Kleinanzeigen – Gewerbe anmelden?
Kleinanzeigen ist eine praktische Plattform, um ausrangierte Dinge schnell zu verkaufen. Fotografieren, reinstellen und abholen lassen. Doch auch hier ist die Gefahr, dass der Handel ab einer gewissen Menge nicht mehr als privat, sondern als gewerblich gilt. In diesem Fall muss der Nutzer ein ein Gewerbe anmelden.
Wer sich neu einrichten möchte und dafür die alten Möbel verkaufen möchte, kann diese bei Kleinanzeigen.de kurzerhand inserieren und vom Verkäufer abholen lassen. Auch aussortierte Kleidungsstücke, das alte Fahrrad oder Kinderspielzeug können so problemlos den Besitzer wechseln. Solange dies nur ab und zu geschieht und es sich um Artikel aus dem privaten Haushalt handelt, sollte es keine Probleme geben. Werden häufig gleichartige, für den Weiterverkauf selbsthergestellte Artikel oder Neuware verkauft, agiert die Person gewerblich. In diesem Fall muss ein Gewerbe angemeldet und ein Kleinanzeigen PRO Account eröffnet werden.
Privater Verkauf bei Kleinanzeigen.de ohne Gewerbeanmeldung
Wie bereits beschrieben können private Anbieter bei Kleinanzeigen problemlos Dinge aus dem Haushalt verkaufen. Dabei gibt es kaum Einschränkungen. Das Angebot auf der Plattform reicht von der Porzellantasse über den alten Gebrauchtwagen bis hin zur Gartenschere. Im Gegensatz zu dem Auktionsportal wird bei den Kleinanzeigen ein fester Preis angeboten und die Ware meistens vom Käufer direkt abgeholt. Auch wer auf der Suche nach bestimmten Möbelstücken oder Klamotten für den Privatgebrauch ist, wird dort in der Regel schnell fündig. Für diese Zwecke reicht der private Nutzer-Account für Kleinanzeigen völlig aus und es muss kein zusätzliches Gewerbe angemeldet werden.
Gewerbe anmelden um Kleinanzeigen PRO zu nutzen
Sobald das Verkaufen von Artikeln bei Kleinanzeigen gewerblich ist, muss ein Kleinanzeigen.de PRO Account eröffnet und ein eigenes Gewerbe angemeldet werden. Doch viele Nutzer wissen nicht, dass selbst das Verkaufen von kleinen Mengen bereits als professionell gelten kann. So handeln zum Beispiel Personen, die etwas gezielt zum Weiterverkauf herstellen, bereits gewerblich, auch wenn nur drei selbstgestrickte Mützen verkauft werden. Auch das Ankaufen von Artikeln um diese gezielt weiterzuverkaufen fällt in diese Kategorie. Wer in regelmäßigen Abständen gleichartige Waren oder sogar Neuwaren veräußert, verstößt gegen die Grundlinien von eBay Kleinanzeigen und muss mit erheblichen rechtlichen Konsequenzen rechnen.
Unternehmer mit eigenem Gewerbe müssen Kleinanzeigen PRO nutzen
Wer bereits ein Gewerbe angemeldet und somit ein eigenes Unternehmen gegründet hat, sollte für geschäftliche Zwecke unbedingt die Kleinanzeigen PRO Version nutzen. Dies gilt insbesondere für die Suche nach Mitarbeitern durch eine Stellenanzeige und beim Anbieten von eigenen Dienstleistungen. Unternehmer können von einigen Vorteilen dieses professionellen Accounts profitieren, wie zum Beispiel das automatische Hochschieben der Anzeige.
Checkliste: Kleinanzeigen.de – es muss ein Gewerbe angemeldet werden, wenn...:
- Artikel gekauft werden, um sie wieder zu verkaufen
- Artikel für den Weiterverkauf hergestellt werden
- Dienstleistungen angeboten werden
- eine Stellenanzeige für das eigene Unternehmen aufgeben wird
- Ein- oder Verkäufe des eigenen Unternehmens
- große Mengen eines bestimmten Artikels angeboten werden
- über einen gewissen Zeitraum gleichartige Waren, insbesondere Neuwaren, veräußert werden
- oft Artikel angeboten werden, die nicht für den eigenen Gebrauch erworben wurden
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