Gewerbe anmelden als Maler & Lackierer
Gewerbe anmelden als Maler & Lackierer
Wer sich als Maler und Lackierer selbstständig machen möchte, betritt einen der klassischen Handwerksbereiche in Deutschland. Ob Innenanstriche, Fassadengestaltung, Tapezierarbeiten oder Lackierungen – die Nachfrage nach qualifizierten Betrieben ist konstant hoch. Bevor die ersten Aufträge angenommen werden können, sind jedoch einige bürokratische Schritte notwendig, die gut vorbereitet sein wollen.
Zulassungspflichtiges Handwerk – die Meisterpflicht
Das Maler- und Lackiererhandwerk ist in der Handwerksordnung (HwO) als zulassungspflichtiges Handwerk in der Anlage A gelistet. Das bedeutet: Wer einen Maler- und Lackiererbetrieb selbstständig leiten möchte, braucht entweder einen Meistertitel oder muss eine sogenannte Ausnahmebewilligung bei der zuständigen Handwerkskammer beantragen. Alternativ kann ein angestellter Meister als technischer Betriebsleiter eingesetzt werden.
Die Handwerkskarte – auch Eintragung in die Handwerksrolle genannt – ist Pflicht, bevor das Gewerbe beim Gewerbeamt angemeldet werden kann. Ohne diesen Nachweis darf der Betrieb nicht gegründet werden.
Die Gewerbeanmeldung beim Gewerbeamt
Sobald die Eintragung in die Handwerksrolle vorliegt, erfolgt die eigentliche Gewerbeanmeldung beim zuständigen Gewerbeamt oder Ordnungsamt der Gemeinde. Die Anmeldung ist unkompliziert und in vielen Kommunen auch online möglich. Bei der Anmeldung geben Sie Ihren genauen Unternehmensgegenstand an – also welche Leistungen Sie anbieten möchten.
Für viele Gründer stellt sich die Frage, ob der Start als Kleingewerbe sinnvoll ist. Das ist möglich, sofern die voraussichtlichen Umsätze unterhalb der Kleinunternehmergrenze bleiben. Gerade im ersten Jahr der Selbstständigkeit kann das eine attraktive Option sein, um Verwaltungsaufwand zu reduzieren.
Welche Unterlagen werden benötigt?
Für die Gewerbeanmeldung als Maler und Lackierer benötigen Sie in der Regel folgende Unterlagen:
- Personalausweis oder Reisepass (mit aktueller Meldeadresse)
- Nachweis der Handwerkskammer-Eintragung (Handwerksrolleneintrag)
- Meisterbrief oder Ausnahmebewilligung der zuständigen Handwerkskammer
- Ausgefülltes Gewerbeformular des Gewerbeamts
- Bei ausländischen Staatsbürgern: Aufenthaltsgenehmigung mit Erlaubnis zur Selbstständigkeit
In manchen Gemeinden werden zusätzliche Dokumente verlangt, etwa bei Betrieben, die besondere Gefahrstoffe einsetzen oder Lackierarbeiten in speziellen Anlagen durchführen.
Was kostet die Gewerbeanmeldung?
Die Kosten für die Gewerbeanmeldung liegen je nach Gemeinde zwischen 20 und 60 Euro. Hinzu kommen die Kosten für die Eintragung in die Handwerksrolle, die von der jeweiligen Handwerkskammer festgelegt werden. Wer einen Meistertitel nachweisen kann, zahlt in der Regel eine einmalige Eintragungsgebühr. Die Mitgliedschaft in der Handwerkskammer ist zudem mit jährlichen Beiträgen verbunden, die sich nach dem Umsatz des Betriebs richten.
Weitere wichtige Aspekte
Neben der Gewerbeanmeldung und der Handwerkskammer-Pflicht sollten Gründer auch an weitere wichtige Punkte denken: Eine Betriebshaftpflichtversicherung ist für Maler- und Lackiererbetriebe dringend empfehlenswert, da Schäden an Kundengebäuden oder Inventar schnell teuer werden können. Wer Mitarbeiter beschäftigt, muss sich außerdem mit dem Sozialkassenverfahren im Baugewerbe (SOKA-BAU) auseinandersetzen, das für das Maler- und Lackiererhandwerk verbindlich ist.
Häufige Fragen
Brauche ich als Maler und Lackierer einen Meisterbrief?
Ja, das Maler- und Lackiererhandwerk ist zulassungspflichtig (Anlage A der HwO). Sie benötigen entweder einen Meisterbrief, eine Ausnahmebewilligung der Handwerkskammer oder einen angestellten Meister als Betriebsleiter.
Kann ich als Maler auch als Kleingewerbe starten?
Grundsätzlich ja – die Kleinunternehmerregelung betrifft die steuerliche Behandlung und ist unabhängig von der Handwerkspflicht. Wenn Ihre Umsätze die Kleinunternehmergrenze nicht überschreiten, können Sie als Kleingewerbe starten, müssen aber trotzdem in der Handwerksrolle eingetragen sein.
Was kostet die Eintragung in die Handwerksrolle?
Die Gebühren variieren je nach Handwerkskammer, liegen aber üblicherweise zwischen 100 und 200 Euro für die einmalige Eintragungsgebühr. Hinzu kommen jährliche Kammerbeiträge.
Welche Versicherungen brauche ich als Maler-Betrieb?
Mindestens eine Betriebshaftpflichtversicherung ist unverzichtbar. Empfehlenswert sind außerdem eine Inhaltsversicherung (für Maschinen und Werkzeug), eine Kfz-Versicherung für das Firmenfahrzeug und – sobald Mitarbeiter beschäftigt werden – eine Berufsgenossenschafts-Mitgliedschaft.
Wo melde ich mein Malergewerbe an?
Die Gewerbeanmeldung erfolgt beim Gewerbeamt oder Ordnungsamt der Gemeinde, in der Ihr Betrieb seinen Sitz hat. Viele Kommunen bieten die Anmeldung auch online an.
Was sind die häufigsten Fehler bei der Gründung als Maler?
Häufige Fehler sind: fehlende Handwerksrolleneintragung vor der Gewerbeanmeldung, keine ausreichende Betriebshaftpflicht, Unterschätzung der SOKA-BAU-Beiträge und fehlende Buchführung von Beginn an. Eine gute Vorbereitung und ggf. eine Beratung bei der Handwerkskammer helfen dabei, typische Stolpersteine zu vermeiden.
Muss ich mich beim Finanzamt anmelden?
Ja, nach der Gewerbeanmeldung erhalten Sie automatisch vom Finanzamt einen Fragebogen zur steuerlichen Erfassung. Diesen müssen Sie ausfüllen und zurückschicken. Sie erhalten dann Ihre Steuernummer und – sofern gewünscht – eine Umsatzsteuer-ID.