis nötig, du brauchst aber die ausdrückliche Erlaubnis des Grundstückeigentümers. Lebensmittelrechtliche Vorschriften gelten trotzdem uneingeschränkt.
Welchen Steuersatz muss ich auf meine Speisen berechnen?
Das hängt von der Art des Verkaufs ab. Speisen zum Mitnehmen werden in der Regel mit 7 % besteuert, verzehrfertig angebotene Speisen mit Sitzgelegenheit mit 19 %. Im Zweifel empfiehlt sich Rücksprache mit einem Steuerberater.