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Umsatzsteuervoranmeldung - wann und wie muss man sie machen?

Das Thema Buchhaltung stellt einige Jungunternehmer vor eine echte Herausforderung – schließlich gibt es einiges zu beachten. So zum Beispiel die Umsatzsteuervoranmeldung. Doch was ist das genau?

Umsatzsteuervoranmeldung klingt vielleicht im ersten Moment relativ komplex, aber wer es einmal verstanden hat, sollte damit keine Probleme haben. In den ersten zwei Jahren muss diese monatlich abgegeben werden und im Anschluss unter Umständen nur noch vierteljährlich.

Was ist die Umsatzsteuervoranmeldung?

Bei der Umsatzsteuervoranmeldung geben Unternehmer an, wieviel Umsatzsteuer bereits gezahlt und wieviel Mehrwertsteuer einbehalten wurde. Entsteht dabei eine Differenz müssen Gewerbetreibende entweder eine Nachzahlung leisten oder bekommen möglichweise eine Rückzahlung vom Finanzamt. Unternehmen die nicht von der Kleinunternehmerregelung Gebrauch machen, sind dazu verpflichtet diese Daten in regelmäßigen Abständen dem Finanzamt zu melden.

Beispiel 1:

Das Gewerbe XY hat im Monat Waren und Dienstleistungen in Höhe von 3.500 Euro erworben. Gehen wir von einer Mehrwertsteuer von 19% aus, setzt sich die Summe aus dem Nettobetrag von 2941,18 Euro und der enthaltenen Mehrwertsteuer von 558,82 Euro zusammen. Somit hat das Unternehmen Vorsteuer von insgesamt 558,82 Euro gezahlt.
Das gleiche Unternehmen hat eigene Produkte verkauft und damit 4.800 Euro erwirtschaftet, davon sind 766,39 Euro Mehrwertsteuer. Im Zuge der Umsatzsteuervoranmeldung werden die gezahlte Summe der Vorsteuer (558,82 Euro) und die der eingenommenen Mehrwertsteuer (766,39 Euro) verrechnet. Es ergibt sich eine Differenz von 207,57 Euro, welche an das Finanzamt gezahlt werden muss.

Beispiel 2:

Das Gewerbe XY hat im Monat Ausgaben von 3.500 Euro. Auch hier setzt sich die Summe aus dem Nettobetrag von 2941,18 Euro und der enthaltenen Mehrwertsteuer von 558,82 Euro zusammen. Die Vorsteuer beträgt somit wieder 558,82 Euro.
Die Einnahmen durch gestellte Rechnungen betragen im gleichen Monat 3.100 Euro (2605,04 Euro Netto und 494,96 Euro Mehrwertsteuer). Werden Vorsteuer und eingenommene Mehrwertsteuer gegenübergestellt, beträgt der Differenzbetrag 63,86 Euro. Da in diesem Fall mehr Vorsteuer gezahlt wurde, als Mehrwertsteuer eingenommen wurde, erhält das Unternehmen vom Finanzamt eine Rückzahlung in Höhe der 63,86 Euro.

Wie oft erfolgt die Umsatzsteuervoranmeldung?

In den ersten zwei Geschäftsjahren erfolgt die Umsatzsteuervoranmeldung monatlich. Im Anschluss kann ein Antrag auf vierteljährliche Übermittlung gestellt werden. Auf diese Weise schützt sich das Finanzamt vor möglichen Zahlungsausfällen durch zum Beispiel eine Insolvenz. Gleichzeitig können Unternehmen auf Grund der regelmäßigen Übermittlung besser planen und müssen keine plötzliche hohe Zahlung am Ende des Jahres leisten.
Wird das Gewerbe zwei Jahre erfolgreich betrieben kann der Unternehmer eine vierteljährliche Umsatzsteuervoranmeldung beantragen. Diese wird jedoch nur genehmigt, wenn die Umsatzsteuerzahllast zwischen 1.000 Euro und 7.500 Euro liegt. Beträgt die Zahllast weniger als 1.000 Euro ist sogar eine jährliche Umsatzsteuervoranmeldung möglich.

Wie erfolgt die Umsatzsteuervoranmeldung?

Die Umsatzsteuervoranmeldung erfolgt digital über das Elster-Formular. So werden alle Daten direkt online übertragen oder mit Hilfe der heruntergeladenen Software auf PC eingetragen und im Anschluss an das Finanzamt übermittelt.

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