Gewerbe und Gewerbeanmeldung für den Friseur
Einen Friseursalon aufmachen und endlich das eigene Gewerbe anmelden – geht das einfach so? Welche Voraussetzungen müssen Existenzgründer als Friseur erfüllen und ist ein Meisterbrief unbedingt nötig?
Wer sich als Friseur selbstständig machen möchte und einen eigenen Friseurbetrieb eröffnen möchte, muss sein Vorhaben der zuständigen Handwerkskammer melden. Dort wird geprüft, ob der Jungunternehmer dazu berechtigt ist, ein Friseursalon zu betreiben. Bei dem Handwerk des Friseurs handelt es sich nämlich um ein zulassungspflichtiges Gewerbe. Sind alle Voraussetzungen erfüllt, wird der Betrieb in die Handwerksrolle eingetragen und die Handwerkskarte ausgestellt. Mit dieser geht es dann zum Gewerbeamt bei dem das Gewerbe gemeldet und der Gewerbeschein ausgestellt wird.
Friseursalon nur mit Meisterbrief?
Da es sich bei dem Beruf Friseur um ein zulassungspflichtiges Handwerk handelt, prüft die Handwerkskammer, ob alle Bedingungen erfüllt sind: dazu gehört der Meisterbrief. Wer seinen Meister gemacht hat, kann in der Regel ohne Probleme in die Selbstständigkeit starten.
Doch was ist, wenn der Gründer keinen Meisterbrief hat? Kann trotzdem ein eigener Friseurbetrieb gegründet werden? Die Antwort ist: ja! Wer sich auch ohne den eigentlich nötigen Meisterbrief selbstständig machen möchte, hat gleich mehrere Optionen.
1. Die Person kann eine bestandene Gesellenprüfung vorlegen, hat mindestens sechs Jahre lang als Friseur und mindestens vier Jahre in einer leitenden Position innerhalb eines Friseurhandwerks gearbeitet und verfügt nachweislich über die nötigen betriebswirtschaftlichen, kaufmännischen und rechtlichen Kenntnisse.
2. Der Existenzgründer kann einen Betriebsleiter einstellen, welcher einen Meisterbrief besitzt.
3. Wer keinen klassischen Friseursalon eröffnen möchte, kann sich eine Ausnahmebewilligung nach §8 HwO besorgen. Die Handwerkskammer prüft, ob auch ohne Meisterbrief ein Hairdesigner, Herrenfriseur oder ähnliches, der ohne Chemikalien arbeitet, ein Gewerbe anmelden kann.
4. Mobil unterwegs – wer keinen festen Standort hat und zu den Kunden nach Hause fahren möchte, kann ebenfalls eine Ausnahmebewilligung beantragen.
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