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Gewerbe und Gewerbeanmeldung für das Kosmetikstudio

Mit Beauty und Wellness in die Selbstständigkeit: Wer ein Kosmetikstudio eröffnen und somit ein eigenes Gewerbe anmelden möchte, braucht keine bestimmte berufliche Qualifikation.

Anders als zum Beispiel bei der Eröffnung eines Friseursalons brauchen Existenzgründer für die Gewerbeanmeldung von einem Kosmetikstudio keine spezifische Ausbildung Geschweige denn einen Meister. Bei der Berufsbezeichnung Kosmetiker/in handelt es sich nicht um einen geschützten Namen. Natürlich gibt es Aus- und Fortbildungen als Kosmetiker und sogar Kosmetikschulen, doch zwingend notwendig sind diese für eine Gewerbeanmeldung nicht.

Aus- und Fortbildung zum Kosmetiker

Wer sich jedoch noch nie oder nur hobbymäßig mit dem Thema auseinandergesetzt hat, wird vermutlich Schwierigkeiten haben sich in der Branche durchzusetzen. Aus diesem Grund empfiehlt es sich an Seminaren, Workshops oder Fortbildungen teilzunehmen. Kunden spüren recht schnell, ob ein branchenspezifisches Fachwissen vorliegt.
Angehende Kosmetikstudiobesitzer haben zudem die Möglichkeit eine Ausbildung zum Kosmetiker zu machen. Mehrere Schulen, Akademien und Fernlehrgangszentren bieten eine solche Ausbildung an.

Wichtiges vorab

Bevor es zum Gewerbeamt geht, um das eigene Gewerbe für das Kosmetikstudio anzumelden, sollte das Konzept bereits komplett stehen. Zunächst ist es wichtig sich zu überlegen ob das Kosmetikstudio einen festen Standort haben soll oder ob es ein mobiler Service bei Kunden vor Ort werden soll. In beiden Fällen muss also zunächst entweder eine geeignete Location oder ein entsprechendes Fahrzeug gesucht werden. Im nächsten Schritt müssen die Materialen und Geräte angeschafft werden, welche für die kosmetische Behandlung gebraucht werden.
Eine entscheidende Frage die sich Gründer vor dem Gang zum Gewerbeamt stellen sollten, ist die Rechtsform. Wer einen Hauptberuf hat und nur nebenbei etwas dazu verdienen möchte, kann meist als Kleinunternehmer arbeiten. Soll das Kosmetikstudio die einzige Einnahmequelle werden, müssen verschiedene Faktoren wie Größe und Mitarbeiter und mögliche Gesellschafter miteinbezogen werden.

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