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Bilanzierung / Bilanz - wer oder wie wird bilanziert?

Wer sein eigenes Gewerbe anmelden möchte, wird an dem Thema Buchhaltung nicht vorbeikommen. Je nach Größe und Umsatz des Unternehmens kann das Finanzamt eine Bilanzierung verlangen. Doch was bedeutet das genau?

Beim Stichwort Bilanzierung denken viele an eine wahrscheinlich unlösbare Aufgabe – doch ganz so schlimm ist das Thema gar nicht. Wer sich erst einmal damit auseinandergesetzt hat, wird feststellen, dass mit etwas Hilfe die Bilanz doch zu bewältigen ist.

Wer ist zur Bilanz verpflichtet?

Kurz nachdem das eigene Gewerbe beim Gewerbeamt angemeldet wurde, flattert in der Regel ein Schreiben vom Finanzamt ins Haus. In dem beiliegenden Fragebogen zur steuerlichen Erfassung müssen angehende Selbstständige Auskünfte über die vermutlichen Einnahmen des Gewerbes geben. Daraufhin entscheidet das Finanzamt, ob es sich bei dem Geschäft um ein Kleinunternehmen handelt, für welches eine einfache Buchführung mit Einnahmen-Überschuss-Rechnung ausreicht oder ob das Unternehmen auf Grund der Gesellschaftsform und des bevorstehenden Umsatzes zu einer Bilanz und somit zur doppelten Buchführung verpflichtet ist.

Was ist eine Bilanz bzw. Bilanzierung?

Die Bilanzierung ist die Erstellung der Bilanz. Am Ende eines Geschäftsjahres wird die Bilanz angefertigt. Dabei wird das vorhandene Vermögen des Unternehmens, wie zum Beispiel die Bank oder der Warenbestand, den Verbindlichkeiten, wie offenen Rechnungen oder Rückstellungen, gegenübergestellt. Die Bilanz zeigt somit alle Vermögensgegenstände und Bewegungen des Unternehmens innerhalb des Jahres auf.

Woraus setzt sich eine Bilanz zusammen?

Alle firmenrelevanten Konten, Bücher und Belege, wie das Kassenbuch oder das Rechnungseingang-/ -ausgangsbuch, müssen im Laufe des Jahres mit einer Buchhaltungssoftware oder manuell korrekt erfasst werden. Somit werden im jeweiligen Jahr alle Vermögens- und Kapitalgegenstände aufgelistet, die erworben oder veräußert wurden und jene die bereits zu Beginn des Jahres vorhanden waren. Daraus ergibt sich zum einen die Gewinn- und Verlustrechnung (GuV), also das Pendant zur einfachen Einnahmen-Überschuss-Rechnung, und zum anderen die Bilanz, welche in Soll und Haben beziehungsweise Aktiva und Passiva gegliedert ist.

Doppelte Buchführung: Aktiva und Passiva

Bei der Doppelten Buchführung müssen die Datensätze beider Seiten, also Aktiva und Passiva, übereinstimmen. So soll sichergestellt werden, dass alle Buchungen sich decken.

Aktiva (Bilanz)

  • Anlagevermögen
  • Umlaufvermögen
  • Aktive Rechnungsabgrenzung

Passiva (Bilanz)

  • Eigenkapital
  • Fremdkapital
  • Passive Rechnungsabgrenzung

Aktiva (GuV)

  • Kosten (Aufwendungen)

Passiva (GuV)

  • Erträge

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