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Aktualisiert: 02.07.2026

Gewerbe anmelden als Schreiner / Tischler

Gewerbe anmelden als Schreiner / Tischler


Das Schreiner- und Tischlerhandwerk hat in Deutschland eine lange Tradition und ist aus dem modernen Wohnungsbau, der Möbelproduktion und dem Innenausbau nicht wegzudenken. Ob individuelle Möbel nach Maß, Treppen, Fenster, Türen oder Innenausbauprojekte – wer sich als Schreiner oder Tischler selbstständig machen möchte, hat gute Aussichten, aber auch einige wichtige Voraussetzungen zu erfüllen.

Meisterpflicht im Schreiner- und Tischlerhandwerk


Das Tischlerhandwerk (in Bayern: Schreinerhandwerk) ist in der Anlage A der Handwerksordnung (HwO) als zulassungspflichtiges Handwerk gelistet. Das bedeutet: Wer einen selbstständigen Tischler- oder Schreinerbetrieb gründen möchte, braucht einen Meistertitel in diesem Handwerk, eine Ausnahmebewilligung der Handwerkskammer oder einen angestellten Meister als technischen Betriebsleiter.

Die Eintragung in die Handwerksrolle bei der zuständigen Handwerkskammer ist also der erste notwendige Schritt vor der eigentlichen Gewerbeanmeldung. Das Handwerk ohne diese Zulassung auszuüben ist strafbar und kann zu Betriebsschließungen und Bußgeldern führen.

Schritt für Schritt zur Selbstständigkeit


Der Weg in die Selbstständigkeit als Schreiner oder Tischler folgt einer klaren Reihenfolge:

  1. Meistertitel erwerben oder Ausnahmebewilligung beantragen
  2. Eintragung in die Handwerksrolle bei der zuständigen Handwerkskammer
  3. Gewerbeanmeldung beim Gewerbeamt der Gemeinde
  4. Steuerliche Erfassung beim Finanzamt (erfolgt automatisch nach der Gewerbeanmeldung)

Wer zu Beginn mit kleinen Umsätzen arbeitet, kann die steuerliche Einstufung als Kleingewerbe in Betracht ziehen. Die handwerksrechtlichen Voraussetzungen gelten jedoch unabhängig davon.

Welche Unterlagen werden benötigt?


Für die Gewerbeanmeldung als Schreiner oder Tischler benötigen Sie folgende Unterlagen:

  • Personalausweis oder Reisepass (mit aktueller Meldeadresse)
  • Nachweis der Handwerkskammer-Eintragung (Handwerksrolleneintrag)
  • Meisterbrief im Tischler- oder Schreinerhandwerk, oder Ausnahmebewilligung
  • Ausgefülltes Gewerbeformular des Gewerbeamts
  • Bei ausländischen Staatsbürgern: Aufenthaltstitel mit Erlaubnis zur Selbstständigkeit
  • Ggf. Qualifikationsnachweise aus dem EU-Ausland mit offizieller Anerkennung

Was kostet die Gewerbeanmeldung?


Die Kosten für die Gewerbeanmeldung beim Gewerbeamt belaufen sich auf 20 bis 60 Euro. Hinzu kommen die Gebühren für die Handwerkskammer-Eintragung (einmalig, je nach Kammer ca. 100–200 Euro) sowie laufende Kammerbeiträge, die sich nach Umsatz und Betriebsgröße staffeln.

Betriebsausstattung und Investitionen


Neben dem administrativen Start sind für einen Schreiner- oder Tischlerbetrieb erhebliche Investitionen in Maschinen und Werkzeuge notwendig. Tischfräsen, Hobelmaschinen, Sägen, Schleifmaschinen und Montagewerkzeug summieren sich schnell zu einem nennenswerten Betrag. Wer keine eigene Werkstatt hat, muss zudem Mietkosten einkalkulieren.

Ein solider Businessplan ist daher für den Start als Schreiner unverzichtbar. Er hilft nicht nur bei der Eigenplanung, sondern ist auch Voraussetzung für Bankdarlehen oder öffentliche Fördermittel (z. B. KfW-Gründerkredite).

Versicherungen und Absicherung


Eine Betriebshaftpflichtversicherung ist für Tischler und Schreiner Pflicht – Schäden bei der Montage oder durch fehlerhafte Produkte können teuer werden. Empfehlenswert ist außerdem eine Maschinen- und Inhaltsversicherung für die Werkstattausstattung sowie eine Kfz-Versicherung für das Firmenfahrzeug.


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Häufige Fragen

Brauche ich als Schreiner oder Tischler einen Meisterbrief?

Ja, das Tischlerhandwerk (Schreinerhandwerk) ist nach Anlage A der HwO zulassungspflichtig. Ohne Meistertitel, Ausnahmebewilligung oder angestellten Meister dürfen Sie keinen selbstständigen Betrieb führen.

Was kostet die Handwerkskammer-Eintragung als Schreiner?

Die Eintragungsgebühr variiert je nach Handwerkskammer, liegt aber in der Regel zwischen 100 und 200 Euro. Hinzu kommen jährliche Mitgliedsbeiträge, die sich nach Ihrem Umsatz richten.

Kann ich als Schreiner auch als Kleingewerbe arbeiten?

Die steuerliche Einstufung als Kleingewerbe ist unabhängig von der Handwerkspflicht. Wenn Ihr Umsatz die Kleinunternehmergrenze nicht überschreitet, können Sie davon profitieren – müssen aber trotzdem alle handwerksrechtlichen Voraussetzungen erfüllen.

Welche Unterlagen brauche ich für die Gewerbeanmeldung als Tischler?

Sie benötigen Personalausweis, Handwerkskammer-Nachweis und Meisterbrief. Eine vollständige Übersicht finden Sie auf unserer Seite zu den Unterlagen.

Wie lange dauert es, bis ich als Schreiner offiziell selbstständig bin?

Der zeitintensivste Schritt ist meist die Handwerkskammer-Eintragung. Rechnen Sie mit einigen Tagen bis Wochen, je nach Vollständigkeit Ihrer Unterlagen. Die Gewerbeanmeldung selbst ist in der Regel innerhalb eines Tages erledigt.

Welche Versicherungen sind für einen Tischlerbetrieb wichtig?

Eine Betriebshaftpflicht ist unverzichtbar. Dazu kommen Maschinen- und Inhaltsversicherung für die Werkstatt, eine gewerbliche Kfz-Versicherung und ggf. eine Berufsunfähigkeitsversicherung für Sie als Unternehmer.

Gibt es Fördermittel für die Gründung eines Schreinerbetriebs?

Ja, es gibt verschiedene Förderprogramme, z. B. den KfW-Gründerkredit oder regionale Förderprogramme der Bundesländer. Die Handwerkskammer berät Sie zu den passenden Fördermöglichkeiten für Ihren Betrieb.

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