Als Rentner ein Gewerbe anmelden – neue Regelungen
Wer bereits Rente bezieht und dennoch arbeiten oder sogar in die Selbstständigkeit gehen möchte, kann ein eigenes Gewerbe anmelden. Je nach Art der Rente, wie zum Beispiel die Flexirente, gibt es jedoch bestimmte Grenzen was die Höhe des Einkommens angeht. Generell ist die Gewerbeanmeldung für Rentner jedoch kein Problem.
Sobald die Regelsaltersgrenze erreicht ist, dürfen Selbstständige unbegrenzt dazuverdienen. Wer als Rentner ein Gewerbe anmelden möchte, muss dies in der Regel noch nicht einmal dem Rentenversicherungsträger melden. Unbegrenzt dazuverdienen heißt in diesem Fall, dass es keine Abzüge von der monatlichen Rente gibt, egal ob es um 450 Euro oder 2.000 Euro geht. Nicht desto trotz haben die Bezüge Einfluss auf den Krankenversicherungsbeitrag und die Einkommenssteuer. Ab der Freigrenze von 24.000 Euro muss zusätzlich die Gewerbesteuer entrichtet werden.
Wer frühzeitig in Rente gehen möchte und die Regelsaltersgrenze noch nicht erreicht hat, bezieht die sogenannte Flexirente. Diese soll den Übergang vom Erwerbsleben in den Ruhestand erleichtern. Bislang durften Personen die frühzeitig in Rente gegangen sind pro Monat 450 Euro dazuverdienen, ohne das es Abzüge bei der monatlichen Auszahlung gab. Seit dem 01. Juli 2017 gibt es eine neue Regelung, die auch bei der Gewerbe Anmeldung eine wichtige Rolle spielt. Statt einer monatlichen Grenze von 450 Euro dürfen Rentner nun 6.300 Euro im Jahr anrechnungsfrei hinzuverdienen. Wird mit dem eigenen Gewerbe mehr Geld erwirtschaftet, muss dies zu 40 Prozent auf die Rente angerechnet werden. Für den Fall, dass die Summe aus gekürzter Rente und dem Hinzuverdienst mehr beträgt als das bisherige Einkommen, wird der Hinzuverdienst zu 100 Prozent auf die Rente angerechnet.