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Für eBay ein Kleingewerbe anmelden

Wer bei eBay gewerblich Produkte oder Dienstleistungen verkauft, muss nicht nur den Account auf einen professionellen umstellen, sondern auch ein eigenes Gewerbe anmelden. Solange der Shop nur in geringem Maße betrieben wird, reicht dafür ein Kleingewerbe. Doch was ist dabei genau zu beachten?

Das verkaufen auf eBay kann mächtig Spaß machen, im Nu sind bei paar Euro dazu verdient und der nächste Urlaub kann kommen. Jedoch sollten eBay-Verkäufer genau darauf achten, was sie verkaufen, denn schnell kann das Vertreiben von Artikeln auf eBay gewerblich werden. Wer nicht aufpasst und den Account zum richtigen Zeitpunkt auf einen professionellen umstellt und ein Gewerbe anmeldet, muss mit Abmahnungen durch Mitbewerber rechnen.

Ab wann wird ein Kleingewerbe für eBay nötig?

Werden nur privater Trödel und ausrangierte Klamotten in geringem Maße verkauft, ist alles in Ordnung und der private eBayer brauch sich keine Sorgen machen. Sobald sich die Summe an Verkäufen erhöht, sollten sich Verkäufer möglichst bei einer Rechtsberatung informieren, ob das Geschäft bereits gewerblich ist. So gab es einen Fall, bei dem eine Mutter um die 80 Kinderkleidungsstücke im Monat bei eBay verkauft hat und vom Gericht als gewerblich eingestuft wurde.
Wer Produkte selber herstellt und diese auf eBay verkauft, handelt bereits gewerblich. Auch wenn nur wenige Teile hergestellt werden, wie zum Beispiel Kinderkleidung, Strickmützen oder selbstgebastelte Lampen. Je nach dem was der Händler fertigt, müssen je nach Branche zusätzlich gewisse Bedingungen erfüllt werden. Bei Kleidung greift zum Beispiel die Textilkennzeichnungsverordnung und bei selbsthergestellter Creme die EU-Kosmetikverordnung.
Auch wer Produkte einkauft, um diese gezielt bei eBay weiterzuverkaufen, braucht einen professionellen eBay-Account und muss ein Kleingewerbe anmelden. Gleiches gilt für Verkäufer die Neuware anbieten.

Reicht für eBay ein Kleingewerbe?

Nun stellt sich die Frage, ob bei der Gewerbeanmeldung ein Kleingewerbe ausreichend ist oder ob vielleicht sogar ein Einzelunternehmen angemeldet werden muss. Auschlaggebend dafür ist die Summe an geplanten Einnahmen. Wessen Gewinn im ersten Kalenderjahr unter 17.500 Euro bleibt und im nächsten Kalenderjahr voraussichtlich nicht mehr als 50.000 Euro wird, kann von der Kleinunternehmerregelung, welche laut Umsatzsteuergesetz §19 in diesem Fall in Kraft tritt, Gebrauch machen. Sollten mehr Einnahmen erzielt werden, muss eine andere Rechtsform gewählt werden und der Verkäufer wird Umsatzsteuerpflichtig.

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