Restaurant / Café eröffnen und Gewerbe anmelden
Restaurant oder Café eröffnen – so meldest du dein Gewerbe an
Ein eigenes Restaurant oder Café zu eröffnen ist der Traum vieler Gründerinnen und Gründer. Doch bevor die ersten Gäste an den Tischen Platz nehmen, warten einige bürokratische Schritte auf dich. Die Gewerbeanmeldung steht dabei ganz am Anfang – sie ist Pflicht und bildet die rechtliche Grundlage für deinen Betrieb.
Gewerbeanmeldung: der erste Schritt
Jede Person, die ein Restaurant oder Café betreibt, muss ein Gewerbe anmelden – egal ob als Einzelperson, GbR oder GmbH. Die Anmeldung erfolgt beim zuständigen Gewerbeamt deiner Gemeinde oder Stadt. In vielen Kommunen ist das heute auch online möglich. Die Kosten für den Gewerbeschein liegen je nach Gemeinde zwischen 20 und 60 Euro.
Du betreibst dein Restaurant oder Café alleine und hast einen kleinen Jahresumsatz? Dann könnte das Kleingewerbe die richtige Rechtsform für den Einstieg sein. Als Kleingewerbetreibender bist du von der Gewerbesteuerpflicht befreit, solange dein Gewinn unter dem Freibetrag bleibt.
Gaststättenerlaubnis – brauchst du eine?
In den meisten Bundesländern wurde die klassische Gaststättenerlaubnis abgeschafft oder stark vereinfacht. Dennoch gilt: Sobald du Alkohol ausschenken möchtest oder Speisen zur unmittelbaren Konsumation anbietest, musst du bestimmte Anforderungen erfüllen. Informiere dich rechtzeitig beim zuständigen Ordnungsamt, welche Regeln in deinem Bundesland gelten.
In einigen Ländern wie Bayern ist die Gaststättenerlaubnis noch immer Pflicht. Sie wird beim Ordnungsamt beantragt und setzt in der Regel einen Sachkundenachweis voraus.
Lebensmittelhygiene und Gesundheitsamt
Wer mit Lebensmitteln arbeitet, muss sich beim Gesundheitsamt anmelden. Das gilt für Restaurants und Cafés ausnahmslos. Du musst nachweisen, dass du und dein Personal eine Schulung nach § 43 Infektionsschutzgesetz absolviert haben – den sogenannten Gesundheitspass. Außerdem ist eine Erstbelehrung zur Lebensmittelhygiene (HACCP) notwendig.
Plane ausreichend Zeit für diese Anmeldungen ein, da das Gesundheitsamt die Räume vor der Eröffnung inspizieren kann.
Unterlagen für die Gewerbeanmeldung
Für die Gewerbeanmeldung eines Restaurants oder Cafés benötigst du in der Regel:
- Personalausweis oder Reisepass
- Ausgefülltes Anmeldeformular (vom Gewerbeamt oder online)
- Ggf. Aufenthaltstitel (bei Nicht-EU-Bürgerinnen und -Bürgern)
- Je nach Bundesland: Gaststättenkonzession oder Sachkundenachweis
Zusätzlich können je nach Gemeinde weitere Nachweise gefordert werden, etwa ein polizeiliches Führungszeugnis oder Nachweise über vorhandene Räumlichkeiten.
Brandschutz, Baurecht und weitere Genehmigungen
Ein Restaurantbetrieb bringt weitere behördliche Anforderungen mit sich. Das Baurechtsamt prüft, ob die Räumlichkeiten für gastronomische Nutzung geeignet sind. Die Feuerwehr oder das Bauordnungsamt stellt Anforderungen an Fluchtwege, Feuerlöscher und Belüftung. Auch eine Außenbestuhlung im öffentlichen Raum erfordert eine Sondergenehmigung.
Anmeldung beim Finanzamt
Nach der Gewerbeanmeldung erhältst du automatisch Post vom Finanzamt. Du füllst den steuerlichen Erfassungsbogen aus und erhältst eine Steuernummer. Entscheide außerdem, ob du die Regelbesteuerung oder – bei geringen Umsätzen – die Kleinunternehmerregelung nach § 19 UStG nutzen möchtest.
Kosten im Überblick
Die Kosten für die Eröffnung eines Restaurants oder Cafés variieren stark. Neben dem Gewerbeschein fallen Kosten für Genehmigungen, Schulungen und ggf. Gaststättenerlaubnis an. Kalkuliere realistisch und hol dir frühzeitig Beratung – etwa bei der IHK oder deinem Steuerberater.
Häufige Fragen
Brauche ich für ein Café eine Gaststättenerlaubnis?
Das hängt von deinem Bundesland ab. In vielen Ländern wurde die Erlaubnispflicht abgeschafft, in Bayern und einigen anderen Ländern gilt sie noch. Erkundige dich beim zuständigen Ordnungsamt, bevor du öffnest.
Was kostet die Gewerbeanmeldung für ein Restaurant?
Die Gebühr für den Gewerbeschein liegt je nach Gemeinde zwischen 20 und 60 Euro. Hinzu kommen Kosten für weitere Genehmigungen und Schulungen.
Muss ich als Café-Betreiber auch einen Gesundheitspass haben?
Ja. Wer Lebensmittel verarbeitet oder verkauft, benötigt eine Belehrung nach § 43 Infektionsschutzgesetz. Diese wird vom Gesundheitsamt ausgestellt und ist Pflicht für dich und alle Mitarbeiter, die mit Lebensmitteln in Berührung kommen.
Kann ich mein Restaurant als Kleingewerbe anmelden?
Das ist grundsätzlich möglich, wenn dein Jahresgewinn unter dem Freibetrag liegt. Allerdings wird ein Restaurant mit mehreren Mitarbeitern und größeren Umsätzen in der Regel als vollkaufmännisches Gewerbe geführt. Mehr dazu erfährst du unter Kleingewerbe.
Welche Unterlagen brauche ich für die Gewerbeanmeldung?
Du benötigst mindestens Personalausweis und das Anmeldeformular. Je nach Bundesland kommen Sachkundenachweis, Führungszeugnis oder Gaststättenerlaubnis hinzu. Eine vollständige Übersicht findest du unter Gewerbeschein Unterlagen.
Wie lange dauert die Gewerbeanmeldung für ein Restaurant?
Die eigentliche Anmeldung beim Gewerbeamt dauert nur wenige Minuten bis Stunden. Alle weiteren Genehmigungen – besonders vom Gesundheitsamt und ggf. Ordnungsamt – können Wochen bis Monate in Anspruch nehmen. Plane daher ausreichend Vorlaufzeit vor deiner Eröffnung ein.
Darf ich auch ohne Gewerbeanmeldung ein Pop-up-Restaurant betreiben?
Nein. Auch kurzfristige oder temporäre Gastronomieangebote gelten als gewerbliche Tätigkeit und müssen angemeldet werden. Bei Verstoß drohen Bußgelder.