Amazon Verkäufer – Wer braucht einen Gewerbeschein?
Wer die Chance nutzen möchte, seine Produkte nicht nur im eigenen Geschäft oder im Online-Shop zu vertreiben, kann bei amazon.de ein Verkäuferkonto eröffnen. Doch welche Voraussetzungen gibt es dafür? Und muss dafür extra ein Gewerbe angemeldet werden? Schritt für Schritt zum Amazon-Käufer.
Die Verkaufsplattform amazon.de hat eine unglaubliche Reichweite. Etwa 30 Prozent aller Online-Shopping-Umsätze in Deutschland gehen auf das Konto von Amazon. Wer dies nutzen möchte, um die eigenen Artikel zu verkaufen, kann sich ganz einfach bei amazon.de ein Verkäuferkonto anlegen. Jedoch gibt es auch hierbei einiges zu beachten – vor allem welche Rolle die Gewerbeanmeldung und der Gewerbeschein dabei spielt.
Gewerbeschein bzw. Gewerbeanmeldung für Amazon-Verkäufer
Wer alle Unterlagen beisammen hat, wird mit der Registrierung bei amazon.de keine Probleme haben. Jedoch sollte bereits vorab feststehen, ob der Onlineverkauf gewerblich betrieben wird. Ist dies der Fall muss eine Gewerbeanmeldung vorliegen. Nun stellt sich die Frage, ob für das Vorhaben ein Gewerbeschein notwendig ist. Generell lässt sich sagen, wer regelmäßig Produkte verkaufen möchte, hat eine Gewinnabsicht und muss ein Gewerbe dafür anmelden. Wer hingegen nur ab und an ein gebrauchtes Buch über amazon.de an den Mann bringen will, handelt als Privatverkäufer und braucht daher keine Gewerbeanmeldung.
In sechs Schritten zum Amazon-Verkäufer:
1. Kreditkarte:
Hier wird nach einer gültigen Kreditkarte gefragt. Alternativ kann auch eine Bankverbindung hinterlegt werden.
2. Telefonnummer:
Wichtig dabei ist, dass die Landesvorwahl mit eingetragen wird.
3. Unternehmensdaten:
Nun müssen zukünftige Amazon-Verkäufer genau darauf achten, welche Option gewählt wird. Es gibt zwei Verkaufstarife: Einzelanbieter oder Professionell. Bei dem Tarif Einzelanbieter gibt es keine monatliche Abonnentgebühr und pro Artikel werden 0,99 Euro fällig. Dieses Modell richtet sich an Käufer die nicht gewerblich handeln und weniger als 40 Artikel pro Monat verkaufen. Für Einzelanbieter gibt es zudem eine Tabelle mit standardisierten Versandgutschriften. Das bedeutet, es wurden Versandkosten je nach Produktkategorie und ausgewählter Versandart festgelegt. Diese werden dem Verkäufer gutgeschrieben. Der Tarif Professionell richtet sich, wie der Name schon sagt, an professionelle Verkäufer die mehr als 40 Artikel vertreiben. Bei diesem Modell wird eine monatliche Gebühr von 39 Euro (zuzüglich Umsatzsteuer) fällig, dafür gibt es keine feste Gebühr pro Artikel. Bezüglich des Versandes können sich professionelle Verkäufer entscheiden, ob sie die Ware selber verschicken oder den Versand durch Amazon (fulfilled by amazon – kurz fba) nutzen möchten.
Egal für welchen Verkaufstarif sich Verkäufer entscheiden, es wird pro Artikel eine prozentuale Verkaufsgebühr fällig. Diese variiert je nach Kategorie des Artikels, von sieben Prozent bei Elektronik bis hin zu 45 Prozent bei Zubehör für Amazon-Geräte.
Gewerbliches Handelsunternehmen / Professionell: Wer ein eigenes Gewerbe angemeldet hat und einen Gewerbeschein besitzt, wird als professioneller Verkäufer nach den Unternehmensinformationen gefragt. Hierfür sollte der Gewerbeschein oder Handelsregisterauszug vorliegen, da nach dem eingetragenen Firmennamen und dem Tag der Eintragung gefragt wird.
Des Weiteren muss der Sitz beziehungsweise die eingetragene Firmenadresse angeben werden, also die gleiche die im Gewerbeschein beziehungsweise im Handelsregisterauszug steht.
4. Information zur primären Kontaktperson:
Die primäre Kontaktperson sollte sorgfältig ausgewählt werden. Schließlich handelt es sich um die Person, die Zugang zum Zahlungskonto hat und verantwortlich für Transaktionen ist. Alle Aktionen die von der primären Kontaktperson ausgeführt werden, also auch Auszahlungen und Erstattungen, werden so gehandhabt, als wären diese vom Kontoinhaber ausgeführt. Bei einem Kleingewerbe (oder teilweise auch bei Einzelunternehmen) erübrigt sich diese Überlegung, da das Gewerbe von nur einer Person betrieben wird.
Um die Identität nachzuweisen, müssen Verkäufer Daten aus ihrem Personalausweis oder Reisepass bereitstellen. Dazu gehört auch die Nachfrage nach dem Wohnsitz. Dies muss jedoch nicht unbedingt die Adresse sein, die im Ausweis hinterlegt ist.
5. Informationen zum wirtschaftlichen Eigentümer:
Wer ein eigenes Unternehmen hat, kann dazu aufgefordert werden Daten zum wirtschaftlichen Eigentümer anzugeben. Gemeint sind damit natürliche Personen, wie zum Beispiel Inhaber des Unternehmens, Personen die mehr als 20 Prozent der Geschäftsanteile besitzen oder auf anderem Weg Kontrolle über die die Geschäftsführung haben. Auch hier muss die Identität durch Daten aus einem gültigen Personalausweis oder Reisepass bestätigt werden. Des Weiteren wird nach dem aktuellen Wohnsitz gefragt.
6.Bankkonto:
Nun muss eine aktuelle Bankverbindung angegeben werden, damit die Auszahlung der Erlöse erfolgen kann. Die sich registrierende Person muss Inhaber des Bankkontos sein oder eine Vollmacht besitzen.
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