Gewerbe und Gewerbeanmeldung für Entrümpelung
Wer sich gerne selbstständig machen möchte und sich für körperliche Arbeit nicht zu schade ist, sollte überlegen ein Gewerbe für Entrümpelung anzumelden. Eine Ausbildung ist nicht nötig, aber ein wenig Vorerfahrung kann nicht schaden.
Haushaltsauflösungen gehören zum Alltag eines Entrümpelers, aber auch eingestaubte Keller und Dachböden können auf der To-Do-Liste stehen. Wer sich in diesem Gewerbe selbstständig machen möchte, sollte darauf vorbereitet sein, dass potentielle Entrümpelungen eine dreckige Angelegenheit werden können. Vor allem bei sogenannten Messie-Wohnungen kommen auch erfahrene Entrümpeler an ihre Grenzen.
Persönliche Voraussetzungen für die Entrümpelung
Als allererstes sollten sich Interessierte darüber im Klaren sein, dass eine Entrümpelung nicht nur das Ausräumen eines Gebäudes bedeutet. In vielen Fällen handelt es sich um die Wohnung eines Verstorbenen, dessen Verwandten die schwere Aufgabe haben den Hausstand aufzulösen. Im Vorfelde sind persönliche Gespräche notwendig, für welche Einfühlungsvermögen gefragt ist. Des Weiteren sollten Kunden Vertrauen zu dem Entrümpelungsunternehmen haben, um ihnen freie Hand zu lassen.
Da nicht jede Wohnung in gutem Zustand ist, dürfen Entrümpeler nicht schmutzempfindlich sein. Auch Hausstaub ist keine Seltenheit, weshalb Allergiker für diesen Job nicht geeignet sind.
Sonstige Voraussetzungen für das Entrümpelung Gewerbe
Um das Gewerbe als Entrümpelung anzumelden, braucht es keine spezielle Ausbildung. Es ist jedoch von Nutzen bereits auf diesem Gebiet Erfahrung gesammelt zu haben. Wer bereits als Umzugshelfer gearbeitet hat, ist deutlich im Vorteil, was das Tragen von schweren Gegenständen angeht.
Des Weiteren sollte der Entrümpelung ein entsprechend großes Fahrzeug zur Verfügung stehen. Je nach Alter des Führerscheins dürfen manche Personen bereits leichte Lastwagen fahren. Soll die Entrümpelung nur nebenberuflich ausgeübt werden, ist zu Überlegen, ob es reicht für einen Auftrag einen Transporter zu mieten.
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