Selbstständig in der Schweiz als EU- oder EFTA Bürger
Wer sich im Ausland selbstständig machen und ein eigenes Unternehmen gründen möchte, könnte mit der Schweiz das optimale Land gefunden haben. Auch wenn die Schweiz nicht Teil der EU ist, kann das eigene Gewerbe in der Schweiz unter gewissen Voraussetzungen schnell gestartet werden.
Vor allem für Deutsche und Österreicher ist es verlockend in der Schweiz ein eigenes Gewerbe zu gründen. Schließlich gibt es je nach Lage kaum Sprachbarrieren und die Heimat ist auch direkt um die Ecke. Nicht desto trotz sollte der Weg in die Selbstständigkeit in der Schweiz gut überlegt werden. Denn bevor das Geschäft starten kann, muss eine Aufenthaltsgenehmigung vorliegen.
EU/EFTA-Bürger – wer gehört dazu?
Seit dem 1. Juni 2016 gelten für alle Bürger aus der EU und der EFTA (European Free Trade Association), der Europäischen Freihandelsassoziation, die gleichen Bedingungen, um sich in der Schweiz niederzulassen und ein eigenes Gewerbe zu gründen. Damit sind Bürger der folgenden Staaten gemeint: Belgien, Bulgarien, Dänemark, Deutschland, Estland, Finnland, Frankreich, Griechenland, (Großbritannien), Holland, Italien Irland, Kroatien, Lettland, Litauen, Luxemburg, Malta, Österreich, Polen, Portugal, Rumänien, Schweden, Slowakei, Slowenien, Spanien, Tschechien, Ungarn, Zypern, Fürstentum, Liechtenstein, Island und Norwegen.
Voraussetzungen für das eigene Gewerbe in der Schweiz
Staatsangehörige aus einem EU-/EFTA-Land haben das Recht, sich in der Schweiz selbstständig zu machen, wenn gewisse Bedingungen erfüllt sind. So muss zum Beispiel nachgewiesen werden, dass sie selbstständig erwerbstätig sind und somit auch für den eigenen Unterhalt sorgen können. Trifft dies zu, kann eine befristete Aufenthaltsbewilligung für fünf Jahre ausgehändigt werden. In der Regel wird die Genehmigung zunächst für sechs Monate erteilt und erst im Anschluss auf fünf Jahre verlängert. Bei der Antragstellung sollten Gründer belegen können, dass die Firma bereits erfolgreich gegründet wurde. Dies kann Anhand verschiedener Dokumente belegt werden. Um welche es sich genau handelt, sollte beim jeweiligen Kanton erfragt werden. Dazu gehören zum Beispiel:
- UID-Nummer
- Eintragungsnachweis im Berufsregister
- Anmeldebestätigung der Sozialversicherung als Selbstständigerwerbender
- Businessplan
- Auszug aus dem Handelsregister
- Buchführungsdaten
Wichtig!
Sobald EU- oder EFTA Bürger mit dem eigenen Gewerbe nicht ausreichend Geld verdienen und auf Sozialhilfe angewiesen sind, erlischt die Aufenthaltsgenehmigung.
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