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Aktualisiert: 02.07.2026

Gewerbe anmelden als Reinigungsfirma / Gebäudereinigung

Gewerbe anmelden als Reinigungsfirma / Gebäudereinigung


Die Gebäudereinigung gehört zu den gefragtesten Dienstleistungsbereichen in Deutschland. Ob Büroreinigung, Treppenhausreinigung, Unterhaltsreinigung oder Grundreinigung nach Renovierungen – der Markt für professionelle Reinigungsdienstleistungen wächst stetig. Wer eine Reinigungsfirma gründen möchte, profitiert davon, dass der Einstieg vergleichsweise einfach ist: Es gibt keine gesetzliche Meisterpflicht für die Gebäudereinigung.

Keine Meisterpflicht – aber Qualität zählt


Die Gebäudereinigung ist kein zulassungspflichtiges Handwerk. Das bedeutet, Sie müssen keinen Meisterbrief vorlegen und sich nicht in die Handwerksrolle eintragen lassen. Die Gewerbeanmeldung kann direkt beim Gewerbeamt erfolgen. Das senkt die Einstiegshürde erheblich.

Dennoch sollten Sie nicht unterschätzen, wie wichtig Professionalität in dieser Branche ist. Kunden – insbesondere Geschäftskunden – legen großen Wert auf Verlässlichkeit, Qualitätsstandards und korrekte Vertragsgestaltung. Wer von Anfang an strukturiert vorgeht, hat bessere Chancen auf langfristige Aufträge.

Die Gewerbeanmeldung für die Reinigungsfirma


Die Gewerbeanmeldung ist für eine Reinigungsfirma unkompliziert und schnell erledigt. Sie füllen das Gewerbeformular aus, geben Ihren Unternehmensgegenstand an (z. B. „Dienstleistungen im Bereich Gebäudereinigung") und legen Ihren Personalausweis vor. Viele Gewerbeämter bieten die Anmeldung inzwischen auch vollständig online an.

Wenn Sie am Anfang alleine oder mit geringen Umsätzen starten, kann die Anmeldung als Kleingewerbe sinnvoll sein. Das vereinfacht die Buchhaltung und befreit Sie von der Pflicht zur Umsatzsteuerausweisung, solange der Umsatz unterhalb der gesetzlichen Grenze bleibt.

Welche Unterlagen werden benötigt?


Für die Gewerbeanmeldung einer Reinigungsfirma benötigen Sie typischerweise folgende Unterlagen:

  • Personalausweis oder Reisepass mit aktueller Anschrift
  • Ausgefülltes Gewerbeformular (erhältlich beim Gewerbeamt oder online)
  • Bei ausländischen Staatsbürgern aus Nicht-EU-Ländern: gültiger Aufenthaltstitel mit Erlaubnis zur Selbstständigkeit
  • Ggf. steuerliche Ummeldung, falls bereits eine andere Tätigkeit angemeldet ist

Besondere Qualifikationsnachweise sind für die Anmeldung selbst nicht erforderlich.

Was kostet die Gewerbeanmeldung?


Die Kosten für die Gewerbeanmeldung liegen je nach Gemeinde zwischen 20 und 60 Euro. Da keine Handwerkskammer-Eintragung notwendig ist, fallen dort keine zusätzlichen Gebühren an. Insgesamt ist der administrative Einstieg in die Reinigungsbranche sehr kostengünstig.

Mindestlohn und Branchentarif beachten


Ein wichtiger Aspekt, den viele Gründer in der Gebäudereinigung unterschätzen: Die Branche unterliegt einem verbindlichen Branchentarifvertrag, der über den allgemeinen gesetzlichen Mindestlohn hinausgeht. Der Mindestlohn in der Gebäudereinigung wird regelmäßig angepasst und liegt in der Regel über dem allgemeinen gesetzlichen Mindestlohn. Bei Einsatz von Mitarbeitern müssen Sie sich unbedingt über die aktuellen Tariflöhne informieren – ein Verstoß kann zu empfindlichen Bußgeldern führen.

Außerdem ist die Mitgliedschaft im SOKA-Gebäudereinigung-System (Sozialkasse) für alle Betriebe der Branche mit Angestellten verpflichtend. Diese Sozialkasse finanziert unter anderem Urlaubsansprüche der Mitarbeiter.

Versicherungen und weitere Pflichten


Eine Betriebshaftpflichtversicherung ist für Reinigungsunternehmen unverzichtbar – Schäden an Böden, Geräten oder Inventar des Kunden können teuer werden. Dazu kommen die Anmeldung bei der Berufsgenossenschaft sowie alle arbeitsrechtlichen Pflichten, sobald Mitarbeiter beschäftigt werden.


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Häufige Fragen

Brauche ich einen Meisterbrief für eine Reinigungsfirma?

Nein, die Gebäudereinigung ist kein zulassungspflichtiges Handwerk. Sie können die Gewerbeanmeldung direkt beim Gewerbeamt vornehmen, ohne Meistertitel oder Handwerkskammer-Eintragung.

Welchen Mindestlohn muss ich in meiner Reinigungsfirma zahlen?

Die Gebäudereinigungsbranche hat einen verbindlichen Branchentarif, der regelmäßig angepasst wird und über dem allgemeinen Mindestlohn liegt. Informieren Sie sich beim Bundesinnungsverband des Gebäudereiniger-Handwerks über die aktuellen Sätze.

Kann ich eine Reinigungsfirma als Kleingewerbe betreiben?

Ja, das ist möglich. Als Kleingewerbe profitieren Sie von vereinfachter Buchhaltung, solange Ihr Jahresumsatz die Kleinunternehmergrenze nicht überschreitet. Bei wachsenden Umsätzen ist ein Wechsel zur Regelbesteuerung sinnvoll.

Was ist die SOKA-Gebäudereinigung?

Die SOKA (Sozialkasse) ist eine branchenspezifische Einrichtung, die für alle Betriebe der Gebäudereinigung mit Angestellten verpflichtend ist. Sie finanziert u. a. Urlaubsansprüche und Altersvorsorge für Mitarbeiter.

Welche Versicherungen brauche ich für meine Reinigungsfirma?

Unverzichtbar ist eine Betriebshaftpflichtversicherung. Bei Mitarbeitern kommen Berufsgenossenschaft und Sozialversicherungsanmeldungen dazu. Eine Inhaltsversicherung für Reinigungsgeräte ist ebenfalls empfehlenswert.

Wie viel kann ich als Reinigungsunternehmen verdienen?

Das hängt stark von Kundenbasis, Region und Leistungsumfang ab. Einzelkämpfer erzielen oft 30–50 Euro pro Stunde, bei größeren Betrieben mit Mitarbeitern sind deutlich höhere Umsätze möglich. Langfristige Verträge mit Gewerbebetrieben oder Hausverwaltungen sind besonders lukrativ.

Wo melde ich meine Reinigungsfirma an?

Die Anmeldung erfolgt beim Gewerbeamt oder Ordnungsamt Ihrer Gemeinde. Viele Städte bieten die Gewerbeanmeldung auch online an. Nach der Anmeldung werden Sie automatisch ans Finanzamt weitergeleitet.

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