eBay-Handel als privater Verkäufer – ohne ein eigenes Gewerbe
Wer ab und zu Artikel bei eBay verkaufen möchte, kann als privater Verkäufer agieren und muss kein eigenes Gewerbe anmelden. Jedoch sollten einige Dinge dabei beachtet werden, wer sich in der Grauzone bewegt, kann schnell eine Abmahnung erhalten.
Ab und zu eine alte Hose oder ein gebrauchtes Buch bei eBay mit einem privaten Account zu verkaufen, ist in der Regel kein Problem. Doch ab einer gewissen Menge könnte der Anschein erweckt werden, dass es sich um eine gewerbliche Tätigkeit handelt. Leider gibt es keine feste Grenze an eingestellten Artikeln, an der sich private Verkäufer orientieren können.
Privatverkäufer bei eBay
Als Privatverkäufer bei eBay gelten Personen, die in unregelmäßigen Abständen Artikel aus ihrem Privatgebrauch verkaufen oder kaufen. Den Kleiderschrank ausmisten und gut erhaltene Klamotten bei eBay zum Verkauf reinstellen, ist kein Problem. Auch wer alte DVD ausrangiert oder ein Sofa verkaufen möchte, kann dies ohne Bedenken machen. Schwierig wird es jedoch, wenn der private Verkäufer Neuware über die Plattform verkaufen möchte. Auch wenn es sich zum Beispiel um geschenkte Batterien handelt. Nehmen wir an, der Onkel schenkt 50 Packungen neue und ungebrauchte Batterien, nun möchte der Privatverkäufer diese bei eBay an den Mann bringen. Auch wenn es sich um eine einmalige Aktion handelt, kann es auf Grund der Menge dieser Neuware bereits zu einer Abmahnung kommen.
Achtung! Hierauf sollten private Verkäufer bei eBay achten:
Wer wiederholt gleiche Artikel verkauft, wie immer wieder CDs, Parfums, Jeans oder Autozubehör, erweckt den Eindruck dies gewerblich zu tun. Vor allem wenn es sich bei den Produkten um Neuware handelt, liegt hier der Verdacht nahe, dass die Produkte für den Wiederverkauf erworben wurden. Eine gewerbliche Absicht kann auch schon vorliegen, wenn für eBay Produkte zuhause gefertigt wurden und nun verkauft werden sollen. Drei neue selbstgestrickte Pullover können bereits so eingestuft werden. Ebenfalls heikel kann es werden, wenn Produkte die zuvor selbst bei eBay gekauft wurden, zum Wiederverkauf angeboten werden.
Neben der Art der eingestellten Artikel, spielt auch die Häufigkeit eine wichtige Rolle. So wurde zum Beispiel eine Mutter, die 80 Auktionen innerhalb eines Monats einstellte, um Kinderkleidung zu verkaufen, vom Gericht als gewerblich eingestuft. Auf der anderen Seite gibt es auch Verkäufer die über 100 unterschiedliche Artikel bei eBay gelistet haben und dennoch als privater Verkäufer laufen dürfen. Eine feste Grenze gibt es somit nicht, wenn es hart auf hart kommt wird der Fall einzeln von eBay beurteilt.
Vorteile als Privatverkäufer bei eBay
Bei eBay ab und zu ein paar ausrangierte Dinge zu verkaufen, macht nicht nur Spaß – es bessert vor allem die Haushaltskasse auf. Wer noch nie selbstständig war und keinen Gewerbeschein hat, spart sich somit den Gang zum Gewerbeamt und die Gewerbeanmeldung. Ein weiterer Vorteil ist, dass private Verkäufer die Gewährleistung für den Artikel ausschließen können. Dafür muss jedoch ein deutlicher Hinweis in der Artikelbeschreibung vorliegen.
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