Vorsteuer — Berechnung & Verrechnung erklärt
Die Vorsteuer einfach erklärt:
Ein wesentlicher Bestandteil eines erfolgreichen Unternehmens ist die korrekte Buchhaltung. Vor allem im Bereich Steuern gibt es einiges zu beachten, wie zum Beispiel die Vorsteuer. Doch wobei handelt es sich genau bei der Vorsteuer?
Dem einen fällt es leichter, dem anderen weniger – doch an der Buchhaltung im eigenen Gewerbe führt nichts vorbei. Je nach Größe des Unternehmens, müssen sich Unternehmer mit dem Thema Steuern auseinandersetzen. So auch mit der Vorsteuer.
Was ist die Vorsteuer?
Bei der Vorsteuer handelt es sich grob gesagt einfach um die die Mehrwert- oder Umsatzsteuer, die der Unternehmer beim Erwerb von Gütern oder Leistung bezahlt. Somit stellt die Vorsteuer einen Teil der Mehrwertsteuer dar, die Gründer aufbringen müssen, bevor eigene Produkte oder Dienstleistungen verkauft werden. Diese kann bei der Umsatzsteuervoranmeldung geltend gemacht werden.
Das Gewerbe XY kauft zum Beispiel Material für 2.000 Euro. Auf der dazugehörigen Rechnung ist die Mehrwertsteuer in Höhe von 19% (je nach Produkt können es auch 7% sein) bereits enthalten. Der Materialpreis beträgt auf der Rechnung somit 1680,67 Euro und die Umsatz- oder Mehrwertsteuer 319,33 Euro. Die 319,33 Euro können als Vorsteuer betrachtet werden und vom Unternehmer bei der Umsatzsteuervoranmeldung verrechnet werden.
Vorsteuer mit Mehrwertsteuer verrechnen
Fertigt das Gewerbe XY mit dem Material nun eigene Produkte an, welche verkauft werden sollen, wird auf der Rechnung an den Kunden Mehrwertsteuer erhoben. Das Material wurde also verarbeitet und das fertige Produkt wird nun für 2.500 Euro verkauft. Enthalten in der Rechnungssumme von 2.500 Euro sind nun der Nettobetrag von 2100,84 Euro und die Mehrwertsteuer in Höhe von 399,16 Euro. Im Zuge der Umsatzsteuervoranmeldung werden nun die Vorsteuer und Mehrwertsteuer verrechnet: 399,16 Euro – 319,33 Euro = 79,83 Euro. Die Differenzsumme von 79,83 Euro muss nun an das Finanzamt abgegeben werden.
Voraussetzung für die Vorsteuer
Es gibt gewisse Voraussetzungen die erfüllt werden müssen, damit das Gewerbe von der Vorsteuer Gebrauch machen kann. Zunächst muss das Produkt oder die Dienstleistung vom Unternehmen erworben worden sein. So muss zum Beispiel der Firmenname auf der eingegangenen Rechnung stehen. Des Weiteren muss auf der Rechnung die Umsatzsteuer aufgeführt sein.
Generell können auch nur Firmen mit der Vorsteuer arbeiten, wenn das eigene Gewerbe auf Rechnungen Mehrwertsteuer erhebt. Kleinunternehmer, die von der Kleinunternehmerregelung Gebrauch machen, sind also nicht dazu berechtigt.
Gewerbeamt Köln
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Häufige Fragen
Was ist die Vorsteuer einfach erklärt?
Die Vorsteuer ist die Mehrwert- oder Umsatzsteuer, die ein Unternehmer beim Einkauf von Gütern oder Dienstleistungen für sein Unternehmen bezahlt. Sie stellt einen Teil der Mehrwertsteuer dar, die Gründer aufbringen müssen, bevor eigene Produkte oder Dienstleistungen verkauft werden. Diese gezahlte Steuer kann später bei der Umsatzsteuervoranmeldung vom Finanzamt zurückgefordert oder mit der eigenen Umsatzsteuer verrechnet werden.
Wie funktioniert die Verrechnung von Vorsteuer und Umsatzsteuer?
Bei der Umsatzsteuervoranmeldung werden die vom Unternehmen eingenommene Umsatzsteuer und die bezahlte Vorsteuer miteinander verrechnet. Ist die eingenommene Umsatzsteuer höher als die gezahlte Vorsteuer, muss die Differenz an das Finanzamt abgeführt werden. Ist die gezahlte Vorsteuer höher, erhält das Unternehmen eine Erstattung vom Finanzamt.
Welche Voraussetzungen müssen für den Vorsteuerabzug erfüllt sein?
Damit Sie die Vorsteuer geltend machen können, muss das erworbene Produkt oder die Dienstleistung für Ihr Unternehmen bestimmt sein. Wichtig ist, dass Ihr Firmenname auf der Eingangsrechnung steht und die Umsatzsteuer dort separat ausgewiesen ist. Zudem muss Ihr eigenes Gewerbe umsatzsteuerpflichtig sein und auf seinen Rechnungen Mehrwertsteuer erheben.
Dürfen Kleinunternehmer die Vorsteuer geltend machen?
Nein, Kleinunternehmer, die von der Kleinunternehmerregelung Gebrauch machen, sind nicht zum Vorsteuerabzug berechtigt. Da sie selbst keine Umsatzsteuer auf ihren Rechnungen ausweisen und abführen, können sie auch die beim Einkauf gezahlte Vorsteuer nicht vom Finanzamt zurückfordern.
Wann muss die Vorsteuer bei der Umsatzsteuervoranmeldung berücksichtigt werden?
Die Vorsteuer wird im Rahmen der regelmäßigen Umsatzsteuervoranmeldung beim Finanzamt geltend gemacht. Die Häufigkeit der Voranmeldung (monatlich, quartalsweise oder jährlich) hängt von der Höhe Ihrer Umsatzsteuerzahllast im Vorjahr ab. Sie müssen die Vorsteuer in dem Zeitraum berücksichtigen, in dem die Leistung erbracht und die Rechnung ausgestellt wurde.
Was muss auf einer Rechnung stehen, damit ich die Vorsteuer abziehen kann?
Für den Vorsteuerabzug muss die Rechnung Ihren vollständigen Firmennamen und Ihre Anschrift enthalten. Des Weiteren sind die Steuernummer oder Umsatzsteuer-Identifikationsnummer des Rechnungsstellers und des Leistungsempfängers erforderlich. Besonders wichtig ist der separate Ausweis des Nettobetrags, des Umsatzsteuersatzes und des Umsatzsteuerbetrags.
Handelt es sich bei der Vorsteuer um die gleiche Steuer wie die Mehrwertsteuer?
Die Vorsteuer und die Mehrwertsteuer (oder Umsatzsteuer) sind eng miteinander verbunden, aber nicht identisch. Die Mehrwertsteuer ist die Steuer, die auf den Endverbraucher abgewälzt wird und die der Unternehmer auf seine Verkäufe erhebt. Die Vorsteuer ist der Teil dieser Mehrwertsteuer, den der Unternehmer beim Einkauf von Waren oder Dienstleistungen selbst bezahlt.