Gewerbe und Gewerbeanmeldung für den Sicherheitsdienst / Security
Wer sich im Bereich Security selbstständig machen möchte und ein Gewerbe für einen Sicherheitsdienst anmelden möchte, muss einiges beachten. Ganz so einfach ist die Gewerbeanmeldung in diesem Fall nicht, da es sich um ein erlaubnispflichtiges Gewerbe handelt.
Das Gründen einer eigenen Firma im Überwachungsgewerbe erfreut sich derzeit großer Beliebtheit und es werden immer mehr Gewerbe angemeldet. Doch wer im Bereich Security ein Gewerbe anmelden möchte, sollte dies gut planen und prüfen ob alle Voraussetzungen dafür erfüllt sind.
Security, Sicherheitsdienst, Objektschutz oder Personenschutz
Das Überwachungsgewerbe ist ein weitgefächerter Bereich. Sowohl Security-Dienstleistungen als auch Objektschutz und Personenschutz fallen in diese Kategorie. Wer hier ein Gewerbe anmelden möchte, muss bedenken, dass es diverse Grundvoraussetzungen gibt, die bereits im Vorfeld erfüllt sein müssen, damit die Gewerbeanmeldung problemlos erfolgen kann. Schließlich handelt es sich beim Security, Sicherheitsdienst, Objektschutz und Personenschutz um erlaubnispflichtige Gewerbe.
Sicherheitsdienst – Voraussetzungen für ein erlaubnispflichtiges Gewerbe
Um erfolgreich ein Gewerbe als Sicherheitsdienst anmelden zu können, muss eine Gewerbeerlaubnis auf der Grundlage von § 34a der Gewerbeordnung vorliegen. Um diese zu erhalten, gibt es bestimmte Bedingungen die erfüllt werden müssen. Es müssen sowohl die persönliche, die fachliche als auch die finanzielle Eignung anhand von Dokumenten nachgewiesen werden. Zu den persönlichen Vorrausetzungen zählen das polizeiliche Führungszeugnis und der Auszug aus dem Gewerbezentralregister. Damit auch die fachlichen Kenntnisse vorliegen, muss eine Sachkundeprüfung bei der IHK abgelegt werden. Auch finanziell müssen Neugründer nachweisen, dass alle Voraussetzungen erfüllt sind. So muss zum Beispiel ein Auszug aus dem Schuldnerverzeichnis vorgelegt werden. Des Weiteren müssen Existenzgründer für die Gewerbeanmeldung ihre Liquidität darlegen. Zum einen soll der Kundenschutz gewährleistet werden können und zum anderen soll sichergestellt werden, dass der Gewerbetreibende das erste halbe ja genügend Rücklagen hat, um die geschäftlichen und privaten Kosten decken zu können.
Sachkundeprüfung – die fachliche Eignung
Bei der fachlichen Eignung beziehungsweise Sachkundeprüfung, welche für die Gewerbeanmeldung als Sicherheitsdienst notwendig ist, handelt es sich um eine 80-stündige Unterrichtung bei der Industrie- und Handelskammer (IHK). Durch die Sachkundeprüfung soll sichergestellt werden, dass die Person alle notwendigen Anforderungen erfüllt und über die rechtlichen Vorschriften informiert ist.
Jedoch gibt es auch hier Ausnahmen: Wer bereits berufliche Vorkenntnisse vorlegt, kann unter Umständen von der Unterrichtung befreit werden. Personen die bereits als Servicekräfte für Schutz und Sicherheit sowie Werkschutzfachkräfte bringen bereits die nötige Vorerfahrung mit. Auch Feldjäger der Bundeswehr und Personen die bei der Polizei, dem Bundesgrenzschutz, der Bundespolizei, im Justizvollzug oder beim Zoll tätig waren, können von der Unterrichtung befreit werden.
Checkliste für die Gewerbeanmeldung als Sicherheitsdienst
- Gewerbezentralregisterauszug
- Schuldnerverzeichnis
- Polizeiliches Führungszeugnis
- Erfolgreiche Sachkundeprüfung durch die IHK
- Handelsregisterauszug
- Berufshaftpflichtversicherung
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