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Gewerbe und Gewerbeanmeldung für die Ferienwohnungsvermietung

Stylische Stadtwohnung oder malerisches Häuschen am Meer – wer seinen Wohnraum als Ferienobjekt vermieten möchte, muss allerhand beachten. In einigen Fällen muss für die Ferienwohnung zur Vermietung ein eigenes Gewerbe angemeldet werden.

Wer sich bereits seinen Traum von der eigenen Ferienwohnung erfüllt hat, diese jedoch nicht das ganze Jahr über nutzen kann oder möchte, sollte sich überlegen diese an Gäste zu vermieten. Natürlich besteht auch die Möglichkeit ein Objekt lediglich für die Ferienvermietung zu kaufen. In jedem Fall sollten sich Interessierte vorab darüber informieren, ob eine Gewerbeanmeldung notwendig ist.

Welche Faktoren spielen eine Rolle?

Als allererstes sollten künftige Vermieter sich erkundigen, ob das Objekt überhaupt als Ferienhaus beziehungsweise Ferienwohnung genutzt werden darf. Je nach Standort kann es zum Beispiel ein Zweckentfremdungsverbot geben. Befindet sich der Wohnraum in einem Feriengebiet, sollte es in der Regel aber keine Probleme geben.
Soll die Ferienhausvermietung die Haupteinnahmequelle werden, handelt es sich um eine gewerbliche Tätigkeit. Wer seine Wohnung nur unregelmäßig vermieten möchte, fällt unter die Kategorie private Vermietung, für welche in den meisten Fällen kein Gewerbeschein notwendig ist. Das letzte Wort haben in jedem Fall das Gewerbeamt und das zuständige Finanzamt.
Auschlaggebend für die Entscheidung sind zum Beispiel die Serviceleistungen, wie Frühstück für die Gäste, ob das Objekt beworben wird und ob es in einem Feriengebiet liegt.

Steuern und Abgaben für die Vermietung der Ferienwohnung

Egal ob es sich private oder gewerbliche Vermietung handelt, müssen die Einnahmen beim Finanzamt angeben werden. Wer nur geringe Einnahmen mit der Vermietung erzielt, fällt unter die Kleinunternehmerregelung. In diesem Fall muss keine Umsatzsteuer erhoben und die Einkünfte können bei der jährlichen Steuererklärung angegeben werden.
Sobald die Grenze überschritten wird, müssen Vermieter auf Ihrer Rechnung die Umsatzsteuer berücksichtigen. Auch die mögliche Gewerbesteuer richtet sich je nach Höhe der Einnahmen.

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