Gewerbe und Gewerbeanmeldung für den Schlüsseldienst
Der Retter in der Not: Wer sich dazu entscheidet einen Schlüsseldienst zu eröffnen und ein eigenes Gewerbe anmelden möchte, sollte sich vorab ausreichend informieren. Um ein Gewerbe als Schlüsseldienst anzumelden, müssen bestimmte Voraussetzungen erfüllt werden.
Es hat fast jeden bereits getroffen, beim Verlassen des Hauses musste es ganz schnell gehen und schon ist es passiert – der Hausschlüssel liegt wohlbehalten in den eigenen Vierwänden. Ist niemand erreichbar der wohlmöglich einen Zweitschlüssel hat und es steht auch kein Fenster offen, wird in der Not der Schlüsseldienst gerufen. Wer sich das zum Nutzen machen und ein eigenes Gewerbe mit einem Schlüsseldienst gründen möchte, braucht zwar keine Vorkenntnisse, aber muss gewisse Voraussetzungen erfüllen.
Berufliche Qualifikation für den Schlüsseldienst
Eine klassische Ausbildung für den Schlüsseldienst gibt es nicht. Bis vor einigen Jahren gab es noch den Beruf des Schloss- und Schlüsselmachers, doch dieser ist seit der Ausbildungsreform in den Achtzigern weggefallen. Somit gibt es keine vorgeschriebene Ausbildung oder Prüfung die abgelegt werden muss, um dieses Gewerbe zu gründen. Wer sich jedoch einen Namen möchte und durch fundiertes Fachwissen überzeugen möchte, kann an speziellen Fortbildungen und Seminaren teilnehmen. Auch Personen die bereits bei einem Schlüsseldienst gearbeitet haben und sich nun selbstständig machen, bringen eine gute Ausgangsposition mit.
Zulassungsvoraussetzungen für den Schlüsseldienst
Zwar handelt es sich bei dem Schlüsseldienst um kein Gewerbe, für welches eine berufliche Ausbildung vorliegen muss, nicht desto trotz gibt es Bedingungen die erfüllt werden müssen. Laut Paragraph 38 der Gewerbeordnung handelt es sich bei dem Schlüsseldienst um ein Überwachungsbedürftige Gewerbe. Jeder der ein solches Gewerbe anmelden möchte, muss bei der Gewerbeanmeldung sein amtliches Führungszeugnis vorlegen, welches die Zuverlässigkeit des Gewerbetreibenden bescheinigen soll.
Startkapital und Flexibilität für den Schlüsseldienst
Haben sich Gründer nichts zu Schulden kommen lassen und das Führungszeugnis liegt bereits vor, muss ein gewisses Startkapital vorhanden sein. Neben den Gerätschaften für das Öffnen von Türen muss auch ein Dienstfahrzeug vorhanden sein, um schnellstmöglich beim Kunden zu sein.
Des Weiteren sollten sich Gründer darüber im Klaren sein, dass bei einem 24 Stunden Einsatzdienst genügend Personal angestellt werden muss. Wer sein Gewerbe alleine betreiben möchte, müsste gegebenenfalls auf den auf den Nachtdienst verzichten.
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