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Gewerbe und Gewerbeanmeldung für den Hausmeisterdienst

Hausmeister – die gute Seele des Hauses! Hausmeister sind echte Alleskönner, sie halten das Gebäude instand und sind sofort zur Stelle, wenn etwas kaputt ist. Wer handwerklich geschickt ist und ein Gewerbe anmelden möchte, sollte über den Job als Hausmeister nachdenken.

Fast jeder kennt sie noch aus der Schulzeit, die Hausmeister, die immer zur Stelle sind, wenn es brennt. Da vor allem bei mehreren Wohneinheiten in einem Gebäude ein Hausmeister gebraucht wird, ist die Nachfrage gegeben. Wer gerne Hausmeisterdienste anbieten möchte, muss vorab ein Gewerbe beim zuständigen Gewerbeamt anmelden.

Voraussetzungen für ein Gewerbe als Hausmeister / Hausmeisterdienst

Im Grunde genommen gibt es keine bestimmten Voraussetzungen um ein Hausmeisterdienst zu gründen. Da es sich dabei nicht um einen geschützten Beruf handelt, kann jeder diesen Beruf ausüben. Dennoch sollten gewisse Qualifikationen vorliegen, um sich gegenüber der Konkurrenz zu behaupten. Wer bereits in einer ähnlichen Position gearbeitet hat, bietet beste Voraussetzungen. Aber auch Handwerker aus unterschiedlichen Branchen können mit ihrem Wissen punkten. Schließlich gehören gewisse Instandsetzungen zum Arbeitsalltag eines Hausmeisters dazu.
Neben den handwerklichen Fähigkeiten sollte auch ein bestimmtes Maß an kaufmännischer Erfahrung vorliegen. Schließlich gehört die Büroarbeit und das Schreiben von Rechnungen zum Arbeitsalltag eines Hausmeisterdienstes dazu.

Fort- und Weiterbildung zum Hausmeister / Hausmeisterdienst

Um sich auf dem Markt zu behaupten und die eigenen Fähigkeiten zu verbessern, können sich Interessierte für unterschiedliche Fortbildungen und Weiterbildungen anbieten. Mittlerweile gibt es eine breite Auswahl an Anbietern bei denen zukünftige Hausmeister sich auf dem entsprechenden Gebiet weiterbilden können. Teilweise sind diese sogar staatlich anerkannt und Teilnehmer erhalten nach Abschluss ein Zertifikat über die erlernten Fähigkeiten.

Erlaubte Tätigkeiten als Hausmeister

Hausmeister sind natürlich für die Pflege und Instandhaltung der Anlage verantwortlich. Jedoch gibt es einige Arbeiten, für die ein Qualifikation beziehungsweise ein Meistertitel nötig ist. Dazu gehören zum Beispiel Maurerarbeiten, Glaserarbeiten, Klempnerarbeiten und Dachdeckerarbeiten. In diesem Fall muss ein Unternehmen beauftragt werden.
Zu den erlaubten Tätigkeiten gehören unter anderem:

 

  • Überwachung der Anlage
  • Pflege des Außenbereichs inkl. Winterdienst
  • Garten- und Landschaftspflege
  • Dachrinnensäuberung
  • Montagearbeiten (z.B. Möbel)
  • Leichte Tapezierarbeiten
  • Glühbirnen austauschen
  • Risse spachteln
  • Trockenbauarbeiten
  • u.v.m.

 

 

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